Bildrechte

Gute PR-Bilder zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass man sie nicht als PR-Foto erkennt und keine werblichen Aussagen enthalten. So lautete eine Schlussfolgerung des media coffee zum Thema "Das Pressefoto als PR-Instrument - wie Bilder Botschaften vermitteln" am Donnerstagabend in Hamburg. Knapp 200 Pressesprecher, Agenturvertreter und Bildredakteure besuchten die Veranstaltung der dpa-Tochter news aktuell. Moderiert wurde die Podiumsdiskussion von Cornelia Kunze, CEO Edelman Deutschland.

Die Diskutanten stimmten überein, dass PR-Bilder keine werblichen Inhalte darstellen sollten. Bernd von Jutrczenka, Redaktionsleiter dpa-Bilderdienste, ging in diesem Kontext auf die Anforderungen ein, die Medien an PR-Fotografie stellen: "Ein gutes PR-Bild zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es als solches nicht erkennbar ist. Ein Bild, auf dem ein Logo oder ein Produktname zu sehr im Vordergrund stehen, setzen wir nur sehr ungern ein. Kurz gesagt: Branding schützt vor Abdruck".

Jutrczenka ging außerdem auf die rechtlichen Aspekte von Bildern ein, die den Medien zur redaktionellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. "Pressestellen und PR-Agenturen müssen vor der Verbreitung von PR-Bildern abklären, ob sie über alle Nutzungsrechte am Bildmaterial verfügen". Dies gelte vor allem für Animationen und Zeichnungen, da hier ein besonderer Klärungsbedarf im Bereich der Bildrechte bestehe, so Jutrczenka weiter.  weiter »

Fotorecht und Bildrechte.

Einzelne Themen des Fotorechts.

Scannen von Vorlagen: Reproduktion alter Postkarten und Stiche

Beim Scannen von alten Vorlagen mit abgelaufenen Urheberrechten kommt es beispielsweise darauf an, aus welchen Quellen gescannt wird. Nicht publiziert werden d?fen beispielsweise alte Fotos oder Stiche, die aus einem neueren Buch abgescannt werden. Im Falle einer "historischen Postkarte aus dem Jahr 1894 aus dem Familienbesitz, eigener Scan, abgelaufenes Urheberrecht" ist die Wiederverwendung jedoch i.d.R. zulässig.  weiter »

Ressourcen zum Fotorecht.

Gesetze im ZIP-Format
von Ulrich Emmert / Juristische Fakult? der Universit? T?ingen
darunter das Grundgesetz (GG) und das das Urhebergesetz (UrhG)
www.jura.uni-tuebingen.de/~emmert/gesetzl.htm.

JuraWiki.de: SachFotografie - Fotografieren fremder Sachen - Urheberrecht und Eigentumsrecht,
www.jurawiki.de/SachFotografie.

Designrecht: Urteile - Website von Dietrich Harke 2002, Fachhochschule Darmstadt, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften,
www.fbsuk.fh-darmstadt.de/.../links_fuer_profs/harkeweb/Faelle.htm.

Fotorecht.de,
www.fotorecht.de,  weiter »

Fotorecht ist eine Subsite des Nexus Fotografie, die sich mit Fragen rund um Bildrechte beschäftigt.

Leider ist das Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht bei Fotografien ist nahezu undurchschaubar. Diese Subsite versucht, zumindest ansatzweise Klarheit in einige fotografisch relevante Bereiche zu bringen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Rechtsberatung; im Zweifelsfalle sollte in jedem Fall ein spezialisierter Anwalt konsultiert werden.  weiter »

Grundlagen des Fotorechts.

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