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Direktor

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Direktor (lat.) kann bedeuten:

Inhaltsverzeichnis

Direktor als Leiter

Als Direktor (lat.) bezeichnet man eine berufliche Position mit Leitungsfunktion; so gibt es beispielsweise:

Ein Direktor wird in Unternehmen zu der Gruppe der Manager gezählt.

Ein Generaldirektor ist der Vorstandsvorsitzende einer Aktiengesellschaft, einer großen Behörde oder einer sonstigen institutionalisierten Einrichtung. Ihm sind meist ein bis zwei Stellvertreter und einige Fachbereichs-Direktoren beigeordnet.

Die Kontrollinstanz des Generaldirektors einer AG ist der Aufsichtsrat-Vorsitzende, der ihn bei Vorliegen triftiger Gründe und nach einer Abstimmung im Aufsichtsrat aus seinem Amt entlassen kann.

In Opernhäusern gibt es neben dem Intendanten einen Generalmusikdirektor (GMD).

Siehe auch: Präsident (Verwaltung), Vorsitzender, Abteilungsleiter, Generalsekretär

Direktor als untergeordneter Leiter

Die Umgangssprache bezeichnet jene Personen als Frühstücksdirektor, die zwar formal den Titel eines Direktors (oder einer anderen Leitungsfunktion) führen, jedoch nur Repräsentationsaufgaben wahrnehmen. Die Bezeichnung Frühstücksdirektor wird auch mit negativem Beigeschmack benutzt, um die Kompetenz bzw. Inkompetenz eines Managers zu kennzeichnen.

Unternehmen, die in ihrer Struktur einem starken amerikanischen Einfluss unterliegen, kennen viele Hierarchie-Stufen. Oberhalb der Position eines Direktors (engl. director) finden sich meist noch Positionen mit den Bezeichnungen "President" und "Vice-President" (dt. Vizepräsident). Weitere Hierarchiestufen werden durch Voranstellen des Zusatzes "Group"~ gebildet. Die Nutzung der Hierarchie-Titel wirkt oft inflationär und lässt keine klaren Rückschlüsse auf die Größe der geführten Organisationseinheiten zu.

Direktor in der Technik

Im Antennenbau bezeichnet Direktor ein passives Verstärkerelement bei Richtantennen, siehe Yagi-Antenne.

Bei Flüssigkristallen wird die Vorzugs-Orientierung der Moleküle in einem Bereich (Domäne) als Direktor bezeichnet. Dieser ist der Einheitsvektor der Orientierungsrichtung.


Direktor im öffentlichen Dienst

  • als Beamter des höheren Dienst ( Besoldungsgruppe A 15 ) wie z.B. Regierungsdirektor,
 Polizei/Kriminaldirektor, Magistratsdirektor
  • als Beamter des höheren Dienst ( Besoldungsgruppe A 16 ) als Leitender Direktor
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