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Europäische Patentorganisation
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Die Europäische Patentorganisation bzw. das Europäische Patentamt wird fälschlicherweise oft für eine Behörde der EU gehalten. Der Sitz ist in München.
Inhaltsverzeichnis |
Die Europäische Patentorganisation
Die Europäische Patentorganisation (EPO) ist eine durch das Europäische Patentübereinkommen geschaffene zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in München
Mitgliedsstaaten
Der Europäischen Patentorganisation gehören mittlerweile 32 Mitgliedstaaten an:
| (Staat) | (Beitrittsdatum) | |
| 1 | Deutschland (*) | 07.10.1977 |
| 2 | Niederlande (*) | 07.10.1977 |
| 3 | Belgien (*) | 07.10.1977 |
| 4 | Luxemburg (*) | 07.10.1977 |
| 5 | Frankreich (*) | 07.10.1977 |
| 6 | Großbritannien (*) | 07.10.1977 |
| 7 | Schweiz (*) | 07.10.1977 |
| 8 | Schweden | 01.05.1978 |
| 9 | Italien | 01.12.1978 |
| 10 | Österreich | 01.05.0979 |
| 11 | Liechtenstein | 01.04.1980 |
| 12 | Griechenland | 01.10.1986 |
| 13 | Spanien | 01.10.1986 |
| 14 | Dänemark | 01.01.1990 |
| 15 | Monaco | 01.12.1991 |
| 16 | Portugal | 01.01.1992 |
| 17 | Irland | 01.08.1992 |
| 18 | Finnland | 01.03.1996 |
| 19 | Zypern | 01.04.1998 |
| 20 | Türkei | 01.11.2000 |
| 21 | Tschechische Republik | 01.07.2002 |
| 22 | Slowakische Republik | 01.07.2002 |
| 23 | Estland | 01.07.2002 |
| 24 | Bulgarien | 01.07.2002 |
| 25 | Slowenien | 01.12.2002 |
| 26 | Ungarn | 01.01.2003 |
| 27 | Rumänien | 01.03.2003 |
| 28 | Polen | 01.03.2004 |
| 29 | Island (*) | 01.09.2004 |
| 30 | Litauen | 01.12.2004 |
| 31 | Lettland | 01.07.2005 |
| 32 | Malta | 01.03.2007 |
| Norwegen (*) | (nicht ratifiziert) | |
| Kroatien | (Beitrittsverhandlungen) | |
| die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien | (Beitrittsverhandlungen) |
Vertreter der mit (*) gekennzeichneten Staaten haben an der diplomatischen Konferenz zur Gründung der Organisation teilgenommen. Island hat das Abkommen (EPÜ) erst 2004 ratifiziert, Norwegen (noch) gar nicht. Aufgrund seiner Teilnahme an der diplomatischen Konferenz ist Norwegen aber jederzeit berechtigt, der Organisation durch Ratifikation beizutreten. Ferner werden derzeit Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geführt.
Die Organe der Organisation
Die Organe der Europäische Patentorganisation sind:
- das Europäische Patentamt, und
- der Verwaltungsrat.
Die Organisation hat die Aufgabe, europäische Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) zu erteilen. Die Aufgabe wird vom Europäischen Patentamt durchgeführt und vom Verwaltungsrat überwacht.
Europäisches Patentamt
Wichtigstes Organ der EPO ist das Europäische Patentamt (EPA), dessen Aufgabe die Prüfung und Erteilung europäischer Patente ist.
Das EPA hat seinen Sitz ebenfalls in München, eine Zweigstelle in Den Haag, Dienststellen in Berlin und Wien und ein Verbindungsbüro in Brüssel. Das Münchner Gebäude haben von Gerkan Marg + Partner erstellt.[1]
Präsidenten des Europäischen Patentamtes
Das Europäische Patentamt wird von einem Präsidenten geleitet:
- Johannes Bob van Benthem (gestorben 2006) (Niederlande) 1. November 1977 - 30. April 1985
- Paul Braendli (Schweiz) 1. Mai 1985 - 31. Dezember 1995
- Ingo Kober (Deutschland) 1. Januar 1996 - 30. Juni 2004
- Alain Pompidou (Frankreich) 1. Juli 2004 - 30. Juni 2007
- Alison Brimelow (Großbritannien) ab 1. Juli 2007 (bereits gewählt)
Finanzierung
Das Europäische Patentamt finanziert sich selbst aus den eingenommenen Verfahrensgebühren und aus Jahresgebühren, die von den EPA-Mitgliedstaaten teilweise an das EPA abgeführt wird. Kritiker sehen darin einen Grund zur Bereitschaft, Trivialpatente für mehr Umsatz zu erteilen. 2004 betrug der Haushalt über 1,1 Mrd. Euro.
Personal
Die mehr als 6.600 Bediensteten des Europäischen Patentamtes aus über 30 Ländern sind hauptsächlich Staatsangehörige der EPÜ-Vertragsstaaten. Sie müssen die drei offiziellen Amtssprachen Deutsch, Französisch und Englisch beherrschen; fast zwei Drittel weisen einen Universitätsabschluss auf (z.B. Naturwissenschaftler, Ingenieure, Juristen). Ende 2006 arbeiteten in München ca. 3.700 Bedienstete, in Den Haag ca. 2.500, in Berlin ca. 300 und in Wien mehr als 100 Bedienstete.
Abteilungen des Europäischen Patentamtes
Das Europäische Patentamt umfasst unter anderem folgende Abteilungen:
- eine Eingangsstelle für die Eingangs- und Formalprüfung eingereichter Patentanmeldungen
- Recherchenabteilungen, die die Recherchenberichte zu den Anmeldungen erstellen
- Prüfungsabteilungen für die Sachprüfung der Anmeldungen und die Entscheidung über Erteilung oder Zurückweisung
- Einspruchsabteilungen, die Einsprüche gegen erteilte Patente bearbeiten
- eine Rechtsabteilung
- technische und juristische Beschwerdekammern, die Beschwerden gegen Entscheidungen des Patentamts bearbeiten
- eine Große Beschwerdekammer, die über Rechtsfragen entscheidet
Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sind Gerichten gleichgestellt und genießen eine gewisse Unabhängigkeit. So sind Mitglieder der Beschwerdekammern z.B. nicht an Weisungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts gebunden. Die große Beschwerdekammer ist keine weitere Instanz nach einer Beschwerdekammer, sondern sie ist zuständig für:
- Entscheidungen über Rechtsfragen, die ihr von den Beschwerdekammern vorgelegt werden, und
- die Abgabe von Stellungnahmen zu Rechtsfragen, die ihr vom Präsidenten des Europäischen Patentamts vorgelegt werden.
Europäische Patente
Nach einem zentralisierten Verfahren werden europäische Patente mit Wirkung für die benannten Vertrags- und allfälligen Erstreckungsstaaten erteilt. Gegen sie kann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung von jedermann beim Europäischen Patentamt Einspruch erhoben werden, was zur Einschränkung oder zum Widerruf des Patentes führen kann. Die europäischen Patente entsprechen einem Bündel nationaler Patente und sind solchen gleichgestellt. Die Entscheidung über Verletzungen oder Nichtigkeit europäischer Patente fällt daher unter die nationale Gerichtsbarkeit.
Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation
Das EPA wird von einem Verwaltungsrat überwacht (Artikel 4(3) EPÜ), der das zweite Organ der EPO darstellt und aus den von den Vertragsstaaten entsandten Vertretern und deren Stellvertretern besteht (Artikel 26(1) EPÜ).
Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt 2004
Zusammenfassung dieser Quelle: [1]
| USA | 32.625 | 26,37% |
| Deutschland | 23.044 | 18,63% |
| Japan | 20.584 | 16,64% |
| Frankreich | 8.079 | 6,53% |
| Niederlande | 6.974 | 5,64% |
| Großbritannien | 4.791 | 3,87% |
| Schweiz | 4.663 | 3,77% |
| Italien | 3.998 | 3,23% |
| Schweden | 2.429 | 1,96% |
| Finnland | 1.608 | 1,30% |
| Belgien | 1.493 | 1,21% |
| Zwischensumme | 110.288 | 89,15% |
| Andere | 13.418 | 10,85% |
| Summe | 123.706 | 100,00% |
Siehe auch
- Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (der Vertragsstaaten), auch Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) genannt
- Patent
- Europäisches Patent
- Software-Patent
- Europa
Weblinks
- Europäisches Patentamt
- SUEPO (Gewerkschaft der EPA-Mitarbeiter)
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