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Bundesrechnungshof
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Der Bundesrechnungshof (BRH) wurde auf Grund von Art. 114 GG als unabhängige, selbstständige und weisungsfreie oberste Bundesbehörde (vgl. Rechnungshof) errichtet. Die Bundesländer haben eigene Landesrechnungshöfe.
Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Gegenstand seiner Prüfungen sind die jährlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes in Höhe von zusammen über 500 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof fasst seine Feststellungen in Prüfungsmitteilungen zusammen, die er an die geprüften Stellen richtet. Über seine wichtigsten Prüfungsergebnisse berichtet er dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung in einem Jahresbericht, den so genannten „Bemerkungen“. Zudem berät der Bundesrechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungserkenntnisse das Parlament und die Regierung. Die Mitglieder des Rechnungshofes sind richterlich unabhängig.
Organisation
Der Bundesrechnungshof besteht aus neun Prüfungsabteilungen mit zur Zeit 50 Prüfungsgebieten. Verwaltungsaufgaben werden von einer Präsidialabteilung wahrgenommen. Im BRH sind rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Entscheidungen des BRH werden kollegial getroffen. Im Regelfall entscheidet das zuständige Zweierkollegium (Abteilungsleiter und Prüfungsgebietsleiter). In bestimmten Fällen treten der Präsident oder der Vizepräsident hinzu (Dreierkollegium). Entscheidungen im Zweier- und Dreierkollegium kommen nur einstimmig zustande. Dem Großen Senat des BRH sind u. a. Entscheidungen in abteilungsübergreifenden oder besonders bedeutenden Angelegenheiten – wie der Verabschiedung der Jahresberichte (die sogenannten Bemerkungen) – vorbehalten. Der Große Senat entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz ist im Jahr 2000 der Sitz des BRH von Frankfurt am Main in die Bundesstadt Bonn verlegt worden. Daneben gibt es eine Außenstelle in Potsdam.
Seit dem 1. Januar 1998 wird der BRH bei seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes durch neun Prüfungsämter des Bundes (PÄB) unterstützt. Die PÄB führen ihre Prüfungsaufgaben in entsprechender Anwendung der für den BRH geltenden Bestimmungen nach den Weisungen des BRH aus. Sie haben gegenüber den geprüften Stellen dieselben Befugnisse wie der BRH. PÄB befinden sich in Hamburg, Hannover, Berlin, Magdeburg, Köln, Koblenz, Frankfurt, Stuttgart und München. Die PÄB verfügen über knapp 900 Personalstellen.
Präsidenten
- 1950–1956: Josef Mayer
- 1957: Heinz Maria Oeftering
- 1957–1963: Guido Hertel
- 1964–1971: Volkmar Hopf
- 1971–1978: Hans Schäfer
- 1978–1985: Karl Wittrock
- 1985–1993: Heinz Günter Zavelberg
- 1993–2001: Hedda von Wedel
- seit 2001: Dieter Engels
Weblinks
- bundesrechnungshof.de – Offizielle Website des BRH.
- bundesrecht.juris.de-Art. 114 GG.
- Rechnungshöfe in Deutschland
- Kommunalprüfung bei den Rechnungshöfen in Deutschland
- Seminararbeit u. a. zur Bedeutung des BRH zur parlamentarischen Kontrolle der Exekutive (PDF)
Josef Mayer | Heinz Maria Oeftering | Guido Hertel | Volkmar Hopf | Hans Schäfer | Karl Wittrock | Heinz Günter Zavelberg | Hedda von Wedel | Dieter Engels
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Koordinaten: 50° 43' 40.3" N, 7° 6' 42.0" O
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