Das Fotonexus-Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Fernlicht
Aus Fotonexus.
Fernlicht ist bei Fahrzeugen im Straßenverkehr neben dem Abblendlicht zwingend vorgeschrieben und wird durch Hebelbetätigung als Dauerlicht eingeschaltet oder als Signallicht (Lichthupe, zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer) getastet. Das Fernlicht sollte bei Nebel nicht eingeschaltet werden, da sonst eine Eigenblendung auftreten würde. Die Kontrollleuchte für das Fernlicht ist meist blau. Die Lampe im Scheinwerfer enthält entweder 2 Glühfäden, bei denen einer für das Abblendlicht und der andere für das Fernlicht zuständig ist. Vorteil: Es ist nur eine Lampe notwendig. Nachteil: Wenn ein Glühfaden durchgebrannt ist, muss die Lampe gewechselt werden (meistens geht das Abblendlicht wegen der längeren Brenndauer kaputt). Oder es sind zwei getrennte Lampen, bei denen das Abblendlicht ständig brennt und das Fernlicht zugeschaltet wird. Vorteil: Mehr Lichtausbeute. Selbst wenn die Fernlichtlampe ausfällt, dann ist noch das Abblendlicht da.
Inhaltsverzeichnis |
Fernlicht einsetzen
Hauptsächlich kommt das Fernlicht dann zum Einsatz, wenn es sehr dunkel ist, man eine vielleicht unwegsame Straße etwas schneller befahren möchte, diese aber zum sicheren Fahren nicht weit genug einsehen kann. Streng genommen darf man bei Dunkelheit eine Straße nur so schnell befahren, dass man jederzeit im sichtbaren Bereich des Abblendllichts bis zum Stillstand stoppen kann. Erlauben die Straßenverhältnisse den Einsatz des Fernlichtes, darf man diesen Bereich entsprechend erweitern und dann auch bis an die Grenze der erlaubten Höchstgeschwindigkeit schneller fahren.
Straßenverhältnisse, die den Einsatz des Fernlichtes erlauben
- Land- oder Überlandstraßen ohne jegliche oder nur unzulängliche Beleuchtung
- Keine entgegenkommende oder zu nahe vorausfahrende Fahrzeuge Fußgänger oder Wild, das man durch das Fernlicht blenden würde
- Durchfahrt geschlossener Ortschaften ohne ausreichende Straßenbeleuchtung
- Auf Autobahnen, wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden und der Mittelstreifen ausreichend lichtdicht ist, dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
- Kurzimpuls (Lichthupe) zum Anzeigen einer Überholabsicht außerhalb geschlossener Ortschaften
Lichthupe allgemein
Die Lichthupe ist eine Vorrichtung, mit der man die Fernscheinwerfer bzw. den Glühfaden des Fernlichts an Kraftfahrzeugen aktivieren kann, um damit zu Blinken, d.h. einen kurzen Lichtimpuls zu erzeugen.
In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:
- außerorts, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen (§ 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.)
- wenn man sich oder andere gefährdet sieht - (§ 16 (1) Nr. 2 StVO)
Verbotene aber immer noch tolerierte Einsatzmöglichkeiten der Lichthupe
- Gruß eines entgegenkommenden Freundes oder Bekannten
- Warnung vor einer von der Polizei aufgestellten Radarfalle
- Beim Überholvorgang eines LKW auf der Autobahn dem überholenden Fahrzeug anzuzeigen, dass es weit genug überholt hat, um nun wieder auf die rechte Spur zu fahren (in der Regel bedankt sich der überholende LKW danach mit wechselseitigem Blinker)
- Gewähren der Vorfahrt bei Hindernissen, Engpässen oder an Kreuzungen (freundliche "Geste")
Schienenfahrzeuge
Die Regeln zur Benutzung des Fernlichts entsprechen in etwa den des Straßenverkehrs. Im Netz der Deutschen Bahn regelt die Konzernrichtlinie 492.0001 „Triebfahrzeuge führen – Grundsätze“ im Abschnitt 3, Absatz 18, den Einsatz des Fernlichts: „Bei Aufenthalten auf Personenverkehrsanlagen, bei Begegnungen mit Fahrzeugen und bei Fahrten durch Bahnhöfe schalten Sie das Fernlicht ab.“ Wird diese Regelung konsequent umgesetzt, kann eine Blendung entgegenkommender Schienenfahrzeuge und anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden. Verlaufen Straßen über eine längere Distanz parallel zur Eisenbahnstrecke (z. B. Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main) so können Blendungen von Straßenbenutzern durch Triebfahrzeuge nicht ganz ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist die Umsicht des Triebfahrzeugführers gefragt.
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Fernlicht, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |

