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Erster karthagisch-römischer Vertrag
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Der erste karthagisch-römischen Vertrag ist ein Freundschaftsvertrag zwischen den beiden (aufsteigenden) Mittelmeermächten. Es gibt keine sicheren Erkenntnisse, wann dieser Vertrag genau geschlossen wurde. Anhand anderer Schriftstücke wird jedoch für gewöhnlich die Zeit um 508/07 v. Chr. als plausibel erachtet. Das Wissen über diesen Vertrag basiert im Wesentlichen auf den Aufzeichnungen von Polybios.
Im Wesentlichen war folgendes vorgesehen:
- Die Römer durften an der nordafrikanischen Küste nicht über das „Schöne Vorgebirge“ (gemeint ist ein Punkt im Norden der Stadt Karthago – vermutlich Kap Farina) hinausfahren. Sollte dies aufgrund höherer Gewalt (z. B. aufgrund eines Sturmes) dennoch passieren, so durfte dieser Umstand lediglich dazu genutzt werden um das Notwendigste an Land zu besorgen. Danach musste das Gebiet schnellstmöglich wieder verlassen werden.
- Römische Kaufleute durften im karthagischen Einflussbereich in Nordafrika und Sardinien lediglich in Gegenwart karthagischer Beamter Geschäfte abschließen.
- Im karthagischen Teil Siziliens (Westen der Insel), waren die römischen den karthagischen Kaufleuten gleich gestellt.
- Für die Karthager gab es zwar keine Fahrtgrenzen, jedoch waren Angriffe auf römisch beherrschte Städte in Latium verboten. Auch ein Vorgehen gegen unabhängige Städte in Latium waren nicht erwünscht. Sollte aus irgendeinem Grund also eine unabhängige Stadt Latiums erobert werden, so sei diese umgehend und unversehrt an die Römer zu übergeben. Damit wurde zugleich erreicht, dass den unabhängigen Städten eine Zusammenarbeit mit Rom lukrativer erscheinen musste, bot dies doch gleichzeitig Schutz vor der anderen westlichen Mittelmeer-Großmacht.
Siehe auch
Literatur
- Klaus Zimmermann: Rom und Karthago, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-15496-7.
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