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Flagge Schleswig-Holsteins

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Bild:Flag of Schleswig-Holstein.svg

Bild:Flag of Schleswig-Holstein (state).svg
Bild:FIAV 010000.svg Landesdienstflagge von Schleswig-Holstein

Die Flagge Schleswig-Holsteins ist eine längsgestreifte blauweißrote Trikolore. Sie wird mindestens seit dem 19. Jahrhundert als nationales Symbol gebraucht, erhielt aber erst mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

Die Fahne soll die Verbundenheit der beiden Landesteile Schleswig und Holstein ausdrücken. Das Wappen des Herzogtums Schleswig waren zwei blaue Löwen auf gelbem Grunde, während das Herzogtum Holstein das weiße Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund im Wappen trug. In der neuen Fahne wird das schleswigsche Blau mit den holsteinischen Farben Weiß und Rot verbunden. Pikanterweise wurde die zweite schleswigsche Farbe Gelb nicht mit aufgenommen, da die schleswig-holsteinische Bewegung des 19. Jahrhunderts eine Trikolore nach französischem Vorbild mit eben nur drei Farben anstrebte.

In den 1830er Jahren, als Schleswig-Holstein zur dänischen Monarchie gehörte, kam die Flagge als Symbol der Unabhängigkeitsbewegung auf. Die genauen Umstände seiner Entstehung sind hingegen nicht bekannt. Das Schleswiger Sängerfest am 24. Juli 1844 (auf dem im Übrigen die Landeshymne, das Schleswig-Holstein-Lied präsentiert wurde) wird manchmal als Quelle genannt: Die Frauen der anwesenden Sänger hätten die Flagge erstellt, die sich dann im ganzen Land verbreitete. Eine andere Theorie sieht die Anfänge der Flagge in den Corps-Farben einer Kieler Studentenverbindung. Wie dem auch sei, die Trikolore wurde im allgemeinen Klima des liberal-nationalen Erwachens (vgl. Revolution von 1848) rasch populär.

Am 31. Juli 1845 wurde die Flagge schließlich von der dänischen Regierung wegen ihres offensichtlich antidänischen Charakters verboten.

Preußen, das Schleswig-Holstein 1867 dazugewinnt, nimmt die Flagge nicht auf und sie wird erst 1949 als offizielle Flagge des Bundeslandes Schleswig-Holstein angenommen. Das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 bestätigt den offiziellen Status der blau-weiß-roten Flagge.

Nutzung

Die einfache Trikolore wird von den Gemeinden, aber auch von der Bevölkerung benutzt. Die Landesbehörden hissen hingegen die Dienstflagge, eine Version die das Landeswappen im Zentrum trägt. Im Allgemeinen wird die Dienstflagge neben den Flagge Deutschlands und der Europäischen Union gehiesst.

Sonstiges

Nach der Wiedervereinigung hat das Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern eine sehr ähnliche (blau-weiß-gelb-weiß-rote) Flagge gewählt.

Die Flagge der Bundesrepublik Jugoslawien benutzte bei anderem Seitenverhältnis die gleichen Farben. Ebenfalls sind die Flaggen der Niederlande und Luxemburgs sehr ähnlich, nur die Reihenfolge der Farben ist umgekehrt.

Weblinks

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