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VertragsrechtDer Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Bildjournalisten vor der Unterzeichnung eines Fotografenvertrages zu den Konzerten von Loreena McKennitt in Deutschland gewarnt. "Der in englischer Rechtssprache verfasste Vertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen deutsches Recht und schränkt die Fotografen bei ihrer Berichterstattung ein", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Fotografenvertrag des Veranstalters Quinlan Road schreibt den Bildjournalisten beispielsweise vor, dass sie ohne weitere ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters Fotos nur einmal in einem vorher zu benennenden Medium veröffentlichen dürfen. "Die Entscheidung über die Nutzung der Fotos trifft nach deutschem Recht der Urheber und nicht der Tourneeveranstalter", sagte Konken. Wenn Fotografen den Vertrag unterschrieben, gingen sie ein hohes Risiko im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Tourneeveranstalter ein. Zudem müssten sie sich vertraglich verpflichten, in solchen Fällen erhebliche Kosten zu übernehmen und kanadisches Recht und die kanadische Gerichtsbarkeit zu akzeptieren. weiter » Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat gemeinsam mit der Fotografenvereinigung FreeLens und ver.di beim Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag beantragt. Damit soll dem Verlag die Nutzung der neuen Honorarregelungen gegenüber freien Journalistinnen und Journalisten untersagt werden. Bereits zuvor hatte der Bundesverbad der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) das Bundesministerium für Justiz auf diesen Versuch der Aushölung des Urhebervertragsrechts aufmerksam gemacht. weiter »
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