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Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung

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Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) beinhaltet geschützte Landschaften der Schweiz.

Zur Zeit zählt das älteste Bundesinventar 161 Objekte auf, welche über das ganze Land verteilt sind.

Ursprung des Bundesinventar war das KLN-Inventar (Inventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung), welches 1963 auf private Initiative von Pro Natura, Schweizer Heimatschutz und Schweizer Alpen-Club geschaffen wurde.

Grundlage für das Inventar ist das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), welches am 1. Juli 1966 in Kraft trat. In vier Serien wurden zwischen 1977 und 1998 über 150 Objekte aufgenommen und gliedern sich in die drei folgenden Typen:

  • Einzigartige Objekte - welche auf Grund ihrer Eigenart, Ausdehnung, Schönheit und ökologischen und/oder kultur-geographischen Bedeutung einmalig sind.
  • Typenlandschaften - die für eine bestimmte Landesgegend als besonders typisch gelten und als Lebensraum für Flora und Fauna einzigartig sind.
  • Naturdenkmäler - Einzelobjekte wie Findlinge, Gesteinsaufschlüsse oder typische Landschaftsformen.

Die ins Inventar aufgenommenen Objekte sollen ungeschmälert erhalten bleiben und verdienen grösstmögliche Schonung. Das BLN ist für Bundesstellen mit landwirtschaftsbezogenen Tätigkeiten verbindlich und diese dürfen keine Eingriffe machen, sofern kein gleich- oder höherwertiges öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung besteht. Das BLN selber hat aber keine direkte Rechtswirkung auf das Grundeigentum.

Geschützte Landschaften sind unter anderem:

Weblinks

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