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Fraktion

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Der Begriff Fraktion (v. lat.: fractio = Bruch oder Bruchteil) bezeichnet:

  • einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament: siehe Fraktion (Politik), Fraktion (Bundestag);
  • allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (z. B. eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt: siehe Interessengruppe;
  • in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoff (z. B. die Eiweiß-Fraktion der Milch): siehe Fraktion (Chemie);
  • speziell in der Petrochemie Destillationsprodukte, die innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewonnen werden (Fraktionierung);
  • in einigen Gebieten der Schweiz (z. B. Graubünden, Tessin), Österreichs (Tirol) und in Italien die einer Gemeinde untergeordneten Orte oder Ortsteile;
  • denjenigen Teil der Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brot bricht.

Nicht zu verwechseln ist die Faktion als kämpferischer Untergruppe einer Partei.

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Fraktion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


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