Als Licht bezeichnet man den sichtbaren Teil der elektromagnetischen Strahlung mit Wellenlängen zwischen 380 und 780 nm.
Licht hat, physikalisch betrachtet, sowohl Welle- als auch Teilchencharakter. Die Wellenlänge des Lichtes bestimmt die Farbe, mit der das Licht widergegeben wird; man spricht dabei auch von den sogenannten Spektralfarben.
Der Begriff Fotografie (Photographie) setzt sich zusammen aus den altgriechischen Worten φώς (»Licht«) und γραφειν (»schreiben«) und bedeutet also »schreiben mit Licht«. Licht, seine Farben und -stimmungen, bildet den Kern dessen, was Fotografie ausmacht.
Eine Beurteilung der Lichtverhältnisse durch Schätzen ist aufgrund der Adaptionsfähigkeit des Auges nur eingeschränkt möglich; daher verwendet man fotoelektrische Belichtungsmessgeräte.