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Deutsches Schulwesen
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In der Bundesrepublik Deutschland untersteht gem. Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes das gesamte Schulwesen dem Staat. Unbeschadet davon wird das Recht auf Gründung privater Schulen gewährleistet (Abs. 4). An die Gründung privater Volksschulen werden besondere Maßstäbe gelegt (Abs. 5). Vorschulen gibt es nicht (Abs. 6). Schulen fallen in den Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer, daher ist die konkrete Ausgestaltung des Schulwesens sehr unterschiedlich.
Inhaltsverzeichnis |
Allgemeines
In den einzelnen Landesverfassungen finden sich daher weitere Bestimmungen, in vielen Bundesländern ist das Schulwesen in einem eigenen Schulgesetz geregelt. Darin kommt der Gestaltungwille im Schulbereich der jeweiligen Landesregierung zum Ausdruck.
Zur Koordination der Bildungsaktivitäten der Länder wurde die Kultusministerkonferenz (1949) und die Bund-Länder-Kommission (1970) gegründet.
In Deutschland besteht Schulpflicht (Schüler müssen eine öffentliche oder offiziell anerkannte Schule besuchen).
Historie
Die Volksschule war bis zur Bildungsreform von 1960 bis 1968 eine Schulform, in der man nach acht Schuljahren den sogenannten Volksschulabschluss erhielt. In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland gab es neben der Sonder-/Förderschule das dreigliedrige Schulsystem: Volksschule (später Hauptschule), Realschule und Gymnasium. Seit den 1970er-Jahren sind in mehreren Bundesländern weitere Schulformen dazugekommen: Die Gesamtschule und teilintegrative Systeme, die Haupt- und Realschule zusammenfassen.
Die berufsbildenden Schulen und die Sonder-/Förderschule werden in dieser Zählweise nicht berücksichtigt.
Seit den 1980er-Jahren gibt es die Diskussion um die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung. Diesem Gedanken war schon durch berufliche Gymnasien Rechnung getragen worden. Mit der Gründung von und der Umwandlung von beruflichen Schulen in Berufskollegs (NRW) wurde zum ersten Mal der Schritt vollzogen, diese Gleichwertigkeit auch in Form von Schulabschlüssen zu dokumentieren: Auch Berufskollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife und haben – je nach Berufsfeld – einen beruflichen Schwerpunkt im Abitur.
Statistik
Im Jahr 2004 gab es insgesamt 36.493 öffentliche Schulen und 2.686 private Schulen (ohne Berufsschulen) in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei war zu beobachten, dass die Zahl der staatlichen Institutionen seit 1992 von 41.886 auf die genannte Zahl zurückging, die der privaten Einrichtungen im gleichen Zeitraum von 1991 im Jahr 1992 um knapp 600 auf 2.686 stieg. Die Anzahl der Schüler in öffentlichen Schulen ist aus demografischen Gründen vom Höchststand 1997 von 9.630.451 auf 9.003.092 zurückgegangen. Die privaten Schulen erlebten auch hier einen kontinuierlichen Zuwachs. Von 1992 bis 2004 stieg die Zahl der Schüler von 445.609 auf 621.762.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortlichkeiten sind in den Bundesländern getrennt. Die Kultusministerien tragen die Verantwortung für Personal und die inhaltliche Arbeit an den Schulen, die Kommunalen Schulträger tragen die Verantwortung für räumliche und sächliche Ausstattung.
Kultusministerium
Das Schulwesen eines Bundeslands wird in der Regel in einem eigenen Ministerium (siehe Kultusministerium) verwaltet. Die Namen und Zuschnitte der jeweiligen Ministerien werden von der jeweils regierenden Landesregierung festgelegt. Die Kultusministerien sind die höchsten Behörden eines Landes für das jeweilige Schulsystem. Unter ihre Zuständigkeit fällt auch die Schulaufsicht. Die Kultusministerien und die Schulverwaltung sind sowohl für Planung als auch Organisation des Schulsystems zuständig. Sie bestimmen neben der Struktur des Systems auch die Unterrichtsinhalte sowie Unterrichtsziele. Häufig findet sich in der Bundesrepublik Deutschland eine Unterteilung in der Schulverwaltung: An der Spitze stehen die jeweiligen Kultusministerien, während hingegen die Schulämter und Bezirksregierungen oder aber unabhängige Oberschulämter eine mittlere Position einnehmen. Auf der unteren Verwaltungsebene befinden sich die Schulämter der Kommunalbehörden. Die Personalkosten des Schulsystems tragen in der Regel die Länder.
Kommunale Schulträger
Die Kommunen übernehmen in der Regel die Sachkosten. Sie werden daher auch als Schulträger bezeichnet.
- Die räumliche Ausstattung umfasst die gesamte bauliche Gestaltung, Unterhaltung und Verwaltung (z. B. Hausmeister, Reinigungspersonal und evtl. Cafeteria) der Schulen.
- Die sächliche Ausstattung umfasst neben dem Mobiliar auch die Ausstattung der Schulen mit Lehrmitteln (z. B. Wandkarten, Schulbücher, Lexika, Duden, Atlanten) und technischen Geräten (z. B. Tafeln, Overheadprojektoren, TV-Geräten und Computern), Sammlungen (Physik, Chemie, Biologie usw.), Musikinstrumenten usw.
Es existieren aber auch Schulen, die vollständig von einer Kommune getragen werden (kommunale Schulen).
Die Kommunen sind zuständig für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes
Kritik
Dem deutschen Schulwesen wird auf der Basis empirischer Untersuchungen vorgeworfen, sozial selektiv zu sein und mit der Selektion schon sehr früh (nach der Grundschule) zu beginnen. Ergebnisse bei den PISA-Studien, sowie der Bildungsbericht des UN-Beauftragten Vernor Muñoz bekräftigen diesen Vorwurf.
Gliederung des Schulwesens
Primarstufe
Nach dem „Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ (von 1964 i. d. F. v. 14. Oktober 1971) beginnt die Schulpflicht für alle Kinder am 1. August des Jahres, in dem das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet wurde.
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In einigen Bundesländern ist der Beginn der Grundschule um die Primarstufe umfasst die vier- und sechsjährigen Grundschulen, sowie das System der Förderschulen. Die Grundschulen sprechen in der Regel eine Empfehlung für eine weiterführende Schulform aus.
Typisch ist zudem für den deutschen Primarbereich seine Ausgestaltung als Halbtagsangebot. Während in den Jahrgangsstufe 1 und 2 in allen Bundesländern noch eine ziffernfreie, verbale Beurteilung durchgeführt wird, unterscheiden sich die Bundesländer aber bereits in den darauffolgenden Jahrgängen hinsichtlich der Einführung von Noten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben hier die weitestgehenden Modelle, denn sie vergeben Beurteilungszeugnisse bis zum Ende der Klasse 3.
Mit der Einführung der Grundschule durch das Reichsgrundschulgesetz vom 28. April 1920 wurden überwiegend vierjährige Grundschulen eingerichtet. Dadurch bedingt, erfolgt am Ende der vierten, in einigen Bundesländern erst am Ende der sechsten Jahrgangsstufe ein institutioneller Übergang zwischen Primar- und Sekundarstufe.
Sekundarstufe Ⅰ
Die Sekundarstufe Ⅰ umfasst alle Schulformen bis zur Klasse 10 mit Ausnahme von Bildungsgängen an den beruflichen Schulen.
Klassische Schulen der Sekundarstufe Ⅰ sind die Haupt-, die Realschule und das Gymnasium bis zur Klasse 10. Heute zählen die Gesamtschule (bis zur Klasse 10) ebenso dazu wie alle neu geschaffenen Schulformen: Haupt-Realschule, Regionalschule, …
Die Sekundarstufe Ⅰ kann nach dem 9. Schuljahr mit dem Abschluss Hauptschule Klasse 9, nach dem 10. Schuljahr mit unterschiedlich benannten Abschlüssen verlassen werden. Die Abschlüsse berechtigen zum Beginn einer Ausbildung, zu einem höherqualifizierenden Bildungsgang an einer beruflichen Schule oder zum Übergang in die Sekundarstufe Ⅱ am Gymnasium oder einer Gesamtschule.
Sekundarstufe Ⅱ
Die Sekundarstufe Ⅱ umfasst im allgemeinbildenden Bereich traditionell die Jahrgänge 11 und 12 (gymnasiale Oberstufe) und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab. In den meisten Bundesländern (außer Sachsen) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zusätzlich noch die 13. Jahrgangsstufe eingeführt. Diese wird jedoch inzwischen als veraltet angesehen und die meisten Bundesländer stellen wieder auf das Abitur nach zwölf Jahren um. Im Zuge der Schulreform nach 1989 durch den Beitritt der neuen Bundesländer kann die allgemeine Hochschulreife in manchen Bundesländern auch schon nach zwölf Jahren erlangt werden.
Im Jahr vor der allgemeinen Hochschulreife kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.
Im berufsbildenden Bereich umfasst die Sekundarstufe Ⅱ alle Bildungsgänge und alle beruflichen Schulformen mit Ausnahme der Technikerschulen und der Abendschulen. Im berufsbildenden Bereich führen die Berufskollegs ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife.
Ersatzschulen/Ergänzungsschulen
Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, z. B. die Einjährige Höhere Berufsfachschule.
Ersatzschulen sind Privatschulen, die anerkannte Abschlüsse (z. B. Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll. Ihr Besuch soll den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzen. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung und sind staatlichen Kontrollen untergeworfen.
Zweiter Bildungsweg
Er umfasst Abendschulen zur Erlangung unterschiedlicher Schulabschlüsse und Kollegs, auf denen die allgemeine Hochschulreife und ebenso alle anderen Schulabschlüsse erworben werden können.
Schulversuche/Modellprojekte
Schulversuche oder Modellprojekte sind Instrumente der Innovation und haben die Aufgabe, das Schulwesen eines Bundeslandes qualitativ weiterzuentwickeln. Sie dienen der Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Vorstellungen, wie Veränderungen im Aufbau und der Gliederung des Schulwesens sowie Ergänzungen der Stundentafeln und Lehrpläne (Rahmenrichtlinien). In der Regel werden Schulversuche wissenschaftlich begleitet. Schulversuche können aus Landes- oder auch aus Bundesmitteln finanziert werden.
Siehe auch
Literaturhinweise
- Cortina, Kai S. et al. (Hrsg.). Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt (2003)
- Anweiler, Oskar. Deutschland. In: Oskar Anweiler et al. (Hrsg.), Bildungssysteme in Europa. Entwicklung und Struktur des Bildungswesens in zehn Ländern: Deutschland, etc. (S. 31–56). Weinheim und Basel: Beltz (1996)
- Döbert, Hans. Deutschland. In: Döbert, Hans Die Schulsysteme Europas. Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren (2005)
Geschichte
- Herrlitz et al. Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Eine Einführung. Weinheim und München: Juventa (2005)
- Führ, Christoph. Deutsches Bildungswesen seit 1945. Grundzüge und Probleme. Neuwied, Kriftel, Berlin: Luchterhand (1997)
- Tenorth, Heinz-Elmar. Geschichte der Erziehung. Einführung in die Grundzüge ihrer neuzeitlichen Entwicklung. Weinheim und München: Juventa (2000)
Theorie
- Fend, Helmut. Theorie der Schule. München-Wien-Baltimore: Urban & Schwarzenberg (1980)
- Fend, Helmut. Neue Theorie der Schule. Wiesbaden: VS (2006)
- Melzer, Wolfgang & Sandfuchs, Uwe (Hrsg.), Was Schule leistet. Funktionen und Aufgaben von Schule. Weinheim und München: Juventa Verlag
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