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Erster Bürgermeister
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Der Begriff Erster Bürgermeister bezeichnet
- den Regierungschef des Stadtstaats Hamburg, siehe Erster Bürgermeister (Hamburg)
- in Großen Kreisstädten und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg den vom Gemeinderat gewählten Stellvertreter des vom Volk direkt gewählten Oberbürgermeisters.
- den Titel des direkt gewählten Bürgermeisters einer Stadt oder einer Gemeinde, im Gegensatz zu seinen vom Stadt- bzw. Gemeinderat gewählten Vertretern, die sich Zweiter bzw. Dritter Bürgermeister nennen, siehe Bürgermeister
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