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Commercial Pilot Licence

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Als CPL (Commercial Pilot Licence) wird der Berufspilotenschein bezeichnet.

Er erlaubt dem Piloten, beruflich und gewerbsmäßig (d. h. als Pilot gegen Bezahlung) Flüge durchzuführen. Diese Berechtigung kann nach 140 Flugstunden erworben werden, sinnvollerweise sollte nach mindestens 100 Stunden zuvor noch die Zweimotorenberechtigung erworben werden.

Die Berufspilotenlizenz wie auch die Verkehrspilotenlizenz Airline Transport Pilot License (ATPL) wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig nach den Regeln der Joint Aviation Authorities (JAR-FCL) ausgestellt. Die genaue Bezeichnung dieser Lizenz lautet: "Lizenz für Berufspiloten (Flugzeug)"

Die CPL berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen aller eingetragener Muster als Pilot in Command (verantwortlicher Flugzeugführer), sofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf (bis 5,7 Tonnen Gewicht und 9 Passagiere). Dieses Recht ist jedoch im Bezug auf Wetterbedingungen (JAR-OPS 1.430 ff.) und Flugerfahrung (JAR-OPS 1.960) sehr eingeschränkt.

Für Luftfahrzeuge, bei denen mindestens zwei Piloten vorgeschrieben sind, ist für den Pilot in Command (PIC) eine ATPL als Pilotenlizenz vorgeschrieben, als Copilot mit CPL darf die Maschine nicht schwerer als 20 Tonnen sein, z. B. die DHC-8 300 (Propeller) oder die Dornier 328 (Jet).

Die CPL kann z. B. durch eine Instrumentenflugberechtigung (IFR) erweitert werden. Sie ist der dritte Pilotenschein nach der Privatpilotenlizenz (PPL) und vor der Verkehrspilotenlizenz.

Im gewerblichen Betrieb nach Instrumentenflugregeln ist es vorgeschrieben, dass das Flugzeug von zwei Piloten geflogen wird.

Siehe auch

Weblinks

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