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Dienstsiegel

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Kleines Dienstsiegel der Bundespolizei
Kleines Dienstsiegel der Bundespolizei

Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden.

Während Dienstsiegel zunächst nur dazu dienten, Schriftstücke als Konvolut zusammenzuhalten („versiegeln“), diente es später auch als Bestätigung für eine Aussage und vor allem für die Echtheit eines Dokumentes (Beurkundung, Beglaubigung) - vgl. dazu auch § 415

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ZPO. Anfänglich waren Dienstsiegel auch mit eingearbeiteten Bändseln versehen. Heute sind Dienstsiegel meist Stempel für Papier.

Dienstsiegel bilden immer ein Symbol – meistens Hoheitszeichen – ab:

Bundesbehörden führen den Bundesadler, Landesbehörden führen ihre Landeswappen (z. B. Notare), Kommunalbehörden ihre kommunale Wappen, Amtskirchen führen ihre kirchlichen Wappen.

Dienstsiegel haben eine sehr lange Geschichte. Sie wurden zunächst in der Antike von Herrschern und im Laufe der Zeit von den Amtskirchen verwendet, bis sich (zusätzlich) ein eigener Behördenapparat herauskristallisierte.
Gedrucktes Dienstsiegel der Reichsbank auf einer Banknote
Gedrucktes Dienstsiegel der Reichsbank auf einer Banknote

Auf vielen Banknoten der Welt befinden sich Dienstsiegel als Ausdruck deren Authentizität (und somit Gültigkeit als Zahlungsmittel); der Euro trägt jedoch kein Dienstsiegel, sondern die Europaflagge. Fast jedes amtliche Schriftstück mit Außenwirkung wie Korrespondenzen, Ausweise, Bescheinigungen, Urkunden, Vertragswerke usw. enthalten ein Dienstsiegel.

Große Siegelmarke der Bayerischen Landespolizei als Aufkleber – N.B. Hier sind einige Sollbruchstellen sichtbar
Große Siegelmarke der Bayerischen Landespolizei als AufkleberN.B. Hier sind einige Sollbruchstellen sichtbar

Die Dienstsiegel sagen in manchen Fällen auch etwas über den Zustand einer Besitzübereignung aus, und zwar die Richtigkeit einer Übereignung; Beispiele hierfür sind die Siegelmarke der Polizei oder das Pfandsiegel der Justiz.

Bei manchen mehrseitigen (notariellen) Urkunden oder Vertragswerken dient das Dienstsiegel auch dazu, ein Gefüge von mehreren Seiten dauerhaft miteinander zu verbinden (damit Missbrauch verhindert wird). Hierbei wird die linke obere Ecke aller Blätter eines Gehefts gefächert, umgeknickt und auf der Rückseite gesiegelt. Viele Bescheide tragen heute ein digitalisiertes Dienstsiegel.

Das wohl bekannteste Dienstsiegel ist das Pfandsiegel – umgangssprachlich „Kuckuck“ genannt – (nach dem in Preußen darauf abgebildeten Adler, der als Kuckuck verballhornt wird). Eine weitere bekannte Siegelung ist die Steuermarke bei Tabakwaren mit den Bundesadler. Diese Beispiele geben die Funktion eines Dienstsiegels als Verschluss wieder.

Ausführungen

Dienstsiegel, hier als Prägesiegel
Dienstsiegel, hier als Prägesiegel

Es gibt grundsätzlich fünf verschiedene Formen von Dienstsiegeln:

Dienstsiegel als aufklebbare Zulassungsplakette für Kfz-Kennzeichen-Schilder
Dienstsiegel als aufklebbare Zulassungsplakette für Kfz-Kennzeichen-Schilder
Bild:Rundstempel.png
Amtssiegel einer Bundesbehörde als Rundstempel

Die meisten Dienstsiegel sind Stempelabdrücke. Geprägte Dienstsiegel sind heute nur bei besonders wichtigen Dokumenten üblich, z. B. Vertragswerke in der Diplomatie, Ernennungs- und Verleihungsurkunden oder notarielle Beglaubigungen.

Dienstsiegel in Stempelform sind zum Teil in zwei verschiedenen Größen existent: Als „kleines“ oder als „großes“ Dienstsiegel. Die kleinen Dienstsiegel werden meist auf Ausweisen angebracht, während die großen Dienstsiegel für sonstige Dokumente verwendet werden.

Straftaten

Das Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines Dienstsiegels, das zur Versiegelung dient, ist als Siegelbruch nach § 136

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StGB unter Strafe gestellt. Die missbräuchliche Verwendung kann ein Vergehen der Urkundenfälschung nach § 267
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 StGB sowie eine Amtsanmaßung nach § 132
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 StGB darstellen. Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen und das Siegel (als Ausdruck für die Zulassung des Fahrzeuges zum öffentlichen Straßenverkehr) stellen eine „zusammengesetzte Urkunde“ dar. Wer also das Siegel auf ein anderes Kennzeichen anbringt, kann tateinheitlich auch eine Urkundenfälschung begehen (vgl. Kennzeichenmissbrauch).

Siehe auch


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