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Flagge Österreichs
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Die Nationalflagge Österreichs besteht aus drei gleich breiten Streifen in den Farben Rot-Weiß-Rot. Sie geht direkt auf den österreichischen Bindenschild zurück (siehe Bundeswappen Österreichs). Die Dienstflagge des Bundes zeigt das Bundeswappen, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Dies gilt auch für die rot-weiß-rote Seeflagge. Der exakte Farbton für das Rot wird im österreichischen Flaggengesetz, dem Wappenrecht der Republik Österreich, nicht geregelt, allerdings verfügt das Bundesministerium für Landesverteidigung: Das Rot in den österreichischen Staatsfarben hat die Charakteristik Pantone 032 C aufzuweisen.
In dieser Form ist die Flagge seit 1918 in Gebrauch, vorher wurde die Farbkombination rot-weiß-rot für Kriegs- und Marineflaggen verwendet. Die offizielle Flagge für den österreichischen Teil von Österreich-Ungarn war schwarz-gelb.
Die Farben Rot-Weiß-Rot symbolisieren Österreich seit dem 12. Jahrhundert und entstammen dem Wappen der Babenberger. Damit gehört die Flagge zu den ältesten sich noch in Verwendung befindenden der Welt.
Eine Legende rankt sich um die Entstehung: Herzog Leopold V. soll bei der Eroberung von Akkon im Zuge des 3. Kreuzzuges einen weißen Mantel getragen haben. Als er nach der Schlacht ins Lager zurückgekehrt sei, war der Mantel mit Blut getränkt und rot verfärbt. Nur unter dem Gurt, den der Herzog trug, war der Mantel noch weiß. Und seit damals sollen die Babenberger jenes rot-weiß-rot in ihrem Wappen getragen haben.
Entgegen dieser Legende gehen die Farben Rot-Weiß-Rot höchstwahrscheinlich auf den letzten Babenberger, Friedrich den Streitbaren (1219–1246), zurück, der als Zeichen einer stärkeren Unabhängigkeit des Herzogtums vom Reich um 1230 einen neuen Wappenschild annahm. Ältestes Beweisstück dafür ist ein wächsernes Amtssiegel vom 30. November 1230 im Stiftsarchiv des Klosters Lilienfeld.
Die früheste Erwähnung der Farben rot-weiß-rot findet sich beim Wiener Chronisten Jans dem Enikel im Fürstenbuch (um 1280).
Die Bundesdienstflagge wird von Bundesbehörden, -körperschaften und -organen verwendet (wie z.B. dem Nationalrat, dem Bundespräsidenten, dem Bundesheer etc.), sie ist entgegen einer verbreiteten Annahme nicht die Nationalflagge. Die Regelungen bezüglich der Dienstflagge des Bundes finden sich im Wappengesetz unter § 3.
Siehe auch: Liste der Flaggen österreichischer Länder
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