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Bundespolizei (Deutschland)
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Vorlage:Infobox Deutsche Behörde Die Bundespolizei (BPOL) ist die eine der Polizeien des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, welches durch seine Abteilung B auch die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über die Behörden der BPOL ausübt. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die BPOL umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei (BPolG), aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. im AufenthG, im AsylVfG und im LuftSiG geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung Bundesgrenzschutz (BGS) – ein Name, der sich aus der früheren Hauptaufgabe der BPOL, dem Schutz der Landesgrenzen (gem. Art. 73 (1) Nr. 5 GG) ergab.
Inhaltsverzeichnis |
Organisationsstruktur
Die BPOL gliedert sich in die fünf Bundespolizeipräsidien (BPOLP) Nord, Ost, Mitte, Süd und West sowie die Bundespolizeidirektion (BPOLD) und die Bundespolizeiakademie (BPOLAK). Die Zuständigkeitsgrenzen der einzelnen Präsidien sind dabei in der Regel nicht deckungsgleich mit den Grenzen der Bundesländer. Sie ergeben sich aus der Bundespolizeizuständigkeitsverordnung (BPOLZV).
Den Bundespolizeipräsidien sind je ein Aus- und Fortbildungszentrum (BPOLAFZ) und eine Fliegerstaffel (BPOLFLS) sowie mehrere Bundespolizeiabteilungen (BPOLABT) und Bundespolizeiämter (BPOLAMT) nachgeordnet, den Ämtern dann Bundespolizeiinspektionen (BPOLI). Den jeweiligen Inspektionen sind zum Teil einzelne Einsatzabschnitte nachgeordnet.
Mittelfristig ist eine Änderung der Struktur geplant. Das Bundesministerium des Inneren gab Ende April dazu bekannt, dass die Bundespolizeipräsidien und die Bundespolizeidirektion in einem einzigen Bundespolizeipräsidium mit Sitz im Raum Berlin zusammengeschlossen werden sollen, die 19 Bundespolizeiämter werden regional zu neun Bundespolizeidirektionen zusammengefasst und die Ausbildung zentral von der Bundespolizeiakdemie durchgeführt werden. Dabei wird es Aufgabenverlagerungen geben: Das neue Bundespolizeipräsidium wird Aufgaben der bisherigen Präsidien, der Bundespolizeidirektion und des Ministeriums übernehmen, die neuen Bundespolizeidirektionen auch Teilaufgaben der bisherigen Präsidien wahrnehmen. Ferner werden die 128 Bundespolizeiinspektionen zusammengefasst. Es sollen 67 Inspektionen enstehen, die die bisherigen Aufgaben wahrnehmen und im Gegensatz zum jetzigen Zustand etwa gleich groß sein werden. Ferner werden neun Inspektionen zur Kriminalitätsbekämpfung eingerichtet. Unterste Ebene der Bundespolizei sollen Bundespolizeireviere werden, die an allen bisherigen Dienstsitzen der Inspektionen eingerichtet werden.
Auch wird die bereitschaftspolizeiliche Bundeskomponente gebündelt: Es zwei Standorte geschlossen (künftig zehn) und die Abteilungen werden einer einheitlichen Führung durch die Zentrale Direktion Bundesbereitschaftspolizei (Fuldatal) unterstellt (bisland den Präsidien unterstellt).
Bundespolizeidirektion
Die Bundespolizeidirektion hat seit 1953 ihren Sitz in Koblenz. Weitere Dienststellen der BPOLD befinden sich in Sankt Augustin bei Bonn (Fachinformations- und Medienstelle der BPOL und Ärztlicher Dienst), in Hundstadt (Bundespolizei-Versorgungslager) und in Berlin (Informationsstelle Bahnsicherheit gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG). Sie untersteht unmittelbar dem Bundesministerium des Innern (Abteilung B)[1] und erfüllt zentral wahrzunehmende Aufgaben der Bundespolizei, darunter die internationale Kooperation, Entsendung von Bundespolizeibeamten an die deutschen Vertretungen im Ausland und die Betreuung der im Ausland eingesetzten grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten. Sie ist auch Sitz der ausländischen Verbindungsbeamten aus den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz und Italien.
Dem Direktor der Bundespolizeidirektion unterstehen vier Stabsstellen und drei Dezernate:
- Stabsstelle Prüfgruppe für die Bundespolizei
- Stabsstelle Controlling
- Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Presse
- Stabsstelle Projektcontrolling (im Aufbau)
- Dezernat 1 – Polizeiaufgaben
- Dezernat 2 – Polizeitechnik BPOL und Bereitschaftspolizeien der Länder, Logistik und Vorschriften
- Dezernat 3 – Recht und Verwaltung
Bundespolizeiakademie
Die Bundespolizeiakademie, früher Grenzschutzschule, ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der BPOL. Sie gilt als die Wiege der Bundespolizei, da nach Gründung des damaligen Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 im Mai 1951 die ersten Beamten als sogenanntes Rahmenpersonal die Unterkunft bezogen. Neben dem Hauptstandort Lübeck – St.Hubertus (Liegenschaft Dr. Robert Lehr) befinden sich weitere Bereiche der Bundespolizeiakademie in den Liegenschaften Falkenfeld (Schwartauer Landstraße) sowie Blankensee (Studentenunterkunft der FH Bund FB Bundespolizei). Der Bundespolizeiakademie sind Diensthundeschulen in Neuendettelsau und Bleckede nachgeordnet.
Bundespolizeipräsidium Nord
Dem Bundespolizeipräsidium Nord mit Sitz in Bad Bramstedt sind die Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg und Uelzen, das AFZ Walsrode, die Bundespolizei-Fliegerstaffel Nord in Fuhlendorf mit dem Stützpunkt Gifhorn und der dort ansässigen Einsatzhundertschaft, die Bundespolizeiämter Flensburg, Hamburg, Hannover und Rostock sowie das Bundespolizeiamt See nachgeordnet. Letzteres nimmt mit 6 Schiffen in der Nord- und Ostsee die polizeilichen Aufgaben im Küstenmeer und auf Hoher See wahr und stellt im Verbund mit dem Zoll (Wasserzoll), der Fischereiaufsicht und weiteren Behörden die deutsche Küstenwache dar. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 26 Bundespolizeiinspektionen (BPOLI), davon vier BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen formal dem Bundespolizeiamt Rostock. Als organisatorische Maßnahme zur wirksamen Beteiligung der Bundespolizei an Einsätzen zur Friedenssicherung im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union wird seit 2005 wieder eine Einsatzhundertschaft in der ehemalig aufgelösten Bundespolizeiabteilung Gifhorn aufgebaut. Des Weiteren besitzt das Bundespolizeipräsidium Nord zum Zwecke der Repräsentation das Bundespolizeiorchester Hannover.
Bundespolizeipräsidium Ost
Dem Bundespolizeipräsidium Ost mit Sitz in Berlin sind die Bundespolizeiämter Berlin, Chemnitz, Frankfurt (Oder) und Pirna sowie die Bundespolizeiabteilungen Bad Düben und Blumberg (Barnim), das AFZ Neustrelitz und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Ost in Blumberg nachgeordnet. In Cottbus ist das Bundespolizei-Leistungssportprojekt angesiedelt und in der Bundespolizeiabteilung Blumberg ist das Bundespolizei-Orchester Berlin beheimatet. Besondere Bedeutung kommt dem Bundespolizeiamt Berlin zu, dessen Inspektionen auch der Schutz von Bundesorganen (Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt und Auswärtiges Amt sowie das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern) obliegt. Seit dem 29. Oktober 2002 existiert im Bereich des Bundespolizeiamtes Berlin die BPOLI Polizeiliche Sonderdienste, zu der die einzige Reiterstaffel der BPOL gehört. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 35 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung. Des weiteren verfügt jedes dieser Bundespolizeiämter über mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ).
Bundespolizeipräsidium Mitte
Dem Bundespolizeipräsidium Mitte mit Sitz in Fuldatal bei Kassel sind die Bundespolizeiämter Halle, Frankfurt am Main und Flughafen Frankfurt am Main sowie die Bundespolizeiabteilungen Duderstadt und Hünfeld, das Aus-und Fortbildungszentrum (AFZ) Eschwege und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Mitte in Fuldatal nachgeordnet. Das Bundespolizeiamt Flughafen Frankfurt am Main stellt im Bundesgebiet mit knapp 2000 Beamten die größte Polizeibehörde dar. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 18 Bundespolizeiinspektionen, davon drei BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Flächeninspektionen sind in 16 Einsatzabschnitte (EA) gegliedert.
Bundespolizeipräsidium Süd
Dem Bundespolizeipräsidium Süd mit Sitz in München sind die Bundespolizeiämter München, Schwandorf, Stuttgart und Weil am Rhein sowie die Bundespolizeiabteilungen Bayreuth, Deggendorf und Rosenheim, das AFZ Oerlenbach, die Bundespolizei-Fliegerstaffel Süd in Oberschleißheim, die Bundespolizeisportschule in Bad Endorf und das Bundespolizei-Orchester München nachgeordnet. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 30 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die vier Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen den Bundespolizeiämtern Schwandorf (MKÜ Nabburg) und Weil am Rhein (MKÜ Freiburg im Breisgau, MKÜ Kehl, MKÜ Konstanz). Die BPOLI Karlsruhe gewährleistet den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes.
Bundespolizeipräsidium West
Dem Bundespolizeipräsidium West mit Sitz in Sankt Augustin-Hangelar sind die Bundespolizeiämter Kleve, Köln und Saarbrücken sowie die Bundespolizeiabteilungen Bad Bergzabern und Sankt Augustin, das Bundespolizei Aus- und -fortbildungszentrum West (BPOLAFZW)und die Bundespolizei Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPOLZSIUK) in Swisttal, die Bundespolizei-Fliegergruppe, die Bundespolizei Fliegerstaffel West, darüber hinaus die GSG 9 (alle Sankt Augustin) nachgeordnet.
Aufgaben und Befugnisse
Die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Gesetzesgrundlage ist das zum 1. Juli 2005 durch Artikel 1 des „Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei“ vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) umbenannte „Bundesgrenzschutzgesetz“ vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979).
Zu den Aufgaben der Bundespolizei gehören:
- grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes: polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km
- Aufgaben der Bahnpolizei
- Prävention von Straftaten im Bereich des Eisenbahnverkehrs
- Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
- Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
- polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Polizei beim Deutschen Bundestag
- Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
- Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung der Deutschen Lufthansa beim Schutz von Auslandsstationen
- Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
- Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
- Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Bereich der Kriminalprävention
Die Bundespolizei unterhält drei Spezialeinheiten/Spezialkräfte: Die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu), die GSG 9 der Bundespolizei (eine Spezialeinheit zur Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität) sowie die Bundespolizei Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPOLZSIUK) – eine Dienststelle, die im wesentlichen als Dienstleister der BPOL die ermittlungsführenden Dienststellen durch technische Aufklärungsmaßnahmen in der Kriminalitätsbekämpfung unterstützt, besondere Funkübertragungstechniken bereithält und weiterentwickelt sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz gem. § 10 BPOLG auf dem Gebiet der Funktechnik unterstützt.
Eine weitere Fachdienststelle der Bundespolizei ist Bundespolizei-Fliegergruppe mit mehr als 100 Hubschraubern unterschiedlicher Typen.
Ein wichtiges Betätigungsfeld der Bundespolizei ist die Bekämpfung der organisierten und/oder überörtlich tätigen Kriminalität insbesondere im Deliktsbereich des Schleusungswesens (Verstöße gg. §§ 96, 97 AufenthG) durch die sog. Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLIKB).
Diese Dienststellen sind unterteilt in eine Führungsgruppe, einen Ermittlungsdienst und eine operative Komponente für größtenteils verdeckte operative Maßnahmen, wie Observationen (insb. nach § 163f StPO) oder verdeckte technische Überwachungen (insb. nach §§ 100c und 100f StPO).
Dieser operative Teil nennt sich Mobile Fahndungseinheit (MFE) und ist in der Öffentlichkeit bisher so gut wie unbekannt. Die hier ursprünglich angesprochene Umbenennung in „Einsatzeinheit KRIMB“ (EE KRIMB) ist vorerst vom Tisch. Von den 16 verschiedenen MFEen, die es bundesweit gibt, operieren die meisten sehr unterschiedlich. Manche ähneln stark den Mobilen Einsatzkommandos (MEKs) der Länderpolizeien und führen auch Festnahmen grundsätzlich selber durch, andere wieder arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten (zum Beispiel den o.g. Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften), um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden.
Geschichte
Die Bundespolizei ging aus dem am 16. März 1951 gegründeten Bundesgrenzschutz (BGS) hervor, als sich das Einsatzspektrum des BGS beginnend mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 radikal änderte. So verloren Angehörige des BGS 1994 den Kombattantenstatus und gaben ihre schweren Waffen größtenteils ab.
Bereits im Bundesgrenzschutzgesetz von 1972 heißt es, der BGS sei „eine Polizei des Bundes“. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1998 festgestellt. Die Aufgaben der heutigen Bundespolizei sind nicht mehr nur auf den Schutz der Grenzen beschränkt.
Nachdem die Amtsbezeichnungen bereits 1976 geändert wurden, wurde der Bundesgrenzschutz zum 1. Juli 2005 in „Bundespolizei“ umbenannt. Eine Aufgabenerweiterung war damit nicht verbunden.
Amtsbezeichnungen, Uniformen und Fahrzeuge
Die Fahrzeuge der Bundespolizei führen mittlerweile fast alle das neue Kfz-Kennzeichen „BP“ (für Bundespolizei). Seit dem 30. April 2006 wird für Neuzulassungen nur noch das Unterscheidungszeichen „BP“. Bei Fahrzeugen, die noch nicht umgestellt wurden, findet sich noch das Unterscheidungskennzeichen „BG“ (für Bundesgrenzschutz). Mitte Juli 2006 hat auch der Kennzeichenwechsel bei älteren Fahrzeugen begonnen (Bundespolizeipräsdium Mitte). Es folgten bzw. folgen im August 2006 die Bundespolizeiakademie, im September 2006 das Bundespolizeipräsidium Ost, im November 2006 das Bundespolizeipräsidium Nord, im Februar 2007 das Bundespolizeipräsidium Süd, im April 2007 das Bundespolizeipräsidium West und im Juni 2007 die Bundespolizeidirektion. Von der Umstellung ausgenommen sind Fahrzeuge, die demnächst ausgesondert werden.
Die Kennzeichen sind alle nach dem System BP XX-YYY (bzw. BG XX-YYY) aufgebaut.
XX steht dafür für die Fahrzeugart:
- 10 bis 12: Motorräder
- 15 bis 19: Pkw
- 20 bis 24: geländefähige Pkw
- 25 bis 29: Pkw
- 30 bis 39: mittlere geländefähige Pkw und Lkw
- 40 bis 49: Fahrzeuge auf einem LKW-Fahrgestell und Omnibusse
- 50 bis 54: geschützte Sonderwagen
- 55: Anhänger
YYY ist eine zwei- oder dreistellige Zahl.
Die Uniformen und Schulterstücke der Bundespolizeibeamten entsprechen seit 2001 denen der Landespolizeien. Der bisherige Zusatz bei den Amtsbezeichnungen „im Bundesgrenzschutz“ (z.B. Polizeikommissar im Bundesgrenzschutz) entfällt. Die Uniformfarbe und die Fahrzeuglackierung wird im Zuge der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei, welche am 21. April 2005 durch den Bundestag und am 27. Mai 2005 vom Bundesrat mit dem „Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei“ verabschiedet wurde, auf blau umgestellt. Die neuen blauen Uniformen wurden erstmals kurz vor der WM 2006 bei der Bundespolizei eingeführt. Ziel ist es, gegen 2013/2014 alle Polizeivollzugsbeamten mit der neuen Uniform ausgerüstet zu haben.
Siehe auch: Amtsbezeichnungen in der Bundespolizei
Kritik
Die Abschiebepraxis der Bundespolizei wird von Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen wie z. B. Pro Asyl seit Jahren massiv kritisiert. So kam es bei Abschiebungen bereits zu Todesfällen. Auch Kranke wurden abgeschoben.
Was die Personalpolitik betrifft, hat die in einem Buch von Roman Grafe beschriebene Karriere des ehemaligen Politoffiziers Sven Hüber bei der Bundespolizei Anfang Dezember 2006 für ein großes Medienecho gesorgt. Dort ist Hüber heute Erster Polizeihauptkommissar und Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei. Hüber versuchte eine Berichterstattung über seine DDR-Vergangenheit gerichtlich zu untersagen, unterlag jedoch in der zweiten Instanz. [2] [3]
Auch von Demonstranten wurde vielfach Kritik am Vorgehen der Bundespolizei geäußert, etwa in Brokdorf oder Wackersdorf. Insbesondere wurde der Bundespolizei unverhältnismäßiger Gewalteinsatz vorgeworfen.
Siehe auch: Waffengebrauch der Polizei
Quellen
- ↑ Organigramm der Abteilung B im BMI
- ↑ Regina Mönch: „Deutsche Gerechtigkeit. Die zweite Karriere des Politoffiziers“. In: FAZ, 5.12.2006.
- ↑ Patrick Conley: „Ex-Grenzoffizier hat kein Recht auf ungestörte Karriere“. In: Südthüringer Zeitung, 20.3.2007.
Weblinks
- Offizieller Internetauftritt der Bundespolizei
- Das Bundespolizeigesetz
- Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.
- Infos über das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Januar 1998 – 2 BvF 3/92 (zum Normenkontrollverfahren zur Klärung der Frage, ob und inwieweit das Grundgesetz es zulässt, Aufgaben der Bahnpolizei und der Sicherung der Flughäfen dem Bundesgrenzschutz zu übertragen)
- Projekt Sport gegen Gewalt unter Beteiligung der Bundespolizei
- Umfangreiche Fotogalerien mit Hubschraubern der Bundespolizei
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