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FotojournalismusWann Top-Fotografen auf den Auslöser drücken
Der entscheidende Moment: Wann Top-Fotografen auf den Auslöser drücken ist ein Sachbuch von Joe McNally aus dem Jahr 2008. Ob Joe McNally nun die Schauspielerin Michelle Yeoh über den berühmten Buchstaben in Hollywood an einem Helikopter baumeln lässt, eine Ballerina in einem Studio positioniert oder Dana Carvey und Fiona Apple in der New Yorker U-Bahn aufnimmt - der Top-Fotograf hat immer eine Geschichte zu erzählen. In seinem 30jährigen Karriere als Fotograf für LIFE, People, Time, Sports Illustrated und National Geographic hat er viele Geschichten gesammelt. In diesem Buch setzt McNally seine Anekdoten ein, um den fotografischen Blick zu schärfen und gibt dann detaillierte Anleitungen, Bildideen umzusetzen. Seine atemberaubenden Illustrationen inspirieren und lehren gleichzeitig fotografische Techniken wie Kamerawinkel, Beleuchtung, Verschlusszeiten und vieles mehr. weiter » Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Bildjournalisten vor der Unterzeichnung eines Fotografenvertrages zu den Konzerten von Loreena McKennitt in Deutschland gewarnt. "Der in englischer Rechtssprache verfasste Vertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen deutsches Recht und schränkt die Fotografen bei ihrer Berichterstattung ein", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Fotografenvertrag des Veranstalters Quinlan Road schreibt den Bildjournalisten beispielsweise vor, dass sie ohne weitere ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters Fotos nur einmal in einem vorher zu benennenden Medium veröffentlichen dürfen. "Die Entscheidung über die Nutzung der Fotos trifft nach deutschem Recht der Urheber und nicht der Tourneeveranstalter", sagte Konken. Wenn Fotografen den Vertrag unterschrieben, gingen sie ein hohes Risiko im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Tourneeveranstalter ein. Zudem müssten sie sich vertraglich verpflichten, in solchen Fällen erhebliche Kosten zu übernehmen und kanadisches Recht und die kanadische Gerichtsbarkeit zu akzeptieren. weiter » ›Nahtstellen‹ heißt der diesjährige Band aus der Reihe ›Fotos für die Pressefreiheit‹ von Reporter ohne Grenzen (ROG). Zehn Künstlerinnen und Künstler blicken in ihren Bildserien nach Osteuropa und Zentralasien. Sie interpretieren und dokumentieren, wie sich Altes und Neues zusammenfügt - oder nebeneinander stehen bleibt. "Spuren der Vergangenheit vermischen sich mit dem deutlichen Streben nach Zukunft und Fortschritt und drücken sich als Angst oder Zuversicht aus", schreibt GEO-Fotochefin Ruth Eichhorn in ihrer Einführung. Jelena und Viktor Vorobjev etwa zeigen, wie die Kasachen das früher allgegenwärtige kommunistische Rot mit ihrer Lieblingsfarbe Türkisblau der Nationalflagge überstreichen. Andrei Liankevich durchstreift seine Heimat Weißrussland mit einem Blick für die Fluchtversuche der Menschen aus der Apathie der Politik. Die Aufnahmen von Robert Polidori sind Mahnmale der strahlenverseuchten Orte Pripjat und Tschernobyl. Und Boris Mikhailov' verbindet in seinen Bildern zentrale Elemente der russischen Gesellschaft: Schönheit und Leid. Weitere Fotografinnen und Fotografen sind Simon Roberts mit "Motherland", Justyna Mielnikiewicz mit "Rückkehr an die Rote Riviera", Frank Herfort mit "Zwischen...Zeit", Kirill Golovchenko mit "7KM ½ Feld der Wunder" und Anastasia Khoroshilova mit "Russkie". weiter » Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert Journalisten und Fotografen auf, die Akkreditierungsbestimmungen für die Deutschland-Tournee der britischen Sängerin Katie Melua nicht zu akzeptieren. "Die Bestimmungen sind nichts anderes als ein Knebelvertrag", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Insbesondere freie Journalisten und Fotografen, die von der Mehrfachverwertung ihrer Beiträge leben müssen, sind davon betroffen". Bei der Akkreditierung zu den Konzerten von Katie Melua in Deutschland sollen Journalisten und Fotografen nach dem Willen des Managements einen in englischer Sprache verfassten Vertrag unterschreiben. Danach ist es den Journalisten gestattet, Texte und Bilder in nur einem Medium zu veröffentlichen, das sie im Vertrag angeben müssen. Für die Zweit- und Drittverwertung benötigen Journalisten und Fotografen in jedem Einzelfall die schriftliche Erlaubnis des Melua-Managements. Das Copyright für alle Texte und Bilder liegt nach dem Vertrag ausschließlich bei Katie Melua. Die Akkreditierungsbestimmungen gelten für die 13 Konzerte der Deutschlandtournee, die die Sängerin am gestrigen Sonntag in Erfurt begann. weiter » Fotojournalisten in Indianapolis
Zum siebten Mal hat die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH die dpa-Bilder des Jahres prämiert. Bei dem mit insgesamt 10.500 Euro dotierten Wettbewerb wurden am Donnerstag im Rahmen des RZB-Fototreffs der Zentral Agentur Programm im Heinrich Bauer Verlag herausragende Motive der dpa-Fotografen aus der Bildproduktion des Jahres 2007 ausgezeichnet. Zur Jury, die unter knapp 800 Einsendungen die Auswahl traf, gehörten Petra Meerjanssen (Leitung Bildredatkion TV Hören und Sehen), Petra Göllnitz (Bildredaktion Stern), die Chefredakteure Sergej Lochthofen (Thüringer Allgemeine Zeitung) und Dr. Jürgen Wermser (Neue Osnabrücker Zeitung), Rüdiger Schrader (Leitung Bildredaktion Focus), sowie Michael Dilger (Leitung Bildredaktion Die Welt). Die Jury urteilte in den Kategorien Politik, Wirtschaft, Sport, Vermischtes, Feature und Kultur und Entertainment. Es wurden jeweils drei Plätze vergeben. weiter » Das Bild eines vom Kampf gezeichneten US-Soldaten in einem Unterstand im afghanischen Korengal-Tal wurde aus insgesamt 80.536 Bildern zum Pressefoto des Jahres 2007 gewählt. Aufgenommen wurde es von dem britischen Fotografen Tim Hetherington' mit einer Canon EOS 5D. Der von der internationalen Organisation des World Press Photo veranstaltete Wettbewerb fand bereits zum 51. Mal statt und gilt weltweit als bedeutendster Wettbewerb für Fotojournalisten. In diesem Jahr reichten 5.019 Profifotografen aus 125 Ländern ihre Bilder ein, das bedeutet eine Steigerung um 12,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die internationale 13-köpfige Jury mit Bildredakteuren, Fotografen und Vertretern von Presseagenturen beriet zwei Wochen lang unter Vorsitz von Gary Knight von der britischen Fotoagentur VII, bis die insgesamt 59 Preisträger aus 23 Nationen in den zehn Kategorien sowie der Sieger für das Pressefoto des Jahres 2007 feststanden. weiter » Gute PR-Bilder zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass man sie nicht als PR-Foto erkennt und keine werblichen Aussagen enthalten. So lautete eine Schlussfolgerung des media coffee zum Thema "Das Pressefoto als PR-Instrument - wie Bilder Botschaften vermitteln" am Donnerstagabend in Hamburg. Knapp 200 Pressesprecher, Agenturvertreter und Bildredakteure besuchten die Veranstaltung der dpa-Tochter news aktuell. Moderiert wurde die Podiumsdiskussion von Cornelia Kunze, CEO Edelman Deutschland. Die Diskutanten stimmten überein, dass PR-Bilder keine werblichen Inhalte darstellen sollten. Bernd von Jutrczenka, Redaktionsleiter dpa-Bilderdienste, ging in diesem Kontext auf die Anforderungen ein, die Medien an PR-Fotografie stellen: "Ein gutes PR-Bild zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es als solches nicht erkennbar ist. Ein Bild, auf dem ein Logo oder ein Produktname zu sehr im Vordergrund stehen, setzen wir nur sehr ungern ein. Kurz gesagt: Branding schützt vor Abdruck". Jutrczenka ging außerdem auf die rechtlichen Aspekte von Bildern ein, die den Medien zur redaktionellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. "Pressestellen und PR-Agenturen müssen vor der Verbreitung von PR-Bildern abklären, ob sie über alle Nutzungsrechte am Bildmaterial verfügen". Dies gelte vor allem für Animationen und Zeichnungen, da hier ein besonderer Klärungsbedarf im Bereich der Bildrechte bestehe, so Jutrczenka weiter. weiter » Die Klägerin, eine bekannte frühere Schwimmsportlerin, hat die Veröffentlichung von Fotos und Texten in mehreren von den Beklagten verlegten Zeitschriften beanstandet. Die Fotos wurden während eines Ferienaufenthaltes im Jahr 2005 auf Sardinien heimlich angefertigt und zeigen die Klägerin und ihren Partner u. a. am Strand vor dem Hotel. Die mit den Fotos bebilderten Artikel waren überschrieben mit dem Namen der Klägerin und ihres Partners und trugen Untertitel wie "Turtelnd und verliebt im Urlaub". Die Beklagten haben auf das Unterlassungsbegehren der Klägerin jeweils vorgerichtlich strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärungen abgegeben, in denen sie sich verpflichteten, es zu unterlassen, die bereits veröffentlichten Fotos erneut zu verbreiten. Die Klägerin gab sich hiermit nicht zufrieden, sondern hat in zwei Verfahren Klage erhoben mit dem Antrag, die Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, Bildnisse der Klägerin, die sie in ihrem privaten Alltag zeigen, zu verbreiten. Das Berufungsgericht hat diesen Antrag für zu weitgehend erachtet, aber die Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, im Kern gleichartige Bilder wie die von der Klägerin vorgerichtlich beanstandeten zu veröffentlichen. weiter » Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich dem Appell von Perpignan für die Freiheit der Bildberichterstattung angeschlossen. Anlass für den von der französischen Zeitung Paris Match initiierten Aufruf ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Bildberichterstattung über den 1998 auf Korsika ermordeten französischen Präfekten Erignac. Das Gericht hatte die Veröffentlichung an die Zustimmung der Hinterbliebenen gekoppelt, deren Recht auf Trauer von den Medien respektiert werden müsse. "Dieses Urteil schränkt die Freiheit der Berichterstattung massiv ein", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Attentate auf leitende Regierungsbeamte und Politiker treffen die Gesellschaft als Ganzes. Fotoaufnahmen vom Tatort sind daher tragische Dokumente von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Die Entscheidung der Veröffentlichung müssen Redaktionen und nicht Gerichte treffen". Auf die Vergangenheit angewendet, hätte das Urteil im Fall des Kennedy-Attentats bedeutet, dass in europäischen Medien nur Wortberichte erschienen wären, während in allen anderen Teilen der Welt die Bilder von Dallas kursiert hätten. Dass in deutschen Medien bei der Bildberichterstattung über Anschläge auf Prominente nicht die Gewaltdarstellung im Vordergrund stehen dürfe, schreibe der Pressekodex des Deutschen Presserates zwingend vor, erläuterte Konken. "Die Bildjournalistinnen und -journalisten stehen hier in einer besonderen Verantwortung, der sie im journalistischen Alltag durchaus gerecht werden". Doch grundsätzlich müsste die Veröffentlichung von Attentatsbildern erlaubt sein. weiter » |
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