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Ernst Benda

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Ernst Benda (* 15. Januar 1925 in Berlin) ist ein deutscher Jurist, Politiker (CDU) und von November 1971 bis 20. Dezember 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Beruf

Nach dem Abitur 1943 war Benda bis 1945 Angehöriger des Schnellbooteinsatzes in der Kriegsmarine, er war vor Norwegen eingesetzt und beendete den Dienst als Obergefreiter.

Benda begann seine akademische Ausbildung nach Kriegsende mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und war dort Mitglied des letzten frei gewählten Studentenrates. Im Frühjahr 1948 kam Benda einer Zwangsexmatrikulation durch die zunehmend kommunistisch dominierte Universität zuvor, er wechselte in die Vereinigten Staaten zur University of Wisconsin-Madison und setzte sein Studium in Deutschland nach Gründung der Freien Universität Berlin an dieser fort. Das 2. Staatsexamen in legte er 1955 ab und ließ sich 1956 als Rechtsanwalt in Berlin nieder.

Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde Benda 1984 zum Ordinarius an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg berufen. Vorgänger auf seiner Planstelle am Bundesverfassungsgericht war Gebhard Müller, sein Nachfolger Wolfgang Zeidler.

Weiterhin war er Präsident der „Deutsch-Israelischen Gesellschaft“ und ist Vorsitzender des Medienrats Berlin-Brandenburg. 1993 bis 1995 war Benda Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages.

Er ist verheiratet und Vater zweier Kinder.

Partei

1946 trat Benda in die CDU ein, er war Vorsitzender der Hochschulgruppe und der Jungen Union Berlin. 1951 zählte er zu den Gründern des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), dem er 1951 bis 1952 gemeinsam mit Fritz Flick vorstand, außerdem war er in der Zeit von 1952 bis 1954 Vorsitzender der Jungen Union in Westberlin. Als Vorsitzender der JU fungierte Ernst Benda zusammen mit Rainer Hildebrandt auch als Lizenzträger der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit

Abgeordneter

Von 1951 bis 1954 war Benda Bezirksverordneter des Berliner Bezirks Spandau, wo er die CDU-Fraktion leitete, und von Dezember 1954 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1957 wechselte er als Abgeordneter in den Deutschen Bundestag nach Bonn. Dort initiierte er 1965 die erste Verlängerung der Verjährungsfrist von NS-Verbrechen. Von 1965 bis zum 12. April 1967 und von 1969 bis zum 8. November 1971 war er Vorsitzender des Arbeitskreises „Allgemeine und Rechtsfragen“ der CDU/CSU-Fraktion.

1966 fungierte er als Präsident des Gemeinsamen Auschussess bei der Stabsübung „Fallex 66“ und ab 1969 war er Mitglied der G 10-Kommission nach dem „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“.

1970 war er wiederum Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses und des Vertrauensmännerausschusses des Bundestags für die Geheimdienste. Am 8. Dezember 1971 legt er sein Abgeordnetenmandat nieder.

Öffentliche Ämter

1967 war Benda Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, vom 2. April 1968 bis 1969 Bundesinnenminister im Kabinett Kurt Georg Kiesinger und wurde vom Bundeskanzler zur Durchführung der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen nach dem „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ ermächtigt.

Während seiner Amtstätigkeit betrug die Arbeitslosenzahl etwa 580 000. 1966 betrug die Arbeitslosenquote 2,2 % und 1969 0,8 %. Das Wirtschaftswachstum von 1968 bis 1969 lag zwischen 7 und 8 %. Ein Problem, das sich damals stellte war mit dem Einmarsch der Sowjetunion in die Tschechoslowakei eher außenpolitischer Natur.

Er sah sich auch Angriffen von Seiten der sogenannten außerparlamentarischen Opposition ausgesetzt.

Im November 1971 wurde er zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt. Dieses Amt übte er bis 20. Dezember 1983 aus.

Auszeichnungen

Benda wurde 1983 mit dem Großkreuz des Bundesverdienstkreuzes ausgezeichnet, nach dem er bereits 1974 das Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik und 1975 das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich erhalten hatte.

1974 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg verliehen und 1987 wurde er mit dem Heinz-Herbert Karry-Preis ausgezeichnet.

1978 wurde er zum Pfeifenraucher des Jahres ernannt.

Veröffentlichungen

  • Verfassungsprobleme der Großen Koalition, in: Die Große Koalition 1966 - 1969. Eine kritische Bestandsaufnahme, Freudenstadt 1969, Seiten 162 - 168.
  • Zukunftsfragen der Parlamentarischen Demokratie, in: ZParl, Jg. 1978, Heft 4, Seiten 510 - 521.
  • Meinungsforschung und repräsentative Demokratie, in: Horst Baier, Mathias Kepplinger, Kurt Reumann, Öffentliche Meinung und sozialer Wandel, Opladen 1981, Seiten 96 - 104.
  • Das Verhältnis von Parlament und Bundesverfassungsgericht, in: Uwe Thaysen, Roger H. Davidson, Robert G. Livingstone, US-Kongreß und Deutscher Bundestag, Opladen 1988, Seiten 217 - 232.

Literatur

  • Eckart Klein, Grundrechte, soziale Ordnung und Verfassungsgerichtsbarkeit. Festschrift für Ernst Benda zum 70. Geburtstag, Heidelberg, 1995.

Weblinks


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