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Ernst Gottfried Mahrenholz

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Ernst Gottfried Mahrenholz (* 18. Juni 1929) war von 1981 bis 1994 Richter und seit 1987 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

Mahrenholz studierte Theologie, Psychologie und Philosophie an der Universität Göttingen, später Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Göttingen. An diesen Universitäten wurde er Mitglied der christlichen Studentenverbindung Wingolf.

1967 wurde Mahrenholz zum Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen Rundfunks gewählt. Ab 1970 war das SPD-Mitglied Mahrenholz als Staatssekretär Leiter der Staatskanzlei in Niedersachsen. 1974 wurde Mahrenholz Kultusminister von Niedersachsen.

Nach der Wahl von Ernst Albrecht zum niedersächsischen Ministerpräsidenten blieb Mahrenholz der Politik als Abgeordneter im Landtag von Niedersachsen verbunden; gleichzeitig ließ er sich als Rechtsanwalt nieder.

1981 wurde er zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen und gehörte seitdem bis zu seinem Eintritt in den Ruhstand am 24. März 1994 dem zweiten Senat dieses Gerichts an, seit 1987 als dessen Vorsitzender und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Nachfolger auf seiner Planstelle war Jutta Limbach.

Seit 2004 engagiert sich Mahrenholz als Stiftungbeirat bei der Stiftung Pro Justitia, die die Rechtstatsachenforschung fördert.

Weblinks


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