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Bundesrat (Österreich)
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Der Bundesrat bildet in Österreich neben dem Nationalrat die zweite Kammer des österreichischen Parlaments. Er ist der Vertretungskörper der Bundesländer auf Bundesebene. Der Vorsitzende des Bundesrates wird als Bundesratspräsident bezeichnet. Die Mandatare führen den Titel Mitglied des Bundesrates.
Im Gegensatz zu Deutschland gilt im österreichischen Bundesrat das freie Mandat. Jedes Mitglied kann frei abstimmen, es gibt keinen Zwang zur länderweisen oder fraktionsweisen Blockabstimmung.
Inhaltsverzeichnis |
Aufgaben
In der politischen Praxis hat der Bundesrat in Österreich nur sehr geringen Einfluss, da er in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein suspensives (d. h. aufschiebendes) Vetorecht besitzt, das vom Nationalrat durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten Beharrungsbeschluss übergangen werden kann. Damit ergibt sich – bis auf wenige Ausnahmen – nur eine bestenfalls aufschiebende Wirkung bei der Ablehnung eines Gesetzes.
Ein absolutes Vetorecht hat der Bundesrat in folgenden Fällen:
- Verfassungsgesetze und -bestimmungen, welche die Kompetenzen der Bundesländer einschränken
- gesetzliche Bestimmungen, welche die Rechte des Bundesrates selbst betreffen
- Staatsverträge, welche Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Bundesländer regeln.
Manche Gesetze sind auch ausschließlich dem Nationalrat vorbehalten, der Bundesrat hat hier nicht einmal ein suspensives Vetorecht. So zum Beispiel die Finanzgesetzgebung.
Zusammensetzung
Die Anzahl der Sitze pro Bundesland wird per Entschließung vom Bundespräsidenten (zuletzt 2002) nach jeder allgemeinen Volkszählung nach der Einwohnerzahl der Bundesländer festgelegt und beträgt zwischen drei und zwölf Sitzen. Der Bundesrat wird von den Landtagen beschickt und spiegelt deren Zusammensetzung wider. Die Mitglieder des Bundesrates sind – anders als im Deutschen Bundesrat – den jeweiligen Landtagen oder Landesregierungen nicht verantwortlich (freies Mandat). Den Bundesratspräsidenten stellt, im halbjährlichen Wechsel, jeweils die stärkste Fraktion eines anderen Bundeslandes.
Sitzverteilung im Bundesrat
Zusammensetzung nach Parteien
| Parteien | Gesamt | SPÖ | ÖVP | Grüne | ohne Fraktion1 | Regierung | Opposition | |
| Sitze | 62 | 29 | 26 | 4 | 3 | 55 | 7 |
Zusammensetzung nach Bundesländern [1]
| Gesamt | SPÖ | ÖVP | Grüne | ohne Fraktion 1 | |
| Burgenland | | | | | |
| Kärnten | | | | | |
| Niederösterreich | | | | | |
| Oberösterreich | | | | | |
| Salzburg | | | | | |
| Steiermark | | | | | |
| Tirol | | | | | |
| Vorarlberg | | | | | |
| Wien | | | | | |
| Zusammen | | | | | |
1) Davon 2 BZÖ, 1 FPÖ 2) BZÖ 3) FPÖ
Kritik
Die Sinnhaftigkeit des Bundesrates ist umstritten. Nicht wenige politische Stimmen sprechen von einer völligen Abschaffung des Bundesrates.
Siehe auch
- Mitglieder des Österreichischen Bundesrates
- Mitglieder des Österreichischen Bundesrat/nach Bundesländern
Quellen
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Bundesrat_%28%C3%96sterreich%29, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
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