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De facto
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De facto ist ein lateinischer Ausdruck für „nach Tatsachen“, „in der Praxis“, „tatsächlich“ (vgl. „in praxi“).
Mit de facto wird ein Umstand dann bezeichnet, wenn er als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt. De jure bezeichnet also den rechtlichen Soll-Zustand, de facto den tatsächlichen Zustand (Ist-Zustand).
Diese Begriffe werden aber auch für die Kategorisierung von Staaten verwendet. So ist zum Beispiel Somaliland ein de facto, jedoch nicht de jure anerkannter Staat (ein so genanntes Stabilisiertes De-facto-Regime). Im Gegensatz dazu ist Somalia zwar international ein de jure anerkannter, de facto jedoch nicht existenter Staat.
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