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Europäische Patentorganisation

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Die Europäische Patentorganisation bzw. das Europäische Patentamt wird fälschlicherweise oft für eine Behörde der EU gehalten. Der Sitz ist in München.

Inhaltsverzeichnis

Die Europäische Patentorganisation

Die Europäische Patentorganisation (EPO) ist eine durch das Europäische Patentübereinkommen geschaffene zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in München

Mitgliedsstaaten

Der Europäischen Patentorganisation gehören mittlerweile 32 Mitgliedstaaten an:

(Staat) (Beitrittsdatum)
1 Deutschland (*) 07.10.1977
2 Niederlande (*) 07.10.1977
3 Belgien (*) 07.10.1977
4 Luxemburg (*) 07.10.1977
5 Frankreich (*) 07.10.1977
6 Großbritannien (*) 07.10.1977
7 Schweiz (*) 07.10.1977
8 Schweden 01.05.1978
9 Italien 01.12.1978
10 Österreich 01.05.0979
11 Liechtenstein 01.04.1980
12 Griechenland 01.10.1986
13 Spanien 01.10.1986
14 Dänemark 01.01.1990
15 Monaco 01.12.1991
16 Portugal 01.01.1992
17 Irland 01.08.1992
18 Finnland 01.03.1996
19 Zypern 01.04.1998
20 Türkei 01.11.2000
21 Tschechische Republik 01.07.2002
22 Slowakische Republik 01.07.2002
23 Estland 01.07.2002
24 Bulgarien 01.07.2002
25 Slowenien 01.12.2002
26 Ungarn 01.01.2003
27 Rumänien 01.03.2003
28 Polen 01.03.2004
29 Island (*) 01.09.2004
30 Litauen 01.12.2004
31 Lettland 01.07.2005
32 Malta 01.03.2007
Norwegen (*) (nicht ratifiziert)
Kroatien (Beitrittsverhandlungen)
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (Beitrittsverhandlungen)

Vertreter der mit (*) gekennzeichneten Staaten haben an der diplomatischen Konferenz zur Gründung der Organisation teilgenommen. Island hat das Abkommen (EPÜ) erst 2004 ratifiziert, Norwegen (noch) gar nicht. Aufgrund seiner Teilnahme an der diplomatischen Konferenz ist Norwegen aber jederzeit berechtigt, der Organisation durch Ratifikation beizutreten. Ferner werden derzeit Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geführt.

Die Organe der Organisation

Die Organe der Europäische Patentorganisation sind:

  • das Europäische Patentamt, und
  • der Verwaltungsrat.

Die Organisation hat die Aufgabe, europäische Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) zu erteilen. Die Aufgabe wird vom Europäischen Patentamt durchgeführt und vom Verwaltungsrat überwacht.

Europäisches Patentamt

Bild:Europäisches Patentamt in München.jpg
Gebäude des Europäischen Patentamts in München

Wichtigstes Organ der EPO ist das Europäische Patentamt (EPA), dessen Aufgabe die Prüfung und Erteilung europäischer Patente ist.

Das EPA hat seinen Sitz ebenfalls in München, eine Zweigstelle in Den Haag, Dienststellen in Berlin und Wien und ein Verbindungsbüro in Brüssel. Das Münchner Gebäude haben von Gerkan Marg + Partner erstellt.[1]

Präsidenten des Europäischen Patentamtes

Das Europäische Patentamt wird von einem Präsidenten geleitet:

  • Johannes Bob van Benthem (gestorben 2006) (Niederlande) 1. November 1977 - 30. April 1985
  • Paul Braendli (Schweiz) 1. Mai 1985 - 31. Dezember 1995
  • Ingo Kober (Deutschland) 1. Januar 1996 - 30. Juni 2004
  • Alain Pompidou (Frankreich) 1. Juli 2004 - 30. Juni 2007
  • Alison Brimelow (Großbritannien) ab 1. Juli 2007 (bereits gewählt)

Finanzierung

Das Europäische Patentamt finanziert sich selbst aus den eingenommenen Verfahrensgebühren und aus Jahresgebühren, die von den EPA-Mitgliedstaaten teilweise an das EPA abgeführt wird. Kritiker sehen darin einen Grund zur Bereitschaft, Trivialpatente für mehr Umsatz zu erteilen. 2004 betrug der Haushalt über 1,1 Mrd. Euro.

Personal

Die mehr als 6.600 Bediensteten des Europäischen Patentamtes aus über 30 Ländern sind hauptsächlich Staatsangehörige der EPÜ-Vertragsstaaten. Sie müssen die drei offiziellen Amtssprachen Deutsch, Französisch und Englisch beherrschen; fast zwei Drittel weisen einen Universitätsabschluss auf (z.B. Naturwissenschaftler, Ingenieure, Juristen). Ende 2006 arbeiteten in München ca. 3.700 Bedienstete, in Den Haag ca. 2.500, in Berlin ca. 300 und in Wien mehr als 100 Bedienstete.

Abteilungen des Europäischen Patentamtes

Das Europäische Patentamt umfasst unter anderem folgende Abteilungen:

Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sind Gerichten gleichgestellt und genießen eine gewisse Unabhängigkeit. So sind Mitglieder der Beschwerdekammern z.B. nicht an Weisungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts gebunden. Die große Beschwerdekammer ist keine weitere Instanz nach einer Beschwerdekammer, sondern sie ist zuständig für:

  • Entscheidungen über Rechtsfragen, die ihr von den Beschwerdekammern vorgelegt werden, und
  • die Abgabe von Stellungnahmen zu Rechtsfragen, die ihr vom Präsidenten des Europäischen Patentamts vorgelegt werden.

Europäische Patente

Nach einem zentralisierten Verfahren werden europäische Patente mit Wirkung für die benannten Vertrags- und allfälligen Erstreckungsstaaten erteilt. Gegen sie kann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung von jedermann beim Europäischen Patentamt Einspruch erhoben werden, was zur Einschränkung oder zum Widerruf des Patentes führen kann. Die europäischen Patente entsprechen einem Bündel nationaler Patente und sind solchen gleichgestellt. Die Entscheidung über Verletzungen oder Nichtigkeit europäischer Patente fällt daher unter die nationale Gerichtsbarkeit.

Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation

Das EPA wird von einem Verwaltungsrat überwacht (Artikel 4(3) EPÜ), der das zweite Organ der EPO darstellt und aus den von den Vertragsstaaten entsandten Vertretern und deren Stellvertretern besteht (Artikel 26(1) EPÜ).

Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt 2004

Zusammenfassung dieser Quelle: [1]

USA 32.625 26,37%
Deutschland 23.044 18,63%
Japan 20.584 16,64%
Frankreich 8.079 6,53%
Niederlande 6.974 5,64%
Großbritannien 4.791 3,87%
Schweiz 4.663 3,77%
Italien 3.998 3,23%
Schweden 2.429 1,96%
Finnland 1.608 1,30%
Belgien 1.493 1,21%
Zwischensumme 110.288 89,15%
Andere 13.418 10,85%
Summe 123.706 100,00%

Siehe auch

Weblinks

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