Fotorecht

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert Journalisten und Fotografen auf, die Akkreditierungsbestimmungen für die Deutschland-Tournee der britischen Sängerin Katie Melua nicht zu akzeptieren. "Die Bestimmungen sind nichts anderes als ein Knebelvertrag", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Insbesondere freie Journalisten und Fotografen, die von der Mehrfachverwertung ihrer Beiträge leben müssen, sind davon betroffen".

Bei der Akkreditierung zu den Konzerten von Katie Melua in Deutschland sollen Journalisten und Fotografen nach dem Willen des Managements einen in englischer Sprache verfassten Vertrag unterschreiben. Danach ist es den Journalisten gestattet, Texte und Bilder in nur einem Medium zu veröffentlichen, das sie im Vertrag angeben müssen.

Für die Zweit- und Drittverwertung benötigen Journalisten und Fotografen in jedem Einzelfall die schriftliche Erlaubnis des Melua-Managements. Das Copyright für alle Texte und Bilder liegt nach dem Vertrag ausschließlich bei Katie Melua. Die Akkreditierungsbestimmungen gelten für die 13 Konzerte der Deutschlandtournee, die die Sängerin am gestrigen Sonntag in Erfurt begann.  weiter »

Die Klägerin, eine bekannte frühere Schwimmsportlerin, hat die Veröffentlichung von Fotos und Texten in mehreren von den Beklagten verlegten Zeitschriften beanstandet. Die Fotos wurden während eines Ferienaufenthaltes im Jahr 2005 auf Sardinien heimlich angefertigt und zeigen die Klägerin und ihren Partner u. a. am Strand vor dem Hotel. Die mit den Fotos bebilderten Artikel waren überschrieben mit dem Namen der Klägerin und ihres Partners und trugen Untertitel wie "Turtelnd und verliebt im Urlaub".

Die Beklagten haben auf das Unterlassungsbegehren der Klägerin jeweils vorgerichtlich strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärungen abgegeben, in denen sie sich verpflichteten, es zu unterlassen, die bereits veröffentlichten Fotos erneut zu verbreiten.

Die Klägerin gab sich hiermit nicht zufrieden, sondern hat in zwei Verfahren Klage erhoben mit dem Antrag, die Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, Bildnisse der Klägerin, die sie in ihrem privaten Alltag zeigen, zu verbreiten. Das Berufungsgericht hat diesen Antrag für zu weitgehend erachtet, aber die Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, im Kern gleichartige Bilder wie die von der Klägerin vorgerichtlich beanstandeten zu veröffentlichen.  weiter »

Fotorecht.

Prof. Dr. Thomas Hoeren und Michael Nielen, Institut f? Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) ? Zivilrechtliche Abteilung ? der Westf?ischen Wilhelms-Universit? M?ster (Hrsg.)

15,8 x 23,5 cm, kartoniert
Schmidt, Berlin
1. Auflage, 376 Seiten
Erscheinungsdatum: Mai 2004
ISBN: 3503063870
Preis: EUR 56,80
Bestellen bei Amazon.de (versandkostenfrei!).

Homepage: www.erich-schmidt-verlag.de/3503063870.htm.  weiter »

Ressourcen zum Fotorecht.

Einzelne Themen des Fotorechts.

Scannen von Vorlagen: Reproduktion alter Postkarten und Stiche

Beim Scannen von alten Vorlagen mit abgelaufenen Urheberrechten kommt es beispielsweise darauf an, aus welchen Quellen gescannt wird. Nicht publiziert werden d?fen beispielsweise alte Fotos oder Stiche, die aus einem neueren Buch abgescannt werden. Im Falle einer "historischen Postkarte aus dem Jahr 1894 aus dem Familienbesitz, eigener Scan, abgelaufenes Urheberrecht" ist die Wiederverwendung jedoch i.d.R. zulässig.  weiter »

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Gesetze im ZIP-Format
von Ulrich Emmert / Juristische Fakult? der Universit? T?ingen
darunter das Grundgesetz (GG) und das das Urhebergesetz (UrhG)
www.jura.uni-tuebingen.de/~emmert/gesetzl.htm.

JuraWiki.de: SachFotografie - Fotografieren fremder Sachen - Urheberrecht und Eigentumsrecht,
www.jurawiki.de/SachFotografie.

Designrecht: Urteile - Website von Dietrich Harke 2002, Fachhochschule Darmstadt, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften,
www.fbsuk.fh-darmstadt.de/.../links_fuer_profs/harkeweb/Faelle.htm.

Fotorecht.de,
www.fotorecht.de,  weiter »

Grundlagen des Fotorechts.

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