Das Fotonexus-Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Deutsches Kaiserreich

Aus Fotonexus.

Wechseln zu: Navigation, Suche
Deutsches Reich
1871–1918
Bild:Flag of the German Empire.svg Bild:Wappen Deutsches Reich - Reichsadler.png
[ Details ] [ Details ]
Navigation
Bild:Flag of the German Empire.svg Norddeutscher BundWeimarer Republik Bild:Flag of Germany (2-3).svg
Verfassung Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Berlin
Regierungsform Konstitutionelle Monarchie
Kaiser
1871–1888
1888
1888–1918

Wilhelm I.
Friedrich III.
Wilhelm II.
Fläche 540.766 km²
Einwohnerzahl
1871
1890
1910

41.058.792 Ew.
49.428.470 Ew.
64.925.993 Ew.
Bevölkerungsdichte
1871
1890
1910

76 Ew. pro km²
91 Ew. pro km²
120 Ew. pro km²
Staatsgründung
1. Januar 1871
18. Januar 1871

Inkrafttreten der Novemberverträge
Proklamation
Nationalhymne Keine. Kaiserhymne:
Heil dir im Siegerkranz
Nationalfeiertag inoffiziell 2. September (Sedanstag)
Währung 1 Mark = 100 Pfennig
Zeitzone UTC+1 MEZ
Karte

Das Deutsche Kaiserreich bezeichnet die erste, knapp 48 Jahre währende Phase eines einheitlichen deutschen Nationalstaats. Es wurde am 18. Januar 1871 – nach der Niederlage Frankreichs bzw. dem Sieg des von Preußen angeführten Norddeutschen Bundes im deutsch-französischen Krieg – durch die Ausrufung des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im ehemaligen französischen Königsschloss Versailles begründet.

Das Reich war eine konstitutionelle Monarchie. Diese staatliche Verfasstheit erlosch unmittelbar vor dem Ende des Ersten Weltkriegs durch die während der Novemberrevolution am 9. November 1918 verkündete Abdankung des dritten Kaisers Wilhelm II. und die Umwandlung des Deutschen Reiches in die semipräsidentielle pluralistische Demokratie der Weimarer Republik.

Inhaltsverzeichnis

Einleitender Überblick

In der Zeit des Kaiserreichs war Deutschland wirtschafts- und sozialgeschichtlich geprägt durch die Phase der Hochindustrialisierung. Ökonomisch und sozial-strukturell wandelte es sich in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts von einem landwirtschaftlich dominierten zu einem industriell ausgerichteten Staat. Auch der Dienstleistungssektor gewann mit dem Ausbau des Handels und des Bankenwesens eine wachsende Bedeutung. Das Wirtschaftswachstum wurde durch die Krise des Gründerkrachs von 1873 und der folgenden langjährigen Konjunkturkrise zeitweilig getrübt. Trotz erheblicher politischer Folgen änderte dies nichts an der strukturellen Entwicklung zum Industriestaat. Kennzeichnend für den gesellschaftlichen Wandel waren ein deutliches Bevölkerungswachstum, Binnenwanderung und Urbanisierung. Die Gesellschaftsstruktur wurde durch die Zunahme der städtischen Arbeiterbevölkerung und – vor allem in den Jahren ab etwa 1890 – auch des neuen Mittelstandes aus Angestellten sowie kleinen und mittleren Beamten wesentlich verändert. Dagegen ging der Einfluss des Handwerks und des Adels - bezogen auf deren Beiträge zum Bruttosozialprodukt - eher zurück. Allerdings behielt der Adel sein hohes Sozialprestige und dominierte weiterhin die Führungspositionen beim Militär, in der Diplomatie und der höheren Zivilverwaltung. [1]

Die innen- und außenpolitische Entwicklung wurde bis 1890 vom ersten und am längsten amtierenden Kanzler des Reiches, Otto von Bismarck, bestimmt. Dessen Regierungszeit lässt sich in eine liberale Phase, geprägt von innenpolitischen Reformen und vom Kulturkampf, und eine eher konservativ geprägte Zeit nach 1878/79 einteilen. Als Zäsur gilt der Übergang zum Staatsinterventionismus (Schutzzoll, Sozialversicherung) und Repressionsmaßnahmen gegen die Sozialdemokratie. Außenpolitisch versuchte Bismarck, das Reich durch ein komplexes Bündnissystem abzusichern. In seine Amtszeit fielen allerdings auch der – wenn auch erst später intensivierte – Einstieg in den überseeischen Kolonialismus und damit zunehmende internationale Interessenskonflikte mit anderen Kolonialmächten, insbesondere der Weltmacht Großbritannien.

Die Phase nach der Ära Bismarck wird in der Historiographie oft als Wilhelminisches Zeitalter bezeichnet, weil der 1888 inthronisierte Kaiser Wilhelm II. persönlich in erheblichem Umfang Einfluss auf die Tagespolitik ausübte, nachdem er Bismarck entlassen hatte. Allerdings spielten daneben auch andere, teilweise konkurrierende Akteure eine wichtige Rolle, die die Entscheidungen des Kaisers beeinflussten und diese oft widersprüchlich und unberechenbar erscheinen ließen: Die relativ häufig wechselnden Regierungen, die Parteien des Reichstags und Kreise der militärischen Führung. Durch den Aufstieg von Massenverbänden und –parteien und angesichts einer sich sozial differenzierenden Bevölkerung versuchte die Regierung mit einer imperialistischen Weltpolitik, einer antisozialdemokratischen Sammlungspolitik und einer populären Flottenrüstung ihren Rückhalt in der Bevölkerung zu erhöhen. Außenpolitisch führte das Weltmachtstreben, einhergehend mit der Aufrüstung des Reiches und der Auflösung des bismarckschen Bündnissystems in die Isolation. Durch diese Politik hat das Reich dazu beigetragen, die Gefahren eines großen Krieges zu erhöhen. Als dieser erste Weltkrieg schließlich 1914 ausgelöst wurde, war das Reich in einen Mehrfrontenkrieg verwickelt. Auch in der Innenpolitik gewann das Militär an Einfluss. Mit der zunehmenden Anzahl von Kriegstoten an den Fronten und der sozialen Not in der Heimat begann die Monarchie an Legitimität zu verlieren. Der Zusammenbruch der Westfront und die Novemberrevolution bewirkten 1918 das Ende des Kaiserreichs.

Vorgeschichte

Die deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts war bis zur Nationalstaatsgründung geprägt von vielfachen politischen und territorialen Veränderungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ab 1806 einsetzten. Das alte Reich, ein unter den „römisch-deutschen“ Kaisern lose vereintes überstaatliches politisches Gebilde von unter den Reichsständen aufgeteilten abgegrenzten Territorien, war schon seit dem Dreißigjährigen Krieg im Niedergang begriffen und zunehmend geprägt von den Interessengegensätzen seiner beiden Großmächte: Österreich und dem aufstrebenden Preußen. Es zerbrach durch die Napoleonischen Kriege und die von Frankreich unterstützte Gründung des Rheinbundes.

In der Folgezeit verstärkte sich, mitausgelöst durch das Vorbild der französischen Revolution und der Befreiungskriege gegen die Hegemonie Frankreichs unter Napoléon Bonaparte, in nahezu ganz Europa und auch im deutschen Sprachraum die Nationalstaatsbewegung mit ihrer Vorstellung der Nation als Grundlage der Staatenbildung. Als großdeutsche Lösung wurde dabei ein Reich unter Einbeziehung Österreichs, als kleindeutsche Lösung ein Reich ohne Österreich bezeichnet.

Nach dem Sieg über Napoléon hatten die deutschen Fürsten jedoch kein Interesse an einer zentralen Macht, die ihre Autonomie beschneiden würde. Auf dem Wiener Kongress wurde 1815 daher lediglich der Deutsche Bund gegründet, ein lockerer Zusammenschluss jener Gebiete, die vor 1806 zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten. Die dem Wiener Kongress folgende, in der späteren Geschichtsschreibung als Vormärz bezeichnete Ära war geprägt von der Restaurationspolitik, die überstaatlich vom österreichischen Staatskanzler Clemens Wenzel Fürst von Metternich dominiert war. Im Rahmen der sogenannten Heiligen Allianz, einem zunächst zwischen Österreich, Preußen und Russland geschlossenen Bündnis, sollte die Restauration innenpolitisch und zwischenstaatlich die Machtverhältnisse des „Ancien Régime“ in Europa wiederherstellen, wie sie vor der französischen Revolution von 1789 geherrscht hatten.

Bild:Maerz1848 berlin.jpg
Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen am 18. März 1848 in Berlin

Dieser Politik entgegenstehende nationalstaatliche und bürgerlich-demokratische Bewegungen führten zu zahlreichen Erhebungen in weiten Teilen Mitteleuropas, zu denen schließlich auch die Märzrevolution von 1848 in den deutschen Staaten zählt. Abgeordnete des durch die Revolution neu entstandenen ersten gesamtdeutschen, demokratisch gewählten Parlaments, der Frankfurter Nationalversammlung, boten nach der Verabschiedung der sogenannten Paulskirchenverfassung dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. im Rahmen der kleindeutschen Lösung die deutsche Kaiserkrone an. Weil dieser aber mit Berufung auf sein Gottesgnadentum ablehnte, scheiterte der Versuch, den Großteil der deutschen Staaten auf konstitutioneller Basis zu vereinigen.

Der Deutsche Bund existierte nach der letztlich gewaltsamen Niederschlagung der revolutionären Bewegung von 1848/49 unter österreichischer Führung weiter. Es folgte ein Jahrzehnt der politischen Reaktion (Reaktionsära), in dem demokratische und liberale Bestrebungen erneut unterdrückt wurden. Ab Beginn der 1860er Jahre bildeten sich in den deutschen Staaten die ersten politischen Parteien im heutigen Sinn.

1864 gelangte der Bund im Sinn eines einheitlichen Bündnisses zu größerer Bedeutung, als sich an der Schleswig-Holsteinischen Frage der Deutsch-Dänische Krieg entzündete, in dem Preußen und Österreich aufgrund einer Bundesexekution Seite an Seite standen. Diese Einvernehmlichkeit der beiden Mächte war jedoch nur von kurzer Dauer. Durch den Streit um Schleswig-Holstein wurde 1866 der Deutsche Krieg Preußens gegen Österreich ausgelöst, in dem die Armeen Preußens und einiger norddeutscher Staaten gemeinsam mit Italien gegen die Truppen Österreichs, das mit den süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden verbündet war, kämpften. Nach der Niederlage Österreichs, im Endeffekt des Deutschen Bundes, wurde der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung gegründet. Die zuvor mit Österreich alliierten süddeutschen Fürstentümer schlossen Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen ab.

Otto von Bismarck und Frankreichs Kaiser Napoleon III. nach der Schlacht bei Sedan
Otto von Bismarck und Frankreichs Kaiser Napoleon III. nach der Schlacht bei Sedan

Ausgelöst durch Streitigkeiten zwischen Preußen und Frankreich um die spanische Erbfolge, begann 1870 der Deutsch-Französische Krieg. Die Kriegserklärung kam von französischer Seite, da der preußische Ministerpräsident Bismarck eine redigierte Version der Emser Depesche veröffentlichte und somit Frankreich politisch entblößte. Die süddeutschen Staaten schlossen sich Preußen an. Bismarck nutzte dies, um die Krönung des preußischen Königs zum Deutschen Kaiser voran zu treiben und so auch die süddeutschen Staaten im Rahmen einer kleindeutschen Lösung in ein geeintes Reich einzubinden. Die drei Kriege zwischen 1864 und 1871 werden auch als Deutsche Einigungskriege bezeichnet.

Reichsgründung

Bild:Reichsgründung1871-AW.jpg
Proklamation des Deutschen Kaiserreiches im Spiegelsaal von Schloss Versailles (idealisierendes Gemälde von Anton von Werner)

Nach dem deutschen Sieg bei Sedan und der Gefangennahme des französischen Kaisers Napoleon III. mussten auch die Regierungen der süddeutschen Staaten anerkennen, dass nunmehr die Gründung eines kleindeutschen Nationalstaats auf der politischen Tagesordnung stand. Bismarck begann mit den süddeutschen Staaten zu verhandeln und konnte seine Vorstellungen dabei weitgehend durchsetzen. Dies bedeutete den faktischen Anschluss Bayerns, Württembergs und Badens an den Norddeutschen Bund. Andere Pläne wie der eines Doppelbundes, wie ihn etwa Bayern vorgeschlagen hatten, waren nunmehr chancenlos. Die Bismarcksche Lösung garantierte einerseits eine Dominanz Preußens auch im neuen Reich. Gleichzeitig bedeutete der gestärkte monarchische Föderalismus eine Barriere gegen Tendenzen zur Parlamentarisierung. In der deutschen Öffentlichkeit wurde der Drang nach einer Annexion des Elsass und Teilen Lothringens erhoben und Bismarck machte sich diese Forderungen zu Eigen. Dies verlängerte den Krieg, war ein Grund für die Verstärkung der so genannten Deutsch-französischen Erbfeindschaft, verstärkte aber in Deutschland die nationale Bewegung. Dies erleichterte Bismarck die Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten. Gleichwohl musste er Zugeständnisse machen. So behauptete Bayern in Friedenszeiten seine eigene Armee und die süddeutschen Staaten behielten weiterhin ihre staatlichen Eisenbahnen und weitere Reservatsrechte bis hin zu den diplomatischen Beziehungen. Trotz der weitgehenden Übernahme der Verfassung des Norddeutschen Bundes war die Gründung des Deutschen Reiches formal eine Neugründung, da sie der Ratifizierung durch die Legislativen der beteiligten Partner bedurfte. An die Stelle des Bundespräsidiums trat der preußische König als Deutscher Kaiser. Diese Umbenennung war staatsrechtlich von untergeordneter Bedeutung, war aber von stark integrativer Bedeutung. Bismarck war es aus diesem Grund und auch in Hinblick auf einen konservativen Charakter der Neugründung wichtig, dass König Ludwig II. als Monarch des größten Beitrittslandes König Wilhelm I. die Kaiserkrone antragen sollte. Der widerstrebende aber finanziell angeschlagene Bayer wurde durch Zahlungen von jährlichen 4 bis 5 Millionen Mark aus dem Welfenfond bestochen. Bezeichnend für den Charakter des neuen Reiches war, dass die Vertreter des Reichstages warten mussten bis die Bundesfürsten ihr Zustimmung zur Kaiserwürde erklärt hatten, ehe die Abgeordneten ihrerseits den König um eine Annahme der Kaiserkrone bitten durften. König Wilhelm selbst, der fürchtete, das der neue Titel die preußische Königswürde überdecken würden und wenn überhaupt den Titel eines Kaisers von Deutschland verlangte, akzeptierte erst auf massiven Druck Bismarcks die neue Situation. Die Proklamation erfolgte im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles.[2]

Am 3. März kam es dann zu den ersten Reichstagswahlen. Die erste konstituierende Reichstagssitzung fand im Preußischen Abgeordnetenhaus im zur Reichshauptstadt erklärten Berlin am 21. März statt. Die Reichsverfassung trat am 16. April in Kraft.

Der Friede von Frankfurt beendete offiziell den Deutsch-Französischen Krieg. Die Unterzeichnung fand am 10. Mai statt. Das Reichsmünzgesetz vereinheitlichte die deutschen Währungen, die Mark wurde als einheitliches Zahlungsmittel im Reich eingeführt. Die neue Währung basierte auf dem Goldstandard.

Struktur des Reiches

Gliederung des Deutschen Reiches

Bild:Deutsches Reich (Karte) Verwaltungsgliederung.gif
Verwaltungsgliederung des Reiches und der Bundesstaaten

Dem Kaiserreich gehörten 25 Bundesstaaten (darunter die 3 republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck) sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. Bayern, Württemberg und Baden sowie die Hansestädte besaßen in unterschiedlichem Umfang Reservatrechte.

Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Fläche in km²
1910
Einwohner
1910
Preußen
Bayern
Württemberg
Sachsen
Baden
Mecklenburg-Schwerin
Hessen
Oldenburg
Sachsen(-Weimar-Eisenach)
Mecklenburg-Strelitz
Braunschweig
Sachsen-Meiningen
Anhalt
Sachsen-Coburg und Gotha
Sachsen-Altenburg
Lippe
Waldeck
Schwarzburg-Rudolstadt
Schwarzburg-Sondershausen
Reuß jüngere Linie
Schaumburg-Lippe
Reuß ältere Linie
Hamburg
Lübeck
Bremen
Elsaß-Lothringen
Königreich
Königreich
Königreich
Königreich
Großherzogtum
Großherzogtum
Großherzogtum
Großherzogtum
Großherzogtum
Großherzogtum
Herzogtum
Herzogtum
Herzogtum
Herzogtum
Herzogtum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Freie Stadt
Freie Stadt
Freie Stadt
Reichsland
Berlin
München
Stuttgart
Dresden
Karlsruhe
Schwerin
Darmstadt
Oldenburg
Weimar
Neustrelitz
Braunschweig
Meiningen
Dessau
Coburg/Gotha
Altenburg
Detmold
Arolsen
Rudolstadt
Sondershausen
Gera
Bückeburg
Greiz
Hamburg
Lübeck
Bremen
Straßburg
348.780
75.870
19.507
14.993
15.070
13.127
7.688
6.429
3.610
2.929
3.672
2.468
2.299
1.977
1.324
1.215
1.121
941
862
827
340
316
414
298
256
14.522
40.165.219
6.887.291
2.437.574
4.806.661
2.142.833
639.958
1.282.051
483.042
417.149
106.442
494.339
278.762
331.128
257.177
216.128
150.937
61.707
100.702
89.917
152.752
46.652
72.769
1.014.664
116.599
299.526
1.874.014
Deutsches Reich Kaiserreich Berlin 540.858 64.925.993[3]

Symbole des Reiches

Das Deutsche Reich hatte zunächst weder eine Nationalhymne noch eine Nationalflagge. Schwarz-Weiß-Rot waren die Marineflagge und die Kauffahrteiflagge. Erst 1892 wurde durch Allerhöchsten Erlass schwarz-weiß-rot zur Nationalflagge bestimmt. Schwarz-weiß-rot war bereits die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes. Sie setzt sich aus den Farben Preußens (schwarz und weiß) und aus den Farben der Freien und Hansestädte (rot und weiß) zusammen. Eine Nationalhymne bestand nicht. Als Nationalhymnenersatz galten die Lieder Heil Dir im Siegerkranz, dessen Melodie mit der britischen Nationalhymne identisch ist, sowie Die Wacht am Rhein.

Die Bismarcksche Reichsverfassung

Hauptartikel: Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871

Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 ging aus der 1866 ausgearbeiteten Verfassung des Norddeutschen Bundes hervor; Otto von Bismarck hatte sie maßgeblich geprägt und auf sich zugeschnitten. Sie war zum einen ein Organisationsstatus, welches die Kompetenzen der Staatsorgane, durch die das Reich handelte, und sonstiger Einrichtungen des Reiches gegenseitig nach innen abgrenzte. Sie legte anderseits die Zuständigkeit des Reiches gegenüber den Bundesstaaten fest. Hier folgte sie dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Das Reich durfte nur für diejenigen Angelegenheiten tätig werden, die dem Reich in der Verfassung ausdrücklich als Zuständigkeit zugewiesen wurden. Im übrigen waren die Bundesstaaten zuständig.

Bild:Verfassung1871.jpg
Graphische Darstellung der Reichsverfassung

Die Verfassung verfügt über keinen Grundrechtsteil, der die Beziehung zwischen Untertan (Bürger) und Staat mit Verfassungsrang rechtlich näher ausgestaltet hätte. Lediglich ein Benachteiligungsverbot auf Grund der Staatsbürgerschaft eines Bundesstaates (Inländergleichbehandlung) war normiert. Der fehlende Grundrechtsteil musste sich nicht zwangsläufig nachteilig auswirken. Weil die Bundesstaaten in der Regel die Reichsgesetze vollzogen, wurden nur sie rechtseingreifend gegenüber dem Bürger tätig. Maßgeblich war daher, ob und welche Grundrechte die Landesverfassungen vorsahen. So enthielt z.B. die für das Königreich Preußen geltenden Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 einen Grundrechtskatalog.

Die Verfassung verstand das Deutsche Reich als eine Stiftung der Bundesfürsten. Dem entsprach, dass das Deutsche Reich ein Bundesstaat war. Die Bundesstaaten hatten ausgeprägte Eigenzuständigkeiten, wobei ihnen zusätzlich über den Bundesrat eine bedeutende Gestaltungsfunktion auf Reichsebene zufiel. Der Bundesrat war von Verfassungs wegen als der eigentliche Souverän des Reiches gedacht. Der König von Preußen bildete das Präsidium des Bundes. Um den Kaiser-Titel gab es kurz vor der Reichsgründung eine Kontroverse zwischen dem preußischen König und Otto von Bismarck. Der preußische König beanspruchte für sich die Bezeichnung Kaiser von Deutschland, weil er sich mehr als Preuße denn als Deutscher verstand. Bismarck trat für die von den süddeutschen Staaten bevorzugte und als Kompromisslösung ausgelotete Bezeichnung Deutscher Kaiser ein.

Dem Kaiser standen beachtliche Kompetenzen zu, die weit über das hinausgingen, was die Bezeichnung Präsidium des Bundes vermuten ließ. Er ernannte und entließ den Reichskanzler und die Reichsbeamten (insbesondere die Staatssekretäre). Er bestimmte mit dem Reichskanzler, der in der Regel auch noch preußischer Ministerpräsident und preußischer Außenminister war, die Außenpolitik des Reiches. Der Kaiser führte den Oberbefehl über die Kriegsmarine und über das deutsche Heer (über das bayerische Heer nur in Kriegszeiten). Insbesondere sah die Verfassung vor, dass der Kaiser, falls erforderlich, mittels des Heeres die innere Sicherheit wieder herstellen konnte. Dieser Ausbund an Kommandogewalt wurde oftmals in der Innenpolitik als Druckmittel eingesetzt. Die süddeutschen Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich bei den Verfassungsverhandlungen Reservatrechte vor.

Neben dem Bundesrat gab es den Reichstag. Die Wahlen waren allgemein (alle Männer ab 25 Jahren), gleich (in Form des Mehrheitswahlrechts) und geheim. Der Reichstag war neben dem Bundesrat gleichberechtigte Kammer bei der Verabschiedung von Gesetzen. Auch der Haushalt musste durch den Reichstag in Form eines Gesetzes beschlossen werden. Damit war die politische Leitung des Reiches auf die Zusammenarbeit mit dem Reichstag angewiesen. Die verfassungsrechtliche Fiktion des Fürstenbundes entsprach somit nicht der Wirklichkeit. Vielmehr stellte die Verfassung einen Kompromiss zwischen den nationalen und demokratischen Forderungen des aufstrebenden Wirtschafts- und Bildungsbürgertums und den überkommenen dynastischen Herrschaftsstrukturen dar (konstitutionelle Monarchie).

Der Reichskanzler war in diesem Machtgefüge der oberste Regierungsbeamte, der den Vorsitz des Bundesrates innehatte und der Reichsverwaltung vorstand. Er war in der Regel zugleich preußischer Ministerpräsident und Außenminister. Das demokratische Defizit dieser Verfassung lag vor allem in der fehlenden parlamentarischen Verantwortlichkeit des Reichskanzler begründet, den der Reichstag weder wählen noch stürzen konnte. Erst im Oktober 1918 wurde die parlamentarische Verantwortlichkeit des Reichskanzlers im Rahmen der Oktoberverfassung eingeführt.

Machtzentren des Reiches

Die Verfassungsordnung der Bismarckschen Reichsverfassung war ein wichtiger Rahmen für die tatsächliche Herrschaftsordnung. Tatsächlich waren die in der Verfassung verankerten Institutionen wie der Reichstag oder der Kanzler für das politische System von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus gab es weitere Machtzentren die von der geschriebenen Verfassung nur teilweise abgebildet wurden.

Bürokratie und Verwaltung

So gut wie keine Erwähnung fand etwa die Bürokratie. Bei allen innenpolitischen Konflikten sorgte der bürokratische Apparat für Kontinuität. Gleichzeitig mussten die politischen Entscheidungsträger auch Reichskanzler und Kaiser mit dem Eigengewicht der höheren Beamten rechnen. Allerdings hatte das Reich selbst zu Anfang nur einen bescheidenen Apparat und war lange Zeit auf die Zuarbeit von den preußischen Ministerien angewiesen. Neben dem Reichskanzler gab es keine regelrechte Reichsregierung. Anstelle von Ministern gab es lediglich eine Reihe von dem Kanzler unterstellten Staatssekretären die Reichsämtern vorsaßen. So entstanden im Laufer der Zeit neben dem Reichskanzleramt, ein Reichseisenbahnamt, ein Reichspostamt, ein Reichsjustizamt, ein Reichsschatzamt, ein Amt für die Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen, das auswärtige Amt, Reichsamt des Innern, ein Reichsmarineamt und schließlich ein Reichskolonialamt. Die verwaltungsmäßige Abhängigkeit von Preußen verringerte sich zwar mit dem personellen Ausbau der Reichsverwaltung. Bis zum Schluss aber war die organisatorische Verbindung zwischen Preußen und dem Reich von großer Bedeutung. In den höheren Positionen auch der höheren Reichsverwaltung waren Protestanten ebenso wie Angehörige des Adels überrepräsentiert. So gehörten von insgesamt 31 Reichsstaatssekretären zwölf dem Adel an und 1909 waren 71% evangelischer Konfession. Politisch allerdings waren diese Anfangs noch vergleichsweise liberal ausgerichtet. Erst eine langfristige Nachwuchspolitik sorgte auf längere Sicht für eine konservative Ausrichtung der höheren Beamtenschaft.[4]

Die Monarchie und der kaiserliche Hof

Die Verfassung garantierte dem Kaiser einen erheblichen Handlungsspielraum. Dabei spielten die verschiedenen kaiserlichen Beratungsgremien wie das Zivil-, Militär- und Marinekabinett wichtige Rollen. Hinzu kamen der Hof und die engen persönlichen Vertrauten der Kaiser. Bereits unter Wilhelm I. nahm der Monarch erheblichen Einfluss auf die Personalpolitik, ohne in der Regel in die Tagesgeschäfte einzugreifen. Vor allem unter Kaiser Wilhelm II. mit seinem Anspruch eines „persönlichen Regiments“ war diese Ebene eines der zentralen Machtzentren des Reiches. Kaum zu unterschätzen ist auch der Wandel des Kaisers von einem Präsidenten des Bundes zu einem Reichsmonarchen. Auch außerhalb Preußens wurden nicht mehr nur die Gedenktage der verschiedenen Dynasten, sondern auch Kaisers Geburtstag gefeiert. Der Kaiser wurde je länger je mehr tatsächlich zu einem Symbol des Reiches. Die Frage inwieweit Kaiser Wilhelm II. tatsächlich ein persönliches Regime durchsetzen konnte ist freilich in der Geschichtswissenschaft umstritten. Unstreitig ist, dass der kaiserliche Einfluss bis 1897 noch begrenzt war, während die Bedeutung des Kaisers bis 1908 deutlich zunahm, um danach wieder an Bedeutung zu verlieren.[5]

Das Militär

Hauptartikel: Deutsches Heer (Kaiserreich), Kaiserliche Marine

Das Heer und die Marine blieben abgesehen von der Bewilligung der nötigen Finanzmittel nach der Verfassung weitgehend der Verfügungsgewalt des preußischen Königs beziehungsweise des Kaisers unterstellt. Die Grenzen der absolutistisch anmutenden „Kommandogewalt“ blieb dabei kaum definiert. Es blieb von daher eine der zentralen Stützen der Monarchie. Unterhalb des „obersten Kriegsherren“ existierten mit dem Militärkabinett, dem preußischen Kriegsministerium und dem Generalstab drei Institutionen, die zeitweise untereinander um Kompetenzen stritten. Insbesondere der Generalstab bereits unter Helmuth Karl Bernhard von Moltke und später Alfred von Waldersee versuchte Einfluss auch auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dasselbe gilt für Alfred von Tirpitz in Marinefragen.[6]

Die Armee richtete sich nicht nur gegen äußere Feinde, sondern sollten nach dem Willen der militärischen Führung auch im Innern etwa bei Streiks zum Einsatz kommen. [7] In der Praxis wurden die Armee allerdings bei den großen Streiks kaum eingesetzt. Gleichwohl bildete die Armee als Drohpotential einen nicht zu unterschätzenden innenpolitischen Machtfaktor.

Bild:Kaiser generals.jpg
Wilhelm II. im Kreis führender Militärs

Die enge Verbundenheit mit der Monarchie spiegelte sich zunächst noch im stark adelig geprägten Offizierskorps wieder. Auch später behielt der Adel eine starke Stellung unter den Führungsrängen, allerdings drang im mittleren Bereich mit der Vergrößerung der Armee und der Flotte der bürgerliche Anteil stärker vor. Die entsprechende Auswahl und die innere Sozialisation im Militär sorgten allerdings dafür, dass auch das Selbstverständnis dieser Gruppe sich kaum von der ihrer adeligen Kameraden unterschied.[8]

Zwischen 1848 und den 1860er Jahren hat die Gesellschaft das Militär eher mit Misstrauen betrachtet. Dies änderte sich nach den Siegen von 1864 bis 1871 fundamental. Das Militär wurde zu einem zentralen Element des entstehenden Reichsnationalismus. Kritik am Militär galten als unpatriotisch. Gleichwohl machten die Parteien eine grenzenlose Vergrößerung der Armee nicht unbegrenzt mit. So erreichte das Militär erst 1890 mit einer Friedenspräsenzstärke von fast 490.000 Mann ihre von der Verfassung vorgegebenen Stärke von 1 % der Bevölkerung. In den folgenden Jahren wurden die Landstreitkräfte dann weiter verstärkt. Zwischen 1898 bis 1911 ging dies zu Gunsten der kostspieligen Flottenrüstung stark zurück. Bemerkenswert ist, dass sich in dieser Zeit der Generalstab selbst gegen einen Ausbau gewandt hatte, weil er eine Verstärkung des bürgerlichen zu Lasten des adeligen Elements im Offizierskorps befürchtete. Allerdings entstand in dieser Zeit mit dem Schlieffenplan das zentrale Konzept für einen zukünftigen Krieg, der von der Grundannahme einer zahlenmäßigen Überlegenheit im Westen ausging. Nach 1911 setzte dann eine hektische Aufrüstung ein, ohne die für den Schlieffenplan notwendige Truppenstärke letztlich erreichen zu können.

Das Heer gewann während des Kaiserreichs einen ungeheuren gesellschaftlichen Nimbus. Das Offizierskorps galt in weiten Teilen der Bevölkerung als „Erster Stand im Staate.“ Dessen Weltbild war dabei geprägt von der Treue zur Monarchie und der Verteidigung aller Königsrechte, es war konservativ, antisozialistisch und grundsätzlich antiparlamentarisch geprägt.[9] Der militärische Verhaltens- und Ehrenkodex[10] reichte weit in die Gesellschaft hinein. Auch für viele Bürger wurde der Status eines Reserveoffiziers nunmehr zu einem erstrebenswerten Ziel.

Von Bedeutung war das Militär zweifellos auch für die innere Nationsbildung. Der gemeinsame Dienst verstärkte etwa die Integration der katholischen Bevölkerung in das protestantisch geprägte Reich. Selbst die Arbeiter blieben gegenüber der Ausstrahlung des Militärs nicht immun. Dabei spielte der lange Wehrdienst von drei Jahren bei der „Schule der Nation“ eine prägende Rolle. Allerdings spiegelte sich beim Militär auch die gesellschaftliche Spaltung deutlich wieder. Im Gegensatz zu der Masse leisteten die Absolventen höherer Schulen als Einjährig-Freiwilliger nur einen deutlich kürzeren Wehrdienst ab.

Heinrich Manns der Untertan, der Hauptmann von Köpenick oder die Zabern-Affäre machen die Bedeutung des Militarismus in der deutschen Gesellschaft deutlich. Überall im Reich wurden die neuen Kriegervereine zu Trägern einer militaristischen Weltanschauung. Welche Breitenwirkung diese entfalteten, zeigt die Mitgliederzahl von 2,9 Millionen im Kyffhäuserbund (1913). Der Bund war damit die stärkste Massenorganisation des Reiches. Die vom Staat geförderten Vereine sollten die militärische, nationale und monarchische Gesinnung pflegen und die Mitglieder gegenüber der Sozialdemokratie immunisieren. [11]

Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft

Hauptartikel zu Wirtschaft und Gesellschaft: Hochindustrialisierung in Deutschland

In die Zeit des Kaiserreichs fielen fundamentale demographische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen, die in einem erheblichen Maß auch Kultur und Politik beeinflussten. Weniger stark verändert haben sich in dieser Zeit die konfessionellen Unterschiede. Aber auch diese wie auch der Widerspruch zwischen dem Anspruch Nationalstaat zu sein und dem Vorhandensein von zahlenmäßig nicht unbedeutenden nationalen Minderheiten waren für die Gesamtgeschichte des Reiches bedeutend.

An der allgemeinen Konfessionsverteilung der frühen Neuzeit änderte sich grundsätzlich kaum etwas. Nur in den Zuwanderungsgebieten etwa im Ruhrgebiet oder in einigen Großstädten kam es zu gewissen Verschiebungen, ohne das sich dabei in der Regel die Mehrheiten grundlegend veränderten. Politisch hatte die Konfessionsverteilung erhebliche Folgen. In den katholisch dominierten Gebieten gelang es der Zentrumspartei die überwiegende Mehrzahl der Wähler für sich zu gewinnen. So gelang es den protestantisch geprägten Sozialdemokraten und ihren Gewerkschaften kaum in den katholischen Teilen des Ruhrgebiets Fuß zu fassen. Erst mit der zunehmenden Säkularisierung in den letzten Jahrzehnten des Kaiserreichs begann sich dies zu ändern.[12] Neben den christlichen Konfessionen gab es eine kleine auf Grund der Geburtenentwicklung insgesamt schrumpfende jüdische Bevölkerungsgruppe. Diese konzentrierte sich zunehmend in den großen Städten. Unter ihnen war die Tendenz zur Assimilation in die bürgerliche deutsche Gesellschaft lange Zeit stark ausgeprägt. Gleichwohl konnte der Antisemitismus aus unterschiedlichen Gründen gerade im Kaiserreich auch politisch Fuß fassen.[13]

Religionsbekenntnis im Deutschen Reich 1880[14]
Protestanten Katholiken Sonst.
Christen
Juden Andersgläubige
Deutsches Reich 28.331.152 16.232.651 78.031 561.612 30.615
Preußen 17.633.279 9.206.283 52.225 363.790 23.534
Bayern 1.477.952 3.748.253 5.017 53.526 30
Sachsen 2.886.806 74.333 4.809 6.518 339
Württemberg 1.364.580 590.290 2.817 13.331 100
Baden 547.461 993.109 2.280 27.278 126
Elsaß-Lothringen 305.315 1.218.513 3.053 39.278 511

Das Deutsche Reich verstand sich als Nationalstaat. Dennoch gab es 1880 neben den damals fast 42 Millionen deutschen Muttersprachlern rund 3,25 Millionen Nichtdeutschsprachige, darunter 2,5 Millionen Polen und Tschechen, 140.000 Sorben, 200.000 Kaschuben, 150.000 Litauer, 140.000 Dänen sowie 280.000 Franzosen und Wallonen.[15] Diese lebten fast überwiegend in der Nähe der Außengrenzen des Reiches. Nicht nur die Regierung sondern auch das national gesinnte Bürgertum befürwortete grundsätzlich eine Politik der Germanisierung. Dabei spielte die Schule mit dem Ersatz des muttersprachlichen Unterrichts durch die deutsche Sprache eine zentrale Rolle. Im Zusammenhang mit dem Kulturkampf aber eben auch der Nationalisierungspolitik wurden die polnischen Pfarrer durch weltliche meist deutsche Lehrer ersetzt. Ebenso wichtige war die Einführung des Deutschen als Amts- und Gerichtssprache. Im Fall der polnischen Bevölkerung kamen später auch Maßnahmen hinzu, die den polnischen Großgrundbesitz zu Gunsten deutscher Siedler begrenzten sollten.

Dennoch hatte diese Politik nur begrenzten Erfolg. Die Minderheiten versuchten ihre eigene Identität zu bewahren. Alle Nationalitäten waren etwa relativ stabil im Reichstag vertreten. Selbst die ins Ruhrgebiet ausgewanderten Polen hielten an ihrer Herkunft fest. Dort entstanden etwa starke polnische Gewerkschaften.[16]

Bild:Deutsches Reich Bevölkerungsdichte.jpg
Bevölkerungsdichte des Deutschen Reiches

Ein Kennzeichen der Geschichte des Kaiserreichs war das enorme Wachstum der Bevölkerung. Im Jahr 1871 lebten im Reich 41.058.792 Einwohner, 1890 waren es über 49.428.470 und 1910 zählte man 64.925.993 Einwohner. Nicht zuletzt durch Binnenwanderungen zunächst aus der Umgebung später auch durch Fernwanderungen etwa aus den agrarischen preußischen Ostgebieten nach Berlin oder Westdeutschland wuchs die Stadtbevölkerung und insbesondere die Großstadtbevölkerung stark an. Lebten 1871 noch 64% der Bevölkerung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern und nur 5% in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern, kam es bereits 1890 zu einem Gleichstand zwischen Stadt- und Landbewohnern. Im Jahr 1910 lebten nur noch 40% in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern aber 21,3% Großstädten. Damit verbunden war auch eine Veränderung der Lebensweisen. So unterschied sich das Leben etwa in den Mietskasernen von Berlin fundamental vom Leben auf dem Dorf.

Bild:Deutsches Reich Bergwerke.jpg
Industrie, Bergwerke und Hütten

Dieser Wandel war nur möglich weil die Wirtschaft aufs Ganze gesehen während des Reiches in der Lage war genügend Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Eine wichtige Voraussetzung war der Aufschwung des Bankwesens und insbesondere die Entwicklung der großen Universalbanken. [17] In diese Zeit fällt der Übergang Deutschlands von einem noch stark agrarisch geprägten Land zu einem modernen Industriestaat. Dabei dominierte zu Beginn des Reiches eindeutig der Eisenbahnbau und die Schwerindustrie, später kamen als neue Leitsektoren die chemische Industrie und die Elektroindustrie hinzu. 1873 hatte der Anteil des primären Sektors am Nettoinlandsprodukt bei 37,9 Prozent und das der Industrie bei 31,7 Prozent gelegen. 1889 war der Gleichstand erreicht und 1895 kam die Landwirtschaft nur noch auf 32 Prozent der sekundäre Sektor dagegen auf 36 Prozent. Diese Veränderung spiegelte sich auch in der Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse wieder. Lag die Relation der landwirtschaftlich Berufstätigen gegenüber denen in Industrie, Verkehr und Dienstleistungssektor 1871 noch bei 8,5 Millionen zu 5,3 Millionen, betrug das Verhältnis 1880 9,6 zu 7,5 Millionen und 1890 9,6 zu 10 Millionen. Im Jahr 1910 zählte man 10,5 Millionen Beschäftigte in der Landwirtschaft, hingegen in Industrie, Verkehr und Dienstleistungsberufen 13 Millionen Arbeitnehmer.

Erwerbstätige und Angehörige in % der Gesamtbevölkerung[18]
Wirtschaftssektor188218951907
Landwirtschaft 41,6 35,0 28,4
Industrie/Handwerk 34,8 38,5 42,2
Handel/Verkehr 9,4 11,0 12,9
Häusliche Dienste 5,0 4,3 3,3
Öffentl.Dienst/freie Berufe 4,6 5,1 5,2
Berufslose/Rentner 4,7 6,1 8,1

Sozialgeschichtlich war das Kaiserreich vor allem geprägt vom Aufstieg der Arbeiterschaft. Mit der Entstehung von Großbetrieben, neuen staatlichen Leistungen und der Zunahme von Handel und Verkehr nahm daneben die Zahl der Angestellten sowie der kleineren und mittleren Beamten zu. Diese achteten auf soziale Distanz zu den Arbeitern auch wenn sich ihre ökonomische Lage von der der Industriearbeiter nur unwesentlich unterschied. Zu den stagnierenden Teilen der Gesellschaft gehörte der alte städtische Mittelstand. Vor allem die Handwerker sahen sich vielleicht von der Industrie in ihrer Existenz bedroht. Die Realität war allerdings differenziert. Es gab auf der einen Seite übersetzte traditionelle Handwerksberufe, andererseits profitierte das Bau- und Nahrungsmittelhandwerk von der wachsenden Bevölkerung und der Stadtentwicklung. Daneben passten sich viele Berufe an die Entwicklung an. So stellten die Schuhmacher keine Schuhe mehr her sondern reparierten sie nur noch. Dennoch blieb die Sorge um den sozialen Abstieg ein Kennzeichen der Handwerkspolitik des Kaiserreichs.

Ein Kennzeichen des Kaiserreichs war, dass es dem Bürgertum gelang seine kulturellen Normen weitgehend durchzusetzen, das Wirtschaftsbürgertum vor allem in Form der großen Industriellen ökonomisch führend war und die Bildungsbürger Deutschland zu einem Zentrum der Wissenschaft und Forschung machten. Gleichzeitig aber blieb der politische Einfluss des Bürgertums als solchem begrenzt.

Auf der anderen Seite war die ökonomische Existenz des grundbesitzenden Adels vor allem ins Ostelbien durch die zunehmende Markverflechtung mit landwirtschaftlichen Gütern bedroht. Die Forderung des Adels und der landwirtschaftlichen Interessenverbände nach staatlicher Hilfe wurde ein Merkmal der Kaiserzeit. Gleichzeitig sorgte die preußische Verfassung dafür, dass der Adel im größten Staat des Reiches zahlreiche Sonderrechte behielt. Auch konnte der Adel in Militär, Diplomatie und Bürokratie seinen Einfluss bewahren.[19]

Wandel und Entwicklung der politischen Kultur

Das Kaiserreich war prägend für die politische Kultur in Deutschland weit über das Ende der Monarchie hinaus. Industrialisierung, Urbanisierung sowie die verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. die Verbreitung der Tageszeitungen bis in die unteren Schichten hinein) und andere Faktoren veränderten auch den Bereich der politischen Kultur. Zu den Veränderungsfaktoren gehörte zweifellos auch die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts auf Reichsebene. Ein Indiz für die Veränderung war die Zunahme der Wahlbeteiligung. Beteiligten sich 1871 nur 51% der Wahlberechtigten an den Reichstagswahlen, waren es 1912 84,9%.

Entstehung der politischen Lager

In die Reichsgründungszeit fällt die Ausprägung der verschiedenen politischen Lager. Karl Rohe unterscheidet dabei ein sozialistisches, ein katholisches und ein nationales Lager. Andere Autoren unterteilen letzteres noch einmal in eine nationales und ein liberales Lager. Ungeachtet von Parteispaltungen, Zusammenschlüssen oder ähnlichen Ereignissen blieben diese Lager bis in die Weimarer Republik hinein weitgehend stabil. Ein Kennzeichen für das Kaiserreich war der Aufstieg der Sozialdemokratie. Insgesamt hatte sich deren Anhängerschaft von 1874 bis 1912 verachtfacht. Von einem Stimmenanteil von etwa 9,4% (1877) stieg der Stimmenanteil auf 28,9% (1912). Dem Aufstieg der Sozialdemokraten stand dabei kein signifikanter Abstieg des bürgerlichen und des katholischen Lagers gegenüber. Obwohl das Zentrum seinen Mobilisierungsgrad aus der Kulturkampfzeit nicht vollständig halten konnte, gelang es der Partei sich auch angesichts einer wachsenden Wählerzahl zu behaupten. Bei allen Verwerfungen gelang es auch dem bürgerlichen Lager weiterhin etwa ein Drittel der Wahlberechtigten erreichen. Nach der überproportionalen Stellung der Nationalliberalen und der Freikonservativen Partei zu Beginn des Kaiserreichs, gab es innerhalb dieses Bereichs erhebliche Verschiebungen. Am Ende des Kaiserreichs lagen Linksliberale, Konservative und Nationalliberale mit jeweils etwas mehr als 10% gleichauf.

Nicht zuletzt auf Grund des Kulturkampfes und später des Sozialistengesetzes wurden die katholische Bevölkerung und die Anhänger der Sozialdemokratie einen besonders starken inneren Zusammenhalt. Begünstigt durch weitere Faktoren entstand ein katholisches und sozialdemokratisches Milieu. In deren Umfeld entwickelte sich jeweils ein Organisations- und Vereinswesen, dass die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe von der „Wiege bis zur Bahre“ erfüllten. Das Selbstverständnis und die Lebensweise von Katholiken, von Sozialdemokraten und der protestantischen bürgerlichen Gesellschaft fielen deutlich auseinander. Ein Wechsel zwischen ihnen war kaum möglich. Der Zusammenhalt hielt dabei auch an und wurde durch die jeweilige Sozialisation auch nach dem Ende von Kulturkampf und Sozialistengesetze weiter getragen. Im katholischen Milieu führte zwar die Säkularisierung bereit während des Kaiserreiches zu einer Abschwächung der Bindung, aber erst der nationalsozialistischen Herrschaft gelang eine entscheidende Schwächung beider Milieus.[20]

Fundamentalpolitisierung und Massenorganisationen

Bis weit in das Kaiserreich hinein blieb die Gestaltung der Politik vor allem eine Sache des Bürgertums und von Teilen des Adels. Dies änderte sich erst zum Ende des 19. Jahrhunderts deutlich. An die Stelle der „Honoratiorenpolitik“ trat eine „Fundamentalpolitisierung“. Dazu gehörte auch, dass die Schärfe in den Wahlkämpfen zunahm und diese selbst mit größerem Finanzaufwand betrieben wurden. Daneben und teilweise mit der Entstehung eines politischen Massenmarktes verbunden, war die Verbreitung von Interessenverbänden ein Kennzeichen der Epoche.

Bild:Deutscher Flottenverein Postkarte 1902.jpg
Propagandapostkarte des Flottenvereins

Die Mobilisierung von Massen betraf annähernd alle politischen Lager. Am rechten Rand des politischen Spektrums mobilisierten ein übersteigerter Nationalismus und die Kolonialbewegung Anhänger aus verschiedenen sozialen Gruppen. Der Deutsche Flottenverein stützte sich auf 1,2 Millionen Mitglieder. Zumindest zeitweise gelang es auch dem Antisemitismus beachtliche Resonanz zu gewinnen. Dazu gehörte die christlich-soziale Partei um den Prediger Adolf Stoecker. Einige wirtschaftliche Interessenorganisationen griffen diese populistischen Forderungen auf, um so ihre eigene Position zu stärken. Besonders stark ausgeprägt war der Antisemitismus etwa im Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband. Eng verbunden waren Nationalismus und Antisemititismus im Alldeutschen Verband.

Besonders erfolgreich organisierte der Bund der Landwirte auch mit nationalen und antisemitischen Tendenzen Landwirte aus dem ganzen Reich, wobei die Führung jedoch stets bei den ostelbischen Agrariern lag. Er stützte sich dabei auf eine gut ausgebaute Organisation mit Millionen von Mitgliedern. Der Unterstützung des Bundes verdankten eine große Zahl von Reichs- und Landtagsabgeordneten ihr Mandat. Diese waren daher auch inhaltlich dem BdL verpflichtet. Weniger erfolgreich in dieser Hinsicht waren die Industriellenverbände wie der Centralverband deutscher Industrieller. Aber auch diesem gelang es, durch eine erfolgreiche Lobbyarbeit im Hintergrund etwa in der Schutzzollfrage die Politik zu beeinflussen. Mit den großen Industrieverbänden CdI und des Bundes Deutscher Industrieller verbunden waren die vor allem seit den 1890er Jahren entstehenden Arbeitgeberverbände, die sich vor allem gegen die Mitspracheansprüche der Gewerkschaften richteten. Neben den großen Interessenverbänden gab es zahlreiche weitere wirtschaftlich orientierte Organisationen. Allein im Bereich Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe existierten 1907 500 Verbände mit ca. 2000 angeschlossenen Organisationen.

Ein Aspekt der Verknüpfung von Politik und Interessenvertretung war die Entstehung von Richtungsgewerkschaften. Träger waren der (linke) Liberalismus, das katholische Milieu und die Sozialdemokratie. Dabei hatten die sogenannten freien Gewerkschaften im Umfeld der SPD nach dem Ende des Sozialistengesetzes die meisten Mitgliederzahlen. In wichtigen Industriegebieten, wie dem Ruhrgebiet, waren die christlichen Gewerkschaften teilweise aber ebenso stark oder sogar stärker. Hinzu kamen in diesem Gebiet nach der Jahrhundertwende auch Organisationen der polnischsprechenden Bergarbeiter, so dass die nichtsozialistischen Gewerkschaften auch insgesamt sehr bedeutend waren. Besonders schwer tat sich linke Flügel des Liberalismus mit dieser neuen Form der Politik. Zwar bestanden seit den 1860er Jahren mit den Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen liberal ausgerichtete Gewerkschaften, ihr Mobilisierungserfolg blieb allerdings vergleichsweise gering.

Bild:Gewerkschaften1887ff.PNG
Entwicklung der Richtungsgewerkschaften in Deutschland 1887-1914

Im Bereich des katholischen Milieus war die Entwicklung differenziert. Das Zentrum blieb weitgehend Honoratiorenpartei und entwickelte sich nicht zu einer modernen Mitgliederpartei weiter. Vor allem in den agrarischen Teilen des katholischen Deutschland banden vor allem die Pfarrer, die Kirche sowie die traditionellen gemeindenahen Vereine die Menschen an das Milieu. In den Industriegebieten und Städten dagegen entwickelten sich zur Integration der katholischen Arbeiterbevölkerung mit dem Volksverein für das katholische Deutschland und den christlichen Gewerkschaften Organisationen mit Millionen von Mitgliedern.

Besonders deutlich war die Entwicklung zu Massenorganisationen im sozialdemokratischen Lager. In diesem Bereich hätte es möglicherweise bereits deutlich früher eine Massenmobilisierung gegeben, jedoch hat das Sozialistengesetz diese Entwicklung bis 1890 gestoppt. Nach dessen Aufhebung entwickelten sich die Sozialdemokratische Partei und noch mehr die freien Gewerkschaften zu Massenorganisationen. Neben diesen entstand teilweise auf älteren Grundlagen ein weit verzweigtes Vereinswesen der Arbeiterbildungsvereine, der Arbeitersänger oder der Arbeitersportvereine.[21]

Der Wandel des Nationalismus

Bild:Porta Westfalica Das Kaiser Wilhelm-Denkmal (um 1895).jpg
Kaiser Wilhelm-Denkmal an der Porta Westfalica um 1895

Während des Kaiserreichs vollzog sich ein deutlicher Wandel der Nationalstaatsidee. Zwar gab es weiterhin einzelstaatliche und dynastisch geprägte Sonderidentitäten. Aber insgesamt wichtiger wurde die Identifikation mit der Gesamtnation. Der alte Nationalismus war eine auf Veränderung abzielende Oppositionsbewegung gewandt gegen die alten konservativen Kräfte. Bereits mit der Reichsgründung begannen sich die Schwerpunkte zu verlagern. Die bisherigen Gegner auf der Rechten übernahmen nationale Ideen und Ziele. Der Nationalismus wurde tendenzielle konservativ geprägt. Auf längere Sicht verlor dabei das nationaldemokratische Element an Gewicht.

Wichtiger als die „Freiheit“ wurde die „Einheit“. Dies führte unter anderem zu einer Wendung gegen die Minderheiten insbesondere die Polen und in Verbindung mit dem Antisemitismus gegen die Juden. In diesen Zusammenhang gehören auch die nationalen Leidenschaften im Kampf gegen den ultramontanen Katholizismus. Im weiteren Verlauf des Reiches richtete sich der Nationalismus nicht zuletzt gegen die Sozialdemokratie. Deren internationalistische und revolutionäre Ideologie schien ein Beleg für ihre Reichsfeindschaft zu sein. Auf längere Sicht konnten sich auch die „Reichfeinde“ der Zugkraft des Nationalen nicht entziehen. Auf den Katholikentagen wurde seit 1887 nicht nur ein Hoch auf den Papst, sondern auch eins auf den Kaiser ausgebracht. Vor allem nach Kriegsbeginn 1914 zeigte sich, dass auch die Arbeiter vom Nationalismus keineswegs unbeeinflusst blieben.

Der Reichsnationalismus entfaltete seit der Reichsgründung eine Breitenwirkung und erfasste nunmehr auch die kleinbürgerlichen und bäuerlichen Bevölkerungsteile. Getragen wurde der Nationalismus von den Turn-, Schützen- Sänger- und vor allem den Kriegervereinen. Aber auch Schule, Universitäten, die (evangelische) Kirche und das Militär haben zur Verbreitung beigetragen. „Kaiser und Reich“ setzte sich als feststehender Begriff durch. Dagegen hat die Verfassung des Reiches keinen eigenständigen Symbolwert entwickeln können. Von den Institutionen gewannen nur der Reichskanzler und der Reichskanzler in dieser Hinsicht eine gewisse Bedeutung. Der Reichstag und die allgemeinen Wahlen wurden zu einem sichtbaren Stück nationaler Einheit. Mit den Feiern zu den Kaisergeburtstagen, dem Sedanstag[22] und anderen Gelegenheiten durchdrang das Nationale den Jahreskalender vor allem den bäuerlichen und bürgerlichen Bevölkerung. Sichtbar wurde der Nationalismus auch in den zahlreichen Nationaldenkmälern wie dem Niederwalddenkmal, dem Hermannsdenkmal später den Kaiser-Wilhelm-Denkmälern auf dem deutschen Eck oder der Porta Westfalica, den zahlreichen Bismarcktürmen bis hin zu den lokalen Kriegerdenkmalen.

Vor allem während der wilhelminischen Epoche trat daneben immer stärker ein Radikalnationalismus in Erscheinung, wie ihn etwa der Alldeutsche Verband repräsentierte. Er propagierte nicht nur die Schaffung eines großen Kolonialreiches sondern auch die Schaffung eines von Deutschland beherrschten mitteleuropäischen Machtbereichs.[23]

Die Ära Bismarck

Die ersten Jahrzehnte des neuen Kaiserreichs waren innen- wie außenpolitisch in hohem Maße von der Person Bismarcks geprägt. Dabei zerfällt die Zeit zwischen 1871 und 1889 deutlich in zwei Phasen. Von 1871 bis 1878/79 arbeitete Bismarck vornehmlich mit den Liberalen zusammen. In der folgenden Zeit dominierten die Konservativen.

Die liberale Ära

Angesichts des erbittert geführten Verfassungskonflikts der sechziger Jahre in Preußen ist es auf den ersten Blick verwunderlich, dass Otto von Bismarck bereits während des Bestehens des norddeutschen Bundes und in den ersten Jahren des Kaiserreichs politisch mit den Liberalen eng zusammenarbeitete. Ein zentraler Grund dafür waren die Mehrheitsverhältnisse im Reichstag, wo die Liberalen eine starke Mehrheit bildeten. Die Nationalliberalen allein hatten 1871 125 von 382 Sitzen. Rechnet man die Abgeordneten der Liberalen Reichspartei und der Fortschrittspartei hinzu, hatte der Liberalismus eine starke Mehrheit, die meist noch durch die Freikonservativen verstärkt wurde. Nach der Reichstagswahl von 1874 besaßen die Liberalen allein mit 204 von 397 Abgeordneten die absolute Mehrheit. Gegen diese Parteien konnte der Reichskanzler kaum regieren, zumal sich die Konservativen der Politik Bismarcks verweigerten und das Zentrum spätestens mit Beginn des Kulturkampfs als mögliches Gegengewicht ausfiel. Erleichtert wurde Politik der Reichsgründungsphase durch die boomende wirtschaftliche Entwicklung, die liberale Reformen gesellschaftlich akzeptabel machten.[24]

Innen- und rechtspolitische Reformen

Bild:Biermann - Rudolf von Delbrück.jpg
Der Chef des Reichskanzleramtes Rudolf von Delbrück, Porträt von Gottlieb Biermann (1875)

Die eigentlichen Partner Bismarcks waren dabei die Nationalliberalen unter Rudolf von Bennigsen. Die Nationalliberalen waren zwar in vielen Punkten kompromissbereit, ihnen gelang es aber auch zentrale liberale Reformvorhaben durchzusetzen. Erleichtert wurde die Zusammenarbeit durch liberale Beamte wie den Chef des Reichskanzleramts Rudolf von Delbrück oder den preußischen Finanzminister Otto von Camphausen sowie den Kultusminister Adalbert Falk. Der Schwerpunkt der Reformen war die wirtschaftliche Liberalisierung. So wurde in allen Bundesstaaten die Gewerbefreiheit oder die Freizügigkeit eingeführt, sofern diese nicht bereits bestanden. Im Sinne des Freihandels liefen die letzten Schutzzölle für Eisenwaren aus. Ein Marken- und Urheberschutz sowie ein einheitliches Patentgesetz wurden eingeführt. Erleichtert wurde auch die Gründung von Aktiengesellschaften. Außerdem wurden Maße, Gewichte und die Währung vereinheitlicht. Mit der Reichsbank wurde 1875 eine zentrale Notenbank gegründet. Sozialpolitisch von Bedeutung war, dass für die Armenfürsorge nunmehr nicht mehr die Heimat- sondern die Wohngemeinde zuständig war. Ein weiterer Schwerpunkt war der Ausbau des Rechtsstaates, deren Grundlagen teilweise bis in die Gegenwart Bestand haben. Zu nennen ist zunächst das in Grundzügen heute noch geltende, wenn auch vielfach novellierte Reichsstrafgesetzbuch von 1871. Dieses wurde mit nur geringen Änderungen gegenüber dem Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes übernommen.

Meilensteine waren die Reichsjustizgesetze von 1877, namentlich das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozessordnung, die Zivilprozessordnung, die ebenfalls bei allen inhaltlichen Veränderungen heute noch in Kraft sind, sowie die Konkursordnung. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz wurde 1878 das Reichsgericht als höchstes deutsches Straf- und Zivilgericht eingeführt. Ein einheitlicher oberster deutscher Gerichtshof, der auch das bestehende Reichsoberhandelsgericht ablöste, war ein wichtiges nationales Identifikationssymbol. Daneben gelang es der liberalen Mehrheit auch die Zuständigkeiten des Reichstages in Fragen des Zivilrechts auszuweiten. War das Parlament im Norddeutschen Bund nur für zivilrechtliche Fragen mit wirtschaftlichem Hintergrund zuständig, wurde auf Antrag der nationalliberalen Reichstagsabgeordneten Johannes von Miquel und Eduard Lasker die Zuständigkeit 1873 auf das gesamte Zivil- und Prozessrecht ausgeweitet. Allerdings mussten die Liberalen im Bereich der Prozessordnung und der Pressegesetzgebung weitreichende Kompromisse hinnehmen, die von einem Teil der Linksliberalen nicht mitgetragen wurden. Eine Mehrheit kam 1876 nur mit Hilfe der Konservativen zu Stande. Da auch im preußischen Abgeordnetenhaus eine liberale bis gemäßigt konservative Mehrheit vorhanden war, kam es auch im größten Bundesstaat zu politischen Reformen. Dazu zählt etwa die preußische Kreisordnung von 1872, die nicht zuletzt die Rechte ständischer Herrschaftsrechte beseitigte. Das drohende Scheitern am Widerstand des preußischen Herrenhauses konnte freilich nur durch einen „Pairsschub“ (also die Ernennung neuer politisch genehmer Mitglieder) gebrochen werden.[25]

Der Kulturkampf

Freilich funktionierte die Zusammenarbeit zwischen Liberalen und Bismarck nicht nur bei der Reformpolitik, sondern auch im so genannten Kulturkampf gegen die Katholiken und die Zentrumspartei. Die Ursachen lagen strukturell im Gegensatz zwischen dem säkularen Staat, der immer mehr Regelungskompetenzen beanspruchte und einer Amtskirche, die sich im Zeichen des Ultramontanismus der Moderne in allen ihren Ausprägungen entgegenstellte. Vor allem die Enzyklika Quanta cura von 1864 mit ihrem Syllabus errorum war eine klare Absage an die Moderne.[26] Für die katholische Kirche repräsentierte der Liberalismus als Erbe der Aufklärung und als Träger der Modernisierung den Gegensatz ihrer eigenen Positionen. Für die Liberalen ihrerseits war das Papsttum mit seiner Ablehnung jeglicher Veränderungen ein Relikt des Mittelalters. Bismarck hatte verschiedene Gründe für den Kulturkampf. Nicht zuletzt aber verdächtigte er den Klerus die polnische Bewegung in den preußischen Ostprovinzen zu fördern. Auch er wollte grundsätzlich nicht, dass die staatliche Autorität und die Einheit des Reiches durch andere ältere Mächte eingeschränkt werden könnten. Die Auseinandersetzung zwischen modernen Staat und ultramontaner Kirche war ein gemeineuropäisches Phänomen. Auch in deutschen Staaten wie Baden und Bayern hatte es bereits in den 1860er Jahren einen Kulturkampf gegeben. Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben die päpstliche Kritik an der Moderne meist nicht offensiv verfolgt, auch gab es seit 1866 keine katholische Fraktion mehr im preußischen Abgeordnetenhaus. Stattdessen hat sich der Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler 1866 für eine Anerkennung der kleindeutschen Lösung ausgesprochen.[27]

Bild:Leo XIII.gif
Karikatur von Wilhelm Scholz zur Beendigung des Kulturkampfes. Der Papst und der Reichskanzler fordern sich gegenseitig zum Stiefellecken auf. Bildunterschrift: Pontifex: „Nun bitte, genieren Sie sich nicht!“ Kanzler Bismarck: „Bitte gleichfalls!“ Aus.: Kladderadatsch, Nr. 14/15 (18. März 1878).

In der Anfangsphase ab 1871 ging es Liberalen und Regierung darum, den staatlichen Einfluss zu verstärken. Das Strafgesetzbuch wurde um den so genannten Kanzelparagraphen erweitert, der die politische Betätigung von Geistlichen einschränken sollte.[28] Der als ultramontane Speerspitze geltende Jesuitenorden wurde verboten.[29] Außerdem wurde in Preußen die staatliche Schulaufsicht eingeführt.[30] In einer zweiten Phase etwa ab 1873 griff der Staat nunmehr direkt in den Innenbereich der Kirche ein, indem etwa die Priesterausbildung oder die Besetzung kirchlicher Ämter staatlicher Kontrolle unterworfen wurden. In einem dritten Schritt folgten ab 1874 weitere Gesetze wie die Einführung der Zivilehe. Reine Repressionsinstrumente waren ein Expatriierungsgesetz vom Mai 1874, das es erlaubte, den Aufenthalt von unbotmäßigen Geistlichen zu beschränken oder sie notfalls auszuweisen. Das sogenannte Brotkorbgesetz sperrte der Kirche alle staatlichen Zuwendungen. Im Mai wurden alle Klostergemeinschaften aufgelöst, sofern sie sich nicht ausschließlich der Krankenpflege widmeten.

Eine Folge der Kulturkampfgesetze war, dass in der Mitte der 1870er Jahre viele Pfarrstellen vakant waren, keine kirchlichen Handlungen mehr stattfanden, Bischöfe verhaftet, abgesetzt oder ausgewiesen waren. Aber die Regierungsmaßnahmen und die Forderungen der Liberalen führten innerhalb des katholischen Deutschlands rasch zu Gegenreaktionen und zu einer breiten politischen Mobilisierung. Die noch vor dem eigentlichen Beginn des Kulturkampfes gegründete Zentrumspartei zog rasch einen Großteil der katholischen Wähler an sich.[31]

Grenzen der Zusammenarbeit

Neben den Gemeinsamkeiten gab es allerdings auch Grenzen der Übereinstimmung zwischen Bismarck und den Liberalen. So scheiterte etwa der Versuch von Nationalliberalen und Fortschrittspartei die verschiedenen Städteordnungen zu vereinheitlichen auch an der mangelnden Unterstützung des Reichskanzlers. Vorerst am Einspruch Bismarcks war zunächst auch eine Finanzreform gescheitert.[32] Ein Dauerproblem blieb der Militäretat. Anfangs konnte man den Konflikt zunächst noch vor sich herschieben, aber spätestens 1874 stand er wieder an. Während die Regierung und insbesondere Kriegsminister Albrecht von Roon eine Dauerbewilligung des Etats (Äternat) verlangte, beharrten die Liberalen auf einem jährlichen Bewilligungsrecht. Ein Nachgeben hätte den Verzicht auf eine Mitgestaltung von etwa 80% des Gesamtetats bedeutet. Die Auseinandersetzung endete mit einem Kompromiss – der Bewilligung für sieben Jahre (Septennat). Immerhin blieb es bei der Regelung der Militärstärke durch Gesetz, allerdings über einen recht langen Zeitraum gestreckt. Auch in anderen Bereichen gab es keine Übereinstimmung. So konnten sich die Liberalen weder mit der Forderung nach Schwurgerichten bei Pressevergehen, noch beim Beamtenrecht oder Militärstrafrecht durchsetzen.

Den Liberalen war es in der ersten Hälfte der 1870er Jahren durchaus gelungen, in einer Reihe von Politikfeldern ihre Handschrift erkennen zu lassen, allerdings war dies nur durch Kompromisse mit Bismarck möglich. Nicht selten war der Machterhalt wichtiger als die Durchsetzung liberaler Prinzipien. Auch intern gab es Kritik etwa an den Ausnahmengesetzen des Kulturkampfes.[33]Insbesondere gelang es nicht, die Rechte des Parlaments zu stärken. Dies führte innerhalb des liberalen Lagers zu Spannungen und zu Enttäuschungen bei einigen Wählergruppen. Zudem war mit dem Zentrum eine neue politische Richtung entstanden. Seither konnten die Liberalen nicht mehr beanspruchen, die eigentlich Vertretung des gesamten Volkes zu sein. Bismarck gelang es in den frühen siebziger Jahren, die Staatsmacht zu stärken. Allerdings führte das Bündnis mit den Liberalen dazu, dass auch die Regierung Zugeständnisse machen musste und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung Vorschub leistete.[34]

Gründerjahre und Gründerkrise

Eisenwalzwerk (Ölgemälde von Adolph Menzel 1872–1875
Eisenwalzwerk (Ölgemälde von Adolph Menzel 1872–1875

Schon kurz nach der Reichsgründung erfolgte ein Wirtschaftsaufschwung, die sogenannten Gründerjahre begannen. An diese schloss sich eine wirtschaftliche Depression an, die Gründerkrise.

Als Ursachen für den Aufschwung gelten verschiedene Faktoren: Der Handel innerhalb der Reichsgrenzen wurde stark vereinfacht. Erstmals in der Reichsgeschichte wurde ein einheitlicher Binnenmarkt geschaffen. Die behindernden Landeszölle entfielen. Ein einheitliches metrisches Maßsystem wurde Ende 1872 eingeführt. Eine durch Kriegserfolg und Reichsgründung ausgelöste, allgemeine Aufbruchstimmung führte zu einem enormen Investitionsanstieg und Bauboom. Die sehr hohen Reparationszahlungen Frankreichs finanzierten ebenfalls maßgeblich die Gründerzeit.

Schon 1872 übertrumpfte das Deutsche Reich das durch den Krieg geschwächte Frankreich als Industriemacht.

Im Jahr 1873 setzte dann eine wirtschaftliche Krise ein, die man als Gründerkrise bezeichnet. Der wirtschaftliche Einbruch begann als Berliner Börsenpanik im Oktober 1873. Er war aber nicht nur eine Folge überhitzter Spekulationen, sondern eine tief greifende Wirtschaftskrise, ausgelöst durch sinkende Nachfrage und in den Aufschwungjahren aufgebaute Überkapazitäten. Die unterschiedlichen Branchen wurden zur unterschiedlichen Zeitpunkten und unterschiedlich stark von der Krise betroffen. Besonders betroffen waren Montanindustrie, Maschinenbau und Baugewerbe, während die Konsumgüterindustrie weniger erfasst wurde. Die Gründerkrise dauerte sechs Jahre bis 1879. In dieser Zeit fiel die Industrieproduktion zunächst leicht ab, um danach zu stagnieren. Die Güterpreise sanken erheblich ab, die Gewinne schrumpften und die Löhne fielen beträchtlich. Auch die Landwirtschaft geriet Mitte der 1870er Jahre in die Krise. Hier spielten vor allem strukturelle Gründe und insbesondere das Entstehen eines Weltgetreidemarktes eine Rolle. In direkter Konkurrenz mit Russland und den USA waren deutsche Produkte bald selbst auf dem Binnenmarkt zu teuer.

Eine langfristig wichtige Folge war die Bildung von wirtschaftlichen Interessenverbänden. Es entstand der Verein Süddeutscher Baumwollindustrieller, der Verein Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen und ähnliche Organisationen. Diese verlangten vom Staat die Einführung von Schutzzöllen und gründeten zur gemeinsamen Interessenvertretung 1876 den Centralverband Deutscher Industrieller. Auch im Bereich der Landwirtschaft begannen sich schutzzöllnerische Verbände zu bilden, auch wenn in Ostelbien zunächst die Freihändler dominierend blieben. Immerhin ließ die Hinwendung zum Schutzzoll Landwirtschaft und Industrie enger zusammenrücken.

Die Gründerkrise hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Parteienlandschaft. Der Fortschrittsoptimismus der vergangenen Jahrzehnte wich einer pessimistischen Grundeinstellung. Vor allem das Gedankengut des Liberalismus („laisser faire, laisser aller“) wurde für den wirtschaftlichen Niedergang verantwortlich gemacht. Die freihändlerischen Liberalen verloren an Gewicht, während die Konservativen und das Zentrum gewann. In dieser Stimmungslage nahm die Bedeutung des modernen Antisemitismus zu, da angeblich hinter Liberalismus und Börsenkapital das internationale Judentum steckte. Ausdruck fand er zum Beispiel im Berliner Antisemitismusstreit oder im Entstehen der christlich-sozialen Partei des Hofpredigers Adolf Stoecker. Die antisemitische Bewegung blieb zwar eine Minderheit, schaffte es aber immerhin, 1881 für eine „Antisemitenpetition“ 255.000 Unterschriften zu sammeln.

Auf die Regierung wuchs der Druck, regulierend in das Marktgeschehen einzugreifen, statt wie in Zeiten der Hochkonjunktur auf die Kräfte des Marktes zu vertrauen. Der Staat selber spürte die Gründerkrise durch sinkende Steuereinnahmen, auch das Defizit nahm zu. Der Zwang zu einer umfassenden Finanzreform wurde immer stärker. Gegen die Mehrheit der Liberalen war diese Reform allerdings nicht durchzusetzen. Diese wollten ihrerseits nun die Finanzschwierigkeiten nutzten, um verfassungspolitische Ziele durchzusetzen.[35]

Politik nach der Wende von 1878/79

Die immer weniger tragfähige Zusammenarbeit mit den Liberalen sowie die wirtschaftlichen, sozialen und finanzpolitischen Probleme im Gefolge der Gründerkrise waren Hintergründe für einen fundamentalen Politikwechsel des Reichskanzlers Otto von Bismarcks. Dieser war gekennzeichnet durch das Sozialistengesetz, die Abwendung von den Liberalen und die Einführung von Schutzzöllen. Die Haltung der Nationalliberalen dazu war widersprüchlich. Sie trugen zwar einige Maßnahmen mit, dennoch standen sie zunächst aber grundsätzlich in Opposition zum „System Bismarck.“[36] Diese widersprüchlich Haltung zur Politik Bismarcks führte innerhalb der nationalliberalen Partei zu einer tiefe Krise. Zunächst spaltete sich 1879 ein rechter Flügel ab. Ein Jahr später ging aus dem eher linken Flügel die Liberale Vereinigung hervor, die entschieden gegen die konservative Wende anzukämpfen versuchte.[37] Der politische Wandel von 1878 als Bündnis von landwirtschaftlichem Großgrundbesitz und Schwerindustrie wurde in der Forschung unter dem Begriff der Inneren Reichsgründung diskutiert.[38]

Das Sozialistengesetz

Hauptartikel: Sozialistengesetz
Bild:Reichsgesetzblatt34 1878.jpg
Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (Reichsgesetzblatt 34/1878)

Die beiden Attentate auf Kaiser Wilhelm I. im Mai und Juni des Jahres 1878 wurden von Bismarck für eine offensive antisozialdemokratische Politik genutzt. Die Sozialdemokraten galten spätestens seit dem offenen Bekenntnis von August Bebel und Wilhelm Liebknecht für die Pariser Kommune als Reichsfeinde. Damit befand sich die Regierung in Übereinstimmung mit weiten Teilen des Bürgertums. Tatsächlich schienen sich die Sozialdemokraten im Aufwind zu befinden, kamen sie doch bei den Reichstagswahlen von 1877 immerhin auf bereits 9,1%. Außerdem war die Spaltung in ADAV und SDAP seit 1875 überwunden. Gleichwohl hat eine tatsächlich „revolutionäre“ Gefahr nie bestanden.[39] Bismarck behielt sich mit dem Sozialistengesetz weitgehende Ausnahmeregelungen vor. Im ersten Anlauf war dieses Ziel allerdings an der Reichstagsmehrheit gescheitert.

Das zweite Attentat auf den Kaiser im Juni bot Bismarck die Gelegenheit, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen auszuschreiben. Im Wahlkampf tat die Regierung alles, um die Revolutionsfurcht im Bürgertum und den Mittelschichten zu schüren. Wirkungsvoll verbunden wurden in der konservativen Presse dabei Antisozialismus, Antiliberalismus und antisemitische Untertöne. Die Liberalen hatten dagegen einen schweren Stand, zumal sich die wirtschaftlichen Interessenverbände erstmals für eine Schutzzollpolitik und gegen den liberalen Freihandel aussprachen. Die Wahl vom Juli 1878 brachte den Nationalliberalen, sowie der Fortschrittspartei erhebliche Verluste, während die Freikonservative Partei und die Deutschkonservative Partei zulegen konnten. Vor allem aber verloren die Nationalliberalen ihre parlamentarischen Schlüsselstellung an die Zentrumspartei. Dennoch brauchte die Regierung die Nationalliberalen für die Verabschiedung des Sozialistengesetzes, da sich das Zentrum angesichts des Kulturkampfs hier verweigerte. In der nationalliberalen Partei blieb das Vorhaben umstritten. Die Parteimehrheit um Bennigsen war angesichts der Wahlniederlage bereit dem Gesetz zuzustimmen. Ein kleinerer linker Flügel um Lasker wollte zunächst an der Ablehnung festhalten und das Vorgehen als Angriff auf den Rechtsstaat verurteilen. Aber auch dieser Flügel stimmte aus Sorge um den Zusammenhalt der Partei dem Gesetz schließlich zu, nachdem die Liberalen in den Beratungen einige Milderungen und eine Befristung des Gesetzes auf zwei Jahre durchgesetzt hatten.[40] Am 18. Oktober 1878 nahm der Reichstag das Gesetz mit 221 gegen 149 Stimmen von Seiten des Zentrums, der Fortschrittspartei und der Sozialdemokraten[41] an.

Das Sozialistengesetz selbst basierte auf der unbewiesenen Behauptung, die Attentäter auf den Kaiser wären Sozialdemokraten gewesen. Es ermöglichte das Verbot von Vereinen, Versammlungen, von Druckschriften und Geldsammlungen. Zuwiderhandlungen konnten mit Geld- oder Gefängnisstrafen belegt werden. Auch konnten Aufenthaltsverbote ausgesprochen oder über bestimmte Gebiete der kleine Belagerungszustand verhängt werden. Allerdings war das Gesetz befristet und musste daher vom Parlament immer wieder bestätigt werden. Außerdem blieben die Arbeit der Parlamentsfraktionen und die Beteiligung an Wahlen davon unberührt. Das Gesetz erfüllte sein Ziel auf längere Sicht nicht. Die Sozialdemokratie blieb als politische Kraft bestehen. Allerdings war das Gesetz mitverantwortlich dafür, dass die Anhänger der Partei sich in ein politisches Ghetto zurückzogen, das sich verfestigte. Als Reaktion auf die Verfolgung schlug die Partei überdies spätestens seit 1890 einen konsequent marxistischen Kurs ein.[42]

Übergang zur Schutzzollpolitik

Bild:Rudolf von Bennigsen.jpg
Der führende nationalliberale Politiker Rudolf von Bennigsen (Holzschnitt um 1871)

Bereits 1875 hatte Bismarck angekündigt, an Stelle des Freihandels eine Schutzzollpolitik zu betreiben. Dabei spielten weniger ideologische Doktrin eine Rolle, sondern finanzpolitische Erwägungen. Bislang war das Reich auf Zuwendungen der Länder ( Matrikularbeiträge) angewiesen gewesen, durch Zolleinnahme erhoffte sich die Regierung eine Milderung dieser Abhängigkeit. Unterstützung erhoffte sich Bismarck dafür bei beim landwirtschaftlich geprägten Zentrum und bei den Konservativen, aber auch auf dem rechten, industriell geprägten Flügel der Nationalliberalen.[43]

Nach der Verabschiedung des Sozialistengesetzes begann Bismarck ab 1878 den Wechsel in der Zoll- und Finanzpolitik umzusetzen. Da die liberalen zuständigen Fachminister von Camphausen und Achenbach diese Politik nicht mittragen konnten, traten sie zurück, wie zuvor schon Delbrück. Allerdings stießen die Vorstellungen Bismarcks in der hohen Beamtenschaft und bei den Finanzministern der Länder zunächst auf einhellige Ablehnung. Eine wichtige Rolle bei der Aufweichung dieser Position spielen die wirtschaftlichen Interessenverbände und vor allem der Centralverbandes deutscher Industrieller, denen es gelang, Einfluss auf eine amtliche Denkschrift zu nehmen, die sich für eine protektionistische Politik aussprach. Die Verbände warben für diesen Politikwechsel bei den Mitgliedern des Reichstages mit Erfolg. Quer durch alle bürgerlichen Parteien schlossen sich 204 Abgeordnete der konservativen Parteien, fast aller Mitglieder der Zentrumsfraktion und eine Minderheit von 27 nationalliberalen Abgeordneten den Forderungen an. Die Umsetzung des Programms erwies sich allerdings als schwierig, da die Nationalliberalen ihre Zustimmung von erheblichen konstitutionellen Zugeständnissen abhängig machten. Dasselbe gilt für die Zentrumspartei. Ihr Preis - die so genannte „Franckensteinsche Klausel“ - lief darauf hinaus, dass die Zolleinnahmen nicht vollständig beim Reich verbleiben, sondern ab einer bestimmten Höhe den Ländern zufließen sollten. Bismarck konnte sich zwischen Zentrum und Nationalliberalen entscheiden, musste aber in jedem Fall erhebliche Abstriche von seinem Programm zum „Schutz der nationalen Arbeit“ machen. Seine Entscheidung fiel aus verschiedenen Gründen für das Zentrum aus. Wohl am bedeutendsten war, dass die Forderungen des Zentrums nicht auf eine weitere Parlamentarisierung hinausliefen. Die Reichstagsrede Bismarcks vom Juli 1879 besiegelte das Ende der liberalen Ära. In ihr erteilte der Reichskanzler dem Ziel eines bürgerlich-liberalen, auf Dauer parlamentarisch geprägten Staates eine klare Absage zu Gunsten eines zwar weiterhin konstitutionellen, aber doch klar obrigkeitlich-monarchischen Systems .[44]

Einführung der Sozialversicherung

Hauptartikel: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschla