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Duisburg-Hamborn
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Duisburg-Hamborn war die ursprüngliche Bezeichnung für die am 1. August 1929 aufgrund des Gesetzes zur kommunalen Neuordnung aus den Stadtkreisen Duisburg, Hamborn und Teilen der zum Landkreis Düsseldorf gehörenden Bürgermeisterei Angermund gebildete und 1935 in Duisburg umbenannte Stadt.
Die Umbenennung erfolgte aus zwei Gründen: Da seinerzeit die postalischen Bezirke die Bezeichnung der Stadtteile führten, entstanden seltsam klingende und überlange Adressangaben wie beispielsweise: Duisburg-Hamborn-Buchholz oder Duisburg-Hamborn-Alt-Hamborn. Der zweite Grund war die Tatsache, dass der ursprüngliche Name der neuen Stadt nur ein Zugeständnis an die Stadt Hamborn war. Die im größeren und bedeutenderen Duisburg sitzende Verwaltung der Gesamtstadt nahm diesen Umstand schließlich als Anlass zur Umbenennung.
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