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Akkreditierung
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Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Unter Akkreditierung kann jedoch auch lediglich das Verfahren verstanden werden, das sich eingehend mit einer bestimmten Materie beschäftigt. Hierbei ist die Akkreditierung bereits die Aufnahme der Eigenschaftsuntersuchung und eben nicht die Bescheinigung des Endergebnisses.
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Diplomatie
In der Diplomatie erlangt ein Diplomat durch die Übergabe des so genannten Akkreditierungsschreibens (Beglaubigungsschreibens) und die billigende Entgegennahme durch das Oberhaupt oder eines anderen ordnungsgemäßen Vertreters des Empfangsstaates den Status eines offiziellen Vertreters des Entsendestaates und kann für diesen völkerrechtlich verbindlich handeln. Zugleich wird er damit Mitglied im Corps Diplomatique des Empfangsstaates. Die Akkreditierung ist daher Voraussetzung für die diplomatische Immunität.
Dieser formalen Akkreditierung geht das Agrément voraus, also die Erklärung des Empfangsstaates, dass er mit der Benennung der betreffenden Person als Diplomat einverstanden ist. Die Vertretungsberechtigung und damit der Status eines akkreditierten Diplomaten endet dadurch, dass der vertretene Staat die Ernennung zurückzieht, oder dass der Empfangsstaat den Diplomaten zur persona non grata erklärt, was ohne Begründung möglich ist.
Journalismus
Im Journalismus bezeichnet Akkreditierung die Zulassung von Medienvertretern zu bestimmten Veranstaltungen. Die Spanne reicht von der einfachen Erteilung einer Presse-Eintrittskarte ohne vorherige Anmeldung bis hin zur detaillierten Absprache, wann welcher Journalist welchen Teil einer Veranstaltung auf welche Art (Fotojournalismus, schreibende Berichterstattung, Fernseh- oder Radioaufnahmen) begleiten wird. Meist ist die Akkreditierung mit der Ausgabe spezieller Ausweise an die Medienvertreter verbunden. Dabei herrscht Tragepflicht.
Die sog. Akkreditierungsfrist bezeichnet die Zeit, bis zu der alle Anmeldungen (z.B. für eine Pressekonferenz) eingegangen sein müssen.
Wirtschaft
Akkreditierung ist gemäß ISO/IEC 17011:2004 die Bestätigung durch eine dritte Stelle, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.
In Deutschland unterscheidet man zwischen dem gesetzlich geregelten und dem gesetzlich nicht geregelten Bereich. Im gesetzlich geregelten Bereich spricht man dann von Benannten Stellen.
Konformitätsbewertungsstellen sind Organisationen, die folgende Dienstleistungen zur Konformitätsbewertung bereitstellen: Prüfung, Inspektion, Zertifizierung von Managementsystemen, Personen (im Sinne von Qualifikationsnachweis) und Produkten.
- Eine Zertifizierungsstelle ist akkreditiert, wenn sie die in der z. B. Normenreihe EN 45011 - 45013 aufgeführten Voraussetzungen zur Durchführung von Bewertungen von Managementsystemen (zum Beispiel Qualitätsmanagement oder Umweltmanagement), Produkten oder Personen nachweislich gegenüber einer Akkreditierungsstelle erfüllt.
- Ein Prüf- bzw. Kalibrierlaboratorium ist akkreditiert, wenn es die z. B. Anforderungen des ISO/IEC 17025 Standards erfüllt, der den Qualitätsstandard DIN EN ISO 9001:2000 einschließt und darüber hinausgehende Anforderungen enthält. Hierzu wird das Labor durch eine Expertengruppe einer unabhängigen Akkreditierungsstelle gemäß der Norm ISO/IEC 17011 begutachtet und durch meist jährliche Begehungen überwacht.
- Eine Konformitätsbewertungsstelle ist akkreditiert, wenn sie den Anforderungen z.B. der Norm ISO/IEC 17021 (vormals ISO/IEC 45012) entspricht.
- Eine Inspektionsstelle ist akkreditiert, wenn sie die Anforderungen der Norm z. B. ISO/IEC 17020 nachweislich erfüllt.
Im März 1992 wurde der DAR (Deutscher Akkreditierungsrat) gegründet als eine von der deutschen Wirtschaft, dem Bund und den Ländern getragene Arbeitsgemeinschaft, die eigentlich die Aufgabe gehabt hätte, ein transparentes, einheitliches und international anerkanntes Akkreditierungssystem in Deutschland sowohl für den gesetzlich geregelten als auch den nicht geregelten Bereich aufzubauen.
Nicht alle Akkreditierungsstellen in Deutschland arbeiten unter dem Dach des DAR, es gibt auch davon unabhängige, kartellfreie Akkreditierer.
Aufgrund einer Kartellbeschwerde spaltete sich der gesetzlich geregelte Bereich aus dem DAR ab und benannte sich Kogb (Koordinierungsgruppe gesetzlich geregelter Bereich, siehe www.dar.bam.de), so dass im DAR jetzt überwiegend Mitglieder des gesetzlich nicht geregelten Bereichs vertreten sind.
Übrigens ist die Betätigung als Akkreditierer im gesetzlich nicht geregelten Bereich jedermann freigestellt:
- LG Bonn, 15.7.1997, 11 O 184/96: Im ungeregelten Bereich hat jeder das Recht, eine Akkreditierungsstelle zu gründen und zu akkreditieren. Dies bedeutet zugleich, daß die TGA in Deutschland nicht die allein verantwortliche Stelle für Akkreditierung von Zertifizierungsstellen ist. TGA/DAR haben keine Monopolstellung. Ein solches Monopol ohne gesetzliche Grundlage würde zudem einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte (Art. 12+14 GG) bedeuten. Es gibt kein festgeschriebenes System der Akkreditierung und Zertifizierung, an das sich jeder zu halten hätte.
- OLG Köln 6 U 107/97: Die Tätigkeit der Trägergemeinschaft für Akkreditierungen beruht nicht auf dem Auftrag einer hoheitlichen Stelle, der DAR ist keine hoheitliche Stelle.
- BGH Urteil, 14.5.1998, VII ZR 184/97: Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. DIN hat keine Rechtsnormqualität.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den Normenausschüssen festgestellt, in denen die Normen "gemacht" werden ("Meersburg-Urteil", Bundesverwaltungsgericht Az 4 C 33 - 35183, 22.05.87. Fundstelle: Neue Juristische Wochenschrift 1987, H. 45, S. 2888): Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.
Bildung
Eine Einrichtung kann durch die öffentliche Verwaltung akkreditiert werden. Sie darf dann mit Mitteln der öffentlichen Hand Bildungsmaßnahmen durchführen.
Eine Akkreditierung kann auch für Studiengänge an Hochschulen und Berufsakademien erfolgen.
Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung folgende Ziele:
- Qualität von Lehre und Studium sichern, um zur Fakultätsentwicklung beizutragen;
- Mobilität der Studierenden erhöhen;
- internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen verbessern (nota bene: die Akkreditierung garantiert an sich noch nicht die internationale Anerkennung);
- Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bakkalaureus-/Bachelor- und Magister-/Master-Studiengänge erleichtern;
- Transparenz der Studiengänge erhöhen.
Die Kosten der Akkreditierung eines Studienganges können im fünfstelligen Bereich liegen. In Bundesländern, die keine zusätzlichen Finanzmittel für die Akkreditierung bereit stellen, gehen diese Kosten zu Lasten der Ausstattung für die Lehre. Qualitätsverbesserungen durch Akkreditierungen konnten bislang nicht nachgewiesen werden.
In Deutschland wurde am 8. Dezember 1998 zu diesem Zweck der Akkreditierungsrat eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum Studiengänge akkreditieren, die zu den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister führen, welche in großem Umfang im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt werden. Die Agenturen wie die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates.
Folgende Agenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:
- Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen - (AQAS)
- Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e.V. (ASIIN)
- Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V. (AHPGS)
- Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN)
- Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
- Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)
In Österreich ist eine Akkreditierung nur für Privatuniversitäten und ihre Studiengänge vorgesehen. Verantwortlich dafür ist der österreichische Akkreditierungsrat.
In den USA, die als Ursprungsland der Akkreditierung im Bildungsbereich gelten, ist zu beachten, dass es dort zwei Formen der Akkreditierung gibt. Neben der auch in Europa üblichen Form, die dort als national accreditation bezeichnet wird, existiert auch noch die sogenannte regional accreditation. Da in den Vereinigten Staaten weder die Bundesregierung noch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten die rechtliche Autorität besitzen, wie in Europa üblich, eine Hochschule oder High School staatlich anzuerkennen, wird diese Anerkennung durch die für das jeweilige Gebiet des Landes zuständige regionale Akkreditierungsagentur vorgenommen. Diese Art der Akkreditierung bezieht sich also nicht auf einen einzelnen Studiengang, sondern auf die jeweilige Institution als Ganzes. Die meisten nationalen Akkreditierungsagenturen in den USA verlangen die regionale Akkreditierung einer Hochschule als Grundvorraussetzung für die nationale Akkreditierung eines von dieser Institution angebotenen Studienganges. Ein weiterer Unterschied zur Situation in Europa besteht darin, dass alle US-amerikanischen Akkreditierungsagenturen als gemeinnützige Unternehmen organisiert sind.
Umstritten ist hingegen bei der Akkreditierung von Studiengängen, ob eine wirksame Akkreditierung bereits dann vorliegt, wenn das Akkreditierungsverfahren überhaupt durchlaufen wurde, oder erst, wenn nach dem Verfahren ein positives Akkredidat erteilt wird.
Die Akkreditierung erfolgt, indem die die Einhaltung formaler Mindeststandards dokumentiert wird. Hier ist kritisch anzumerken, dass die Ausrichtung auf Minimalanforderungen im besten Fall zur Qualitätssicherung, aber vermutlich noch nicht zur Qualitätssteigerung reicht. Nach aktuellem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Akkreditierungspflicht nach Vorgabe der jeweiligen Landeshochschulgesetze nicht gegen die in Art. 5 III GG normierte Freiheit von Wissenschaft und Lehre.
Hingegen fällt der Rechtswissenschaftler Joachim Lege hinsichtlich der verfassungsmäßigen Zulässigkeit ein vernichtendes Urteil:
"Die Akkreditierung von Studiengängen ist trotz privatrechtlicher Organisation der Agenturen nach öffentlichem Recht zu beurteilen. Die Erteilung der Akkreditierung (das Akkreditat) ist ein Verwaltungsakt, wenn sie verbindlich über die Einrichtung oder Genehmigungsfähigkeit eines
Studiengangs entscheidet. Enthält das Akkreditat keine
verbindliche Entscheidung, ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Akkreditierung angesichts des damit verbundenen
finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwands unverhältnismäßig, d.h. nichtig.
Eine Verpflichtung zur Akkreditierung besteht schon
aus formalen Gründen nicht. Es fehlt bereits an 'anerkannten Stellen' (vgl. §28 V 2 LHG M-V), die sie durchführen
könnten: Die Akkreditierungsagenturen bedürfen, weil sie
hoheitliche Gewalt ausüben, der Beleihung. Diese ist bislang
nicht erfolgt, noch kann sie auf Grundlage der jetzigen Gesetze erfolgen.
Unabhängig von diesen rechtsstaatlichen Bedenken
verstößt die Pflicht zur Akkreditierung von Studiengängen
eklatant gegen Art. 5 III GG. Das Akkreditierungswesen
lässt vom Wesen der Universität (vgl. auch Art. 19 II GG)
kaum etwas übrig."
Weblinks
Joachim Lege, Die Akkreditierung von Studiengängen
Allgemein
| Wiktionary: Akkreditierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
Bildung
- Deutschland
- Akkreditierungsrat (Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland)
- Österreich
- Österreichischer Akkreditierungsrat
- Schweiz
- Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ)
- EU
- European Committee for Quality Assurance - aufbauend auf ISO 9001/ ISO 9002
- USA
- Informationen über die Akkreditierung von Bildungsinstitutionen in den USA vom U.S. Department of Education (englisch)
Wirtschaft
- Deutschland
- Deutscher Akkreditierungsrat - ein Zusammenschluss der Akkreditierungsstellen in Deutschland
- Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (German Association for Accreditation)
- Trägergemeinschaft Akkreditierung GmbH (German Association for Accreditation)
- Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH (German Association for Accreditation)
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