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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) hat ihren Sitz in Berlin (bis 1999 in Köln). Ihre Mitglieder sind Fachverbände aus den Bereichen Industrie, Dienstleistung, Banken, Handel, Verkehr, Handwerk und Landwirtschaft. Damit vertritt die BDA als einzige Wirtschaftsvereinigung die Interessen aller Branchen in Deutschland auf freiwilliger Grundlage.

Unter dem Dach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sind die deutschen Arbeitgeberverbände zusammengefasst. Die horizontale Einteilung der Arbeitgeberverbände sind die Bundesfachverbände (54) und andererseits die Landesvereinigungen (14 - gemeinsame Landesverbände zwischen Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein). In der vertikalen Teilung bestehen neben Regional- auch Landesfachverbände. Insgesamt sind 75 bis 80 Prozent aller privaten deutschen Arbeitgeber mittelbar freiwillig Mitglied der BDA. Auf europäischer Ebene besteht die Union des Confédérations de l'Industrie et des Employeurs d'Europe.

Als Gegenbewegung zu den Gewerkschaften schlossen sich um 1890 die deutschen Arbeitgeber zu Verbänden zusammen. Wie auch die Gewerkschaften wurden diese Verbände von den Nationalsozialisten gleichgeschaltet. Mit der Etablierung des Grundgesetzes konnten sich die Arbeitgeberverbände neu bilden. In der Regel sind die Verbände als bürgerlich-rechtliche Vereine nach § 21 BGB gestaltet. Da sie keinen wirtschaftlichen Betrieb, sondern die Förderung der Interessen der Arbeitgeber zum Zweck haben, gelten sie als Idealvereine.

Der größte Arbeitgeber in Deutschland, die öffentliche Hand, gehört allerdings nicht zu den Arbeitgeberverbänden. Auf europäischer Ebene besteht aber das Centre Européenne de l'Enterprise Public als Dachverband.

Die BDA ist auch im ZDF-Fernsehrat durch ihren Pressesprecher vertreten.

Präsidenten der BDA

An der Spitze der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände steht ein Präsident. Dieses Amt hatten seit 1949 folgende Personen inne:

Eine weitere wesentlich Funktion im BDA nimmt der Hauptgeschäftsführer, z.Z. Dr. Reinhard Göhner, ein.

Siehe auch

Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Bundesverband der Deutschen Industrie

Weblinks

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