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Alte Eidgenossenschaft
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Als Alte Eidgenossenschaft bezeichnet man die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Form, wie sie vom Zusammenschluss der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden 1291 bis zum Einmarsch der Franzosen und dem Beginn der Helvetik 1798 bestand. Die Alte Eidgenossenschaft war weder ein Nationalstaat noch ein Staatenbund, sondern ein lockeres Bundesgeflecht, welches stark von den Machtinteressen der einzelnen Mitglieder geprägt war. Sie bestand aus den eigentlichen Mitgliedsstaaten (ab 1513 dreizehn Orte) mit ihren jeweiligen Untertanengebieten sowie den zugewandten Orten und den gemeinen Herrschaften. Als politisches und militärisches Bündnis richtete sich die Eidgenossenschaft zunächst gegen die Habsburger, die schließlich aus dem Gebiet der heutigen Schweiz vertrieben wurden. Die weitere kriegerische Expansion wurde 1515 mit der Niederlage in der Schlacht bei Marignano gestoppt. Innere Konflikte führten auch zu Kriegen unter den Eidgenossen, so zum Alten Zürichkrieg (1436–50), zum Ersten (1529) und Zweiten Kappelerkrieg (1531) und zum Ersten 1656 und Zweiten Villmergerkrieg 1712.
In der Entstehung der Alten Eidgenossenschaft unterscheidet man verschiedene Perioden, die sich nach der Anzahl der beteiligten Orte (Stände, Kantone) orientiert. (→Entstehung und Wachstum der Alten Eidgenossenschaft)
- 1291–1332 III Orte: Uri, Schwyz und Unterwalden
- 1353–1481 VIII Orte: Luzern, Glarus, Zürich, Zug, Bern
- 1481–1501 X Orte: Freiburg, Solothurn
- 1501–1513 XII Orte: Basel, Schaffhausen
- 1513–1798 XIII Orte: Appenzell
1648 erhielt die Eidgenossenschaft im Westfälischen Frieden ihre Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Inhaltsverzeichnis |
Umkehr der Ständeordnung
Zum Ende des Mittelalters waren die alten Eidgenossen überzeugt, dass sie von Gott auserwählt worden waren. Die Umkehr der «Christlichen Ständeordnung» durch die Schweizer (z.B. in der Schlacht bei Sempach) wo der vom Heiligen Römischen Reich eingesetzte Herzog Leopold III. «auf dem Seinen, um das Seine, von den Seinen» umgebracht wurde, bestärkte ihren Glauben noch mehr. Die Folge war österreichische anti-eidgenössische Propaganda.
Ein Traktat der Schweizer resümierte den eidgenössischen Standpunkt im Jahre 1504 folgendermassen: «Wir sind jenes auserwählte Volk, das vom Volke Israel präfiguriert wurde, welches der allmächtige Gott gegen Könige und Fürsten verteidigte, da es seinen Gesetzen und seiner Gerechtigkeit gehorchte.» Gesandte entgegneten z.B. auch bei diplomatischen Verhandlungen gegenüber Karl dem Kühnen selbstbewusst: «Wäre dan der fürst von Österreich in sinem schirm, so wären aber die loblichen eidgenossen in des almechtigen gottes schirm.» Zudem kam die Passionsverehrung (Christi) in der Schweiz erstaunlich früh und «Das Beten mit zertanen (ausgestreckten) armen» war bei den Eidgenossen zum Ende des Mittelalters zu einer geläufigen Gebetsgeste geworden.[1]
Die Bestandteile der Alten Eidgenossenschaft
Dreizehn Souveräne Kantone
Die Reihenfolge entspricht der traditionellen Zählung. In Klammer die Jahreszahl des Beitritts.
VIII Orte
- Bild:Zurich-coat of arms.svg Stadt Zürich (1351)
- Bild:Berne-coat of arms.svg Stadt Bern (1353)
- Bild:Lucerne-coat of arms.svg Stadt Luzern (1332)
- Bild:Uri-coat of arms.svg Land Uri (1291)
- Bild:Schwytz-coat of arms.svg Land Schwyz (1291)
- Bild:Wappen Unterwalden alt.svg Land Unterwalden (Ob- und Nidwalden) (1291)
- Bild:Glaris-coat of arms.svg Land Glarus (1352/86)
- Bild:Zug-coat of arms.svg Stadt und Land Zug (1352)
X Orte
- Bild:Fribourg-coat of arms.svg Stadt Fribourg (1481), seit 1454 Zugewandter Ort
- Bild:Solothurn-coat of arms.svg Stadt Solothurn (1481), seit 1353 Zugewandter Ort
XII Orte
- Bild:Bale-coat of arms.svg Stadt Basel (1501)
- Bild:Schaffhouse-coat of arms.svg Stadt Schaffhausen (1501), seit 1454 Zugewandter Ort
XIII Orte
- Bild:AppenzellRI-coat of arms.svg Land Appenzell (1513), seit 1411 Zugewandter Ort
Die dreizehn souveränen Stände (Kantone) bildeten als vollwertige Mitglieder die eigentliche Eidgenossenschaft. Zu unterscheiden sind dabei die Länderorte und die Städteorte. In den republikanischen Länderorten bildete die Landsgemeinde als Versammlung aller männlicher Landbewohner mit Bürgerrecht den obersten Souverän. Die laufenden Geschäfte und die Regierung besorgten der Landrat als Vertretung der Gemeinden und der Landesteile und der Landamman, der mit einigen hohen Beamten (Häuptern) die Landesregierung bildete. In den Städteorten war die Bürgerschaft der namensgebenden Städte politisch bestimmend. Nach der politisch bestimmenden Schicht des städtischen Bürgertums kann man weiter unterscheiden zwischen Zunftstädten (Zürich, Basel, Schaffhausen) und Patriziaten (Bern, Solothurn, Freiburg, Luzern). In den Zunftstädten war der Souverän der Grosse und der Kleine Rat, die aus den Vorständen der Zünfte bestanden. Die «Herrenschicht» in einer Zunftstadt bestand aus Kaufleuten, Handwerkern, Unternehmern (Verleger), Gutsbesitzern, Gerichtsherren und Offiziersfamilien der fremden Dienste. Im Patriziat waren die Stadträte fest in der Hand einer erblichen und sozial abgschlossenen Oberschicht aus Land- und Militäradel. Besondere Bedeutung kam hierbei der Stadt Bern zu, die als grösste Stadtrepublik nördlich der Alpen hinsichtlich ihrer Regierungsstruktur oft mit Venedig verglichen wurde. Keine politischen Rechte besassen sowohl in den Länder- wie auch in den Städteorten die Zugezogenen ohne Bürgerrecht, die sog. Hintersassen sowie die Bewohner der Untertanengebiete.
Es bestand kein von allen 13 Orten unterzeichneter Bundesvertrag, sondern nur eine Reihe von Bündnissen, die einzelne Kantone miteinander bzw. untereinander geschlossen hatten. Als Klammer fungierten zusätzlich von allen Mitgliedern unterzeichnete Verträge wie den Pfaffenbrief (1370), den Sempacherbrief (1393) das Stanser Verkommnis (1481). Die weitere Entwicklung der Bundesstruktur wurde durch die Spaltung der Alten Eidgenossenschaft durch die Reformation verhindert. Die Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen sowie Teile der Länderorte Appenzell und Glarus gingen im 16. Jahrhundert zum reformierten Glauben über, während die Städte Luzern, Freiburg und Solothurn mit den Länderorten Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug beim alten Glauben blieben. Die nach Konfessionsgruppen gespaltene Eidgenossenschaft wurde mehrfach von Bürgerkriegen um die Vorherrschaft einer Konfessionsgruppe heimgesucht (Kappelerkriege (1529/31), Villmergerkriege 1665/1712). Bis 1712 konnten dabei die im Goldenen Bund organisierten katholischen Kantone eine gewisse Vormachtstellung behaupten.
Die einzige zentrale Institution der Alten Eidgenossenschaft war die Tagsatzung, die an verschiedenen Orten, am häufigsten in Baden AG und in Frauenfeld zusammenkam. Die Versammlung der Abgesandten der Kantone hatte nur sehr beschränkte legislative und exekutive Kompetenzen und war sehr schwerfällig, da die Gesandten an die Instruktionen ihrer Kantone gebunden waren. Die Standesstimmen der Halbkantone wurden an der Tagsatzung als eine Stimme gezählt.
Zugewandte Orte (Verbündete)
Hinter der Jahreszahl des Bündnisses die bündnisschliessenden eidgenössischen Orte.
«Engere Zugewandte»
- Bild:Biel-coat of arms.svg Stadt Biel (1353); Bern, Freiburg, Solothurn, nominell unter der Oberhoheit des Fürstbistum Basels.
- Bild:Coa Abbey Saint Gall.svg Fürstabtei St. Gallen (1451); Zürich, Luzern, Glarus und Schwyz.
- Bild:Coa stgallen.svg Stadt St. Gallen (1454); Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Zug, Glarus.
«Ewige Mitverbündete»
- Bild:Valais-coat of arms old.svg Republik Wallis (1416/17); Luzern, Uri, Unterwalden; 1475 Bern; 1529 Schwyz, Zug, Freiburg; 1533 Solothurn.
- Bild:Davos wappen.svgBild:Wappen Gotteshausbund.svgBild:Wappen Grauer Bund1.svg Freistaat der Drei Bünde (1497/99); Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus; 1600 Wallis; 1602 Bern; nach 1618 eigentlich nur noch Bern und Zürich.
Evangelische Zugewandte
- Bild:Wappen Muelhausen.svg Stadt Mülhausen (1515/86); XII Orte; 1586 nur noch Zürich, Bern, Glarus, Schaffhausen, Basel.
- Bild:Geneve-coat of arms.svg Stadt Genf (1519/36); Bern, Freiburg; 1558 nur noch Bern; 1584 Zürich, Bern.
Übrige (zeitweise) Verbündete
- Bild:Wappen Neuenburg.svg Grafschaft Neuenburg (1404/1529); Bern, Solothurn; 1495 Freiburg; 1501 Luzern.
- Bild:Wappen Urseren.svg Talschaft Urseren (1317–1410); Uri; 1410 zu Uri
- Bild:Pic Weggis.png Weggis (1332–1380); Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern; 1480 zu Luzern
- Bild:Murten-coat of arms.png Stadt Murten (1353–1475); Bern; 1475 Gemeine Herrschaft
- Bild:Payerne-blason.jpg Stadt Payerne (1353–1536); Bern; 1536 zu Bern
- Talschaften Saanen und Château-d'Œx (1403–1555) (Hochgreyerz, Teil der Grafschaft Greyerz); Bern; 1555 zu Bern
- Bild:Bellinzone-coat of arms.svg Bellinzona (1407–1419); Uri, Obwalden; 1419–22 Gemeine Herrschaft
- Bild:Wappen Grafschaft Sargans.svg Grafschaft Sargans (1437–1483); Schwyz, Glarus; 1483 Gemeine Herrschaft
- Freiherrschaft Sax-Forstegg (1458–1615); Zürich; 1615 zu Zürich
- Bild:Wappen Stein am Rhein.png Stadt Stein am Rhein (1459–1484) Zürich, Schaffhausen; 1484 zu Zürich
- Bild:Greyerzbezirk-Wappen.png Grafschaft Greyerz (Niedergreyerz) (1475–1555); 1555 zu Freiburg
- Bild:Wappen Werdenberger1.svg Grafschaft Werdenberg (1493–1517); Luzern; 1517 zu Glarus
- Bild:Wappen Rottweil.png Stadt Rottweil (1519–1689); XIII Orte; nach 1632 nur noch Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Solothurn, Freiburg
- Bild:Wappen Bistum Basel.svgFürstbistum Basel (1579–1735); Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Solothurn, Freiburg,
Die Zugewandten Orte waren Staaten, Monarchen oder Landschaften, die mit der Eidgenossenschaft oder Teilen davon verbündet waren. Die "Engeren Zugewandten" hatten definitv seit 1667 Sitz und Stimme in der eidgenössischen Tagsatzung. Die "Ewigen Mitverbündeten", die Republik Wallis und der Freistaat der III Bünde, waren in sich ebefalls föderativ organisiert. Die Republik Wallis bestand aus VII Zenden im Oberwallis, die jeweils eine eigene Landsgemeinde hatten und nur unter einem gemeinsamen Landrat mit Landeshauptmann standen. Der Fürstbischof von Sitten besass als ursprünglicher Landesherr eine Art Ehrenpräsidium. Der Freistaat der Drei Bünde wurde durch den "Beitag" aus den Bundeshäuptern geführt. Der endgültige Entscheid lag aber bei den Volksversammlungen der 55 Hochgerichte bzw. beim Bundestag, der Abgeordnetenversammlung der Hochgerichte. Eine weitere Gruppe von Zugewandten bildeten nach der Reformation die Städte Mühlhausen und Genf, die wegen ihres reformierten Glaubens nur noch mit reformierten Kantonen verbunden waren. Die Gruppe der Zugwandten ist sehr heterogen hinsichtlich ihrer Regierungsformen und Staatsstrukturen (Zunftstädte, Patriziate, Landschaften, Monarchien) und die Bündnisse sind von sehr unterschiedlichem Inhalt. Im 17. und 18. Jahrhundert kühlten wegen der konfessionellen und politischen Gegensätze in der Eidgenossenschaft die Beziehungen zwischen einigen Zugwandten und der Eidgenossenschaft stark ab, so dass etwa das Fürstbistum Basel nach 1735 nicht mehr als Zugwandter Ort gezählt werden kann und auch die Drei Bünde praktisch keinen Kontakt mehr mit der Tagsatzung pflegen.
Gemeine Herrschaften (Kondominate)
Neben der Jahreszahl der Erwerbung der Herrschaft stehen die regierenden Orte.
Deutsche Gemeine Vogteien
- Bild:Freiamt blason.png Freie Ämter (1415); VII Orte (ohne Bern), nach 1712 Oberes Freiamt: VIII Orte, Unteres Freiamt: Zürich, Bern, Glarus.
- Bild:Baden-blason.png Grafschaft Baden (1415); VIII Orte, nach 1712 Zürich, Bern, Glarus.
- Bild:Wappen Grafschaft Sargans.svg Grafschaft Sargans (1460/83); VII Orte (ohne Bern), nach 1712 VIII Orte.
- Bild:Wappen Vogtei Thurgau.svg Landgrafschaft Thurgau (1460); VII Orte (ohne Bern), nach 1712 VIII Orte.
- Bild:Wappen Vogtei Rheintalsvg.svg Herrschaft Rheintal (1490); VIII Orte (ohne Bern mit Appenzell), nach 1712 VIII Orte und Appenzell.
Ennetbirgische Vogteien
- Bild:Blenio-coat of arms.svg Bollenz (Blenio) (1477–80, 1495); Uri, Schwyz, Nidwalden.
- Bild:Vogtei Riviera wappen.svg Reffier (Riviera) (1403–1422, 1495); Uri, Schwyz und Nidwalden.
- Bild:Bellinzone-coat of arms.svg Bellenz (Bellinzona) (1500); Uri, Schwyz und Nidwalden.
- Bild:Vogtei Valmaggia wappen.svg Maiental (Val Maggia) (1512); XII Orte.
- Bild:Lugano-coat of arms.svg Lauis(Lugano) (1512); XII Orte.
- Bild:Locarno-coat of arms.svg Luggarus (Locarno) (1512); XII Orte.
- Bild:Mendrisio-coat of arms.svg Mendris (Mendrisio) (1512); XII Orte.
- Val Travaglia (1512–15); XII Orte.
- Cuvio (1512–15); XII Orte.
- Eschental (1512–15); XII Orte.
Zweiörtige Vogteien
- Bild:Wappen Grasburg.svg Herrschaft Grasburg/Schwarzenburg (1423); Bern, Freiburg.
- Bild:Wappen Uznach.png Grafschaft Uznach (1437); Schwyz, Glarus.
- Bild:Wappen Vogtei Windegg.svg Herrschaft Windegg/Gaster (1438); Schwyz, Glarus.
- Bild:Murten-coat of arms.png Murten (1475); Bern, Freiburg.
- Grandson (1475); Bern, Freiburg.
- Orbe und Echallens (1475); Bern, Freiburg.
- Bild:Wappen Sax.svg Herrschaft Hohensax/Gams (1497), Schwyz, Glarus.
Gemeine Herrschaft mit Zugwandten
- Herrschaft Tessenberg/Montagne de Diesse (1388); Bern, Fürstbistum Basel.
Als Gemeine Herrschaften wurden Gebiete bezeichnet, die von mehreren Orten gemeinsam erobert und als Vogteien auch gemeinsam verwaltet wurden. Die Zahl und die Kombination der regierenden Orten variierte dabei stark. Die «Deutschsprachigen Gemeinen Vogteien» befanden sich im Aargau, im Thurgau und im heutigen Kanton St. Gallen. Unter der Bezeichnung «Ennetbirgischen Vogteien» wurden die im Zuge der Mailänderkriege eroberten Gebiete im heutigen Kanton Tessin zusammengefasst. «Zweiörtige Vogteien» waren Gebiete, die von Bern und Freiburg bzw. Schwyz und Glarus gemeinsam beherrscht wurden. Nach dem 2. Villmergerkrieg 1712 erzwangen die reformierten Kantone eine neue Zusammensetzung der regierenden Orte in den deutschsprachigen gemeinen Vogteien.
Schirmherrschaften (Protektorate)
Neben der Jahreszahl der Einrichtung des Protektorats sind die Schirmorte (Protektoren) angegeben.
- Bild:Wappen gersau.png Dorf Gersau (1332); Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden.
- Bild:Wappen einsiedeln.png Kloster Einsiedeln (1357); Schwyz
- Abtei Bellelay (1414); Bern, Biel, Solothurn. Steht unter der Hoheit des Fürstbistum Basels.
- Bild:Engelberg-coat of arms.svg Fürstabtei Engelberg (1425); Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden.
- Bild:Coa Abbey Saint Gall.svg Fürstabtei St. Gallen (1451); Zürich, Luzern, Schwyz, Glarus. Gleichzeitig ist die Fürstabtei Zugewandter Ort.
- Bild:Wappen Rapperswil.jpg Stadt Rapperswil SG (1458); bis 1712: Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, dann Zürich, Bern, Glarus.
- Bild:Wappen Toggenburger2.svg Grafschaft Toggenburg (1436); bis 1718: Schwyz, Glarus, dann Zürich, Bern. Gleichzeitig ist das Toggenburg Untertanengebiet der Fürstabtei St. Gallen.
- Bild:Wappen Pfäfers.png Abtei Pfäfers (1460–1483); Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus; 1483 zur Grafschaft Sargans.
- Bild:Moutier-coat of arms.svg Probstei Moutier-Grandval (1486); Bern. Steht unter der Hoheit des Fürstbistum Basel und gilt bis 1797 als Reichsgebiet.
- Bild:La Neuveville-coat of arms.svg Stadt Neuenstadt/La Neuveville (1388); Bern. Steht unter der Hoheit des Fürstbistum Basels.
- Erguel (1335); Biel (Militärhoheit). Steht unter der Hoheit des Fürstbistum Basels.
Einzelörtische Untertanen von Länderorten und Zugwandten
Uri
- Bild:Faido-coat of arms.svg Livinen (Leventina) (1403, 1439).
- Bild:Wappen Urseren.svg Urseren (1440)
Schwyz
- Bild:Wappen kuessnacht.png Küssnacht (1402).
- Bild:Wappen einsiedeln.png Fürstabtei Einsiedeln (1397/1424).
- Bild:March.gif March (1405/36).
- Bild:Hoefe.gif Höfe (1440).
Glarus
- Bild:Wappen Werdenberger1.svg Werdenberg (1485/1517); 1485 zu Luzern; 1517 zu Glarus
Republik Wallis
- St-Maurice (1475/77); VII Zenden
- Monthey (1536); VII Zenden
- Nendaz-Hérémance (1475/77); VII Zenden
- Port Valais/Vionnaz; VII Zenden
- Lötschental (15. Jh.); V obere Zenden
Freistaat der Drei Bünde
- Worms (Bormio) (1512)
- Cleven (Chiavenna) (1512)
- Veltlin (Valtellina) (1512)
- Drei Pleven (1512–1526)
- Maienfeld (Bündner Herrschaft) (1509–1790); gleichzeitig Mitglied im Zehngerichtebund.
Neben den Gemeinen Herrschaften und den einzelörtischen Untertanengebieten waren in allen Stadtkantonen eigentlich alle Gebiete bis auf das eigentliche Stadtgebiet Untertanenland. Ob jemand in der Stadt zur herrschenden Schicht gehörte oder nicht, hing wiederum von der Familienzugehörigkeit ab. Die Rechte und Privilegien einzelner Gebiete konnten jedoch deutlich variieren. So waren beispielsweise die Munizipalstädte Winterthur und Stein am Rhein der Stadt Zürich untergeben, hatten aber ihrerseits ebenfalls ein kleines Untertanengebiet und ihre eigene Schicht von herrschenden Stadtbürgern.
Siehe auch
- Bundesbrief von 1291
- Stanser Verkommnis
- Pfaffenbrief
- Sempacherbrief
- Goldener Bund
- Bundesprojekt von 1655
- Geschichte der Schweiz
- Liste von Schweizer Schlachten
- Enchiridion Helveticum Constantiae Episcopalis
Literatur
- Jean-François Aubert: Petite histoire constitutionelle de la Suisse. 2. Aufl. Bern 1975.
- Adolf Gasser: Die territoriale Entwicklung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1291–1797. Sauerländer, Aarau 1932.
- Hans Conrad Peyer: Verfassungsgeschichte der alten Schweiz. Zürich 1978.
Quellen
- ↑ Quelle: Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft, Die alten Eidgenossen im Wandel der Zeit. "Gott had die unedlen usserwält " Guy Marchal
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