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Alibi

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff „Alibi“. Für weitere Bedeutungen, siehe Alibi (Begriffsklärung).

Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt. Es bedarf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Bestätigung durch Zeugen oder durch Indizien. Die Alibiermittlung ist wesentlicher Teil der Kriminalistik. Unterschieden wird zwischen dem personellen und dem technischen Alibi.

Umgangssprachlich wird Alibi auch für andere, nicht räumliche Umstände benutzt, die Verbrechen oder moralisches Fehlverhalten entschuldigen oder relativieren sollen, hier jedoch meist in abschätziger Auffassung als Schutzbehauptung.

Falsche Alibis sind Straftaten der Rechtspflege und können beim "Zeugen" ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung nach sich ziehen.


Siehe auch: Rechtfertigung

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