Medienrecht

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich dem Appell von Perpignan für die Freiheit der Bildberichterstattung angeschlossen. Anlass für den von der französischen Zeitung Paris Match initiierten Aufruf ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Bildberichterstattung über den 1998 auf Korsika ermordeten französischen Präfekten Erignac. Das Gericht hatte die Veröffentlichung an die Zustimmung der Hinterbliebenen gekoppelt, deren Recht auf Trauer von den Medien respektiert werden müsse.

"Dieses Urteil schränkt die Freiheit der Berichterstattung massiv ein", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Attentate auf leitende Regierungsbeamte und Politiker treffen die Gesellschaft als Ganzes. Fotoaufnahmen vom Tatort sind daher tragische Dokumente von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Die Entscheidung der Veröffentlichung müssen Redaktionen und nicht Gerichte treffen". Auf die Vergangenheit angewendet, hätte das Urteil im Fall des Kennedy-Attentats bedeutet, dass in europäischen Medien nur Wortberichte erschienen wären, während in allen anderen Teilen der Welt die Bilder von Dallas kursiert hätten.

Dass in deutschen Medien bei der Bildberichterstattung über Anschläge auf Prominente nicht die Gewaltdarstellung im Vordergrund stehen dürfe, schreibe der Pressekodex des Deutschen Presserates zwingend vor, erläuterte Konken. "Die Bildjournalistinnen und -journalisten stehen hier in einer besonderen Verantwortung, der sie im journalistischen Alltag durchaus gerecht werden". Doch grundsätzlich müsste die Veröffentlichung von Attentatsbildern erlaubt sein.  weiter »

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