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Füllstrich
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Der Füllstrich ist eine Kennzeichnung auf Schankgefäßen (insbesondere Biergläsern, Schnapsgläsern sowie Weingläser und Weinkaraffen im gewerblichen Ausschank) und kennzeichnet die Füllhöhe für ein bestimmtes Volumen, auch Nennvolumen genannt.
Zusätzlich zum Füllstrich muss der Inhalt bis zu diesem per Zahlenwert und Maßeinheit sowie ein Herstellerkennzeichen angegeben sein. Das jeweilige Herstellerkennzeichen wird auf Antrag bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen.
Die technischen Anforderungen sind im Sinne des Verbraucherschutzes genauestens geregelt. Der Füllstrich muss waagerecht und mindestens zehn Millimeter lang sein. Je nach Größe des Glases hat er bestimmte Abstände zum oberen Glasrand einzuhalten.
Weblinks:
- Verbraucherschutz bei Schankgefäßen – Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
- Technische Anforderungen an Schankgefäße – (www.gesetze-im-internet.de)
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