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Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte

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Das österreichische Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft durch die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003, BGBl. I Nr. 32/2003, neugefasst.

Das Gesetz ist in 5 "Hauptaspekte" gegliedert, die sich folgenden Themen widmen:

Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst
Das Thema wird durch die Paragraphen 1 bis 65 unter insgesamt 10 Abschnitten abgehandelt: Werk, Urheber, Urheberrecht, Werknutzungsrechte, Vorbehalte zugunsten des Urhebers, Sondervorschriften für gewerbsmäßig hergestellte Filmwerke, Sondervorschriften für Computerprogramme, Sondervorschriften für Datenbankwerke, Beschränkungen der Verwertungsrechte, Dauer des Urheberrechtes.
Verwandte Schutzrechte
Die Paragraphen 67 bis 80 behandeln diesen Aspekt, untergliedert in die 5 Abschnitte: Schutz der Vorträge und Aufführungen von Werken der Literatur und der Tonkunst, Schutz von Lichtbildern, Schallträgern, Rundfunksendungen und nachgelassenen Werken, Geschützte Datenbanken, Brief- und Bildnisschutz, Nachrichtenschutz sowie Schutz des Titels von Werken der Literatur und Kunst.
Rechtsdurchsetzung
In der Untergliederung nach zivil- und strafrechtlichen Vorschriften sind die Paragraphen 81 bis 93 diesem Aspekt gewidmet.
Anwendungsbereich des Gesetzes
In insgesamt 6 Anwendungsbereichen (Werke der Literatur und Kunst, Vorträge und Aufführungen von Werken der Literatur und der Tonkunst, Lichtbilder, Schallträger und Rundfunksendungen, Datenbanken, Nachrichtenschutz und Titelschutz) kommen die Paragraphen 94 bis 100 zur Anwendung.
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Die restlichen Paragraphen 101 bis 114 widmen sich den Besonderheiten bei der Einführung des Gesetzes.

Weblinks


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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Bundesgesetz_%C3%BCber_das_Urheberrecht_an_Werken_der_Literatur_und_der_Kunst_und_%C3%BCber_verwandte_Schutzrechte, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.


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