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Öffentlichkeitsfahndung
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Die Öffentlichkeitsfahndung ist ein Fahndungshilfsmittel nach Personen oder Sachen der Strafverfolgungsbehörden, seltener auch von der Justiz oder von Privatpersonen mit Hilfe der Mitwirkung der Bevölkerung. Ziel ist es, einen großen Personenkreis anzusprechen und diesen zur Mithilfe aufzufordern. Sie wird nur bei bedeutsamen Fällen angewandt.
Hierbei werden nach der Begehung schwerwiegender Straftaten oder Gefängnisausbrüchen auch Belohnungen ausgelobt. Ganz überwiegend handelt es sich hierbei um die Suche nach Personen, die Personenfahndung; dabei werden meistens Tatverdächtige oder verurteilte Straftäter gesucht, seltener auch Zeugen. Sehr häufig besteht bei den gesuchten Personen bereits ein vollstreckbarer – offener – Haftbefehl oder eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung.
Durchführung
Die Öffentlichkeitsfahndung wird hauptsächlich durch die Einbindung der Medien besorgt, z.B. durch Durchsagen im Hörfunk, in Fernsehsendungen (Nachrichten, Aktenzeichen XY … ungelöst usw.). Weitere Arten sind der Aushang von Steckbriefen, Zeugenaufrufe (Anschläge) oder die Publizierung im Internet. Die Polizei gibt bei der Sofortfahndung nach bedeutenden Straftaten auch Lautsprecherdurchsagen mit der Bitte um Mitfahndung aus.
Auch sehr breit angelegte Hausbefragungen sind ein Mittel der Öffentlichkeitsfahndung.
In Deutschland ist die Öffentlichkeitsfahndung unter anderem in § 131a StPO normiert.
Geschichte
Die erste Fahndung mittels Fernsehen fand am 7. November 1938 in Berlin statt. Sie wurde nach dem Mord an einem Taxifahrer vom legendären Berliner Ermittler Ernst Gennat organisiert.
Weblinks
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