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Recht
Fotorecht ist eine Subsite des Nexus Fotografie, die sich mit Fragen rund um Bildrechte beschäftigt. Leider ist das Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht bei Fotografien ist nahezu undurchschaubar. Diese Subsite versucht, zumindest ansatzweise Klarheit in einige fotografisch relevante Bereiche zu bringen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Rechtsberatung; im Zweifelsfalle sollte in jedem Fall ein spezialisierter Anwalt konsultiert werden. Grundsätzlich ist nach dem Zweck der Fotografie zu unterscheiden. Das Anfertigen von Fotos für den rein privaten Gebrauch ist in Mitteleuropa meist de facto unproblematisch, so lange geltende Gesetze nicht verletzt werden (z.B. Persönlichkeitsrecht beim Abbilden von Passanten, Fotografierverbote militärischer Einrichtungen, Hausrecht etc.). Auf Grund anderer kultureller Voraussetzungen kann man jedoch die mitteleuropäischen Gewohnheiten nicht auf die Kulturen anderer Regionen (z.B. Asien) übertragen. Für die Veröffentlichung von Fotos für gewerbliche Zwecke (z.B. in Zeitschriften) gelten spezielle Regelungen; einen Sonderfall bildet die nichtkommerzielle Veröffentlichung, beispielsweise auf privaten Homepages im Web. Siehe auch
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