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Dienststellung
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Eine Dienststellung bezeichnet im Gegensatz zu einem Dienstrang oder Dienstgrad die tatsächliche Eingliederung - hier: eines Soldaten - in die Befehls- und Kommandostruktur einer Armee. Die Dienststellung ist in der Befehlskette höher einzustufen als der Dienstgrad eines Soldaten.
Beispiele:
- Der Zugführer eines Zuges hat den Dienstgrad Oberleutnant. Dessen Einheitsführer ist jedoch ein Leutnant und dem Zugführer aufgrund seiner Dienststellung vorgesetzt (§ 1 Vorgesetztenverordnung (VorgV)).
- Der Einheitsführer einer Einheit hat den Dienstgrad Hauptmann. Der Offizier vom Wachdienst ist jedoch Feldwebel und dem Einheitsführer aufgrund seiner Dienststellung (soweit es die Wachaufgaben i. w. S. betrifft) vorgesetzt. (§ 3 VorgV).
- Der Offizier vom Wachdienst hat den Dienstgrad Oberleutnant. Der zuständige Kasernenfeldwebel im Range eines Oberfeldwebels kann jedoch aufgrund seiner Dienststellung dem Offizier vom Wachdienst gegenüber weisungsbefugt sein, jedoch niemals befehlsbefugt (§ 5 VorgV). Zur Durchsetzung von Befehlen muss der Kasernenfeldwebel den Kasernenkommandanten bemühen. Dieser ist aufgrund seiner Dienststellung nach § 3 VorgV dem OvWa vorgesetzt und darf ihm Befehle erteilen.
Siehe auch Wachdienst in der Bundeswehr
In Österreich wird für diesen Begriff auch Dienstverwendung oder Funktion verwendet.
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